Ein krankes Kind in der Kita – Wie reagiert man richtig?


05.12.2022

Kranke Kinder, die etwa an einem Infekt erkrankt sind, brauchen eine besondere Hingabe und Fürsorge. Dies können Sie als Kita-Betreuer im normalen Betrieb nicht leisten. Deswegen werden Kinder am besten dann gesund, wenn ihre Eltern sie zu Hause pflegen.

In einigen Fällen treten Krankheitssymptome jedoch erst auf, wenn ein Kind bereits in der Kita ist. Für solche Fälle gibt es ganz klare rechtliche Hintergründe und Verhaltensweisen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, den richtigen Umgang mit kranken Kindern zu finden. Sie erfahren, wie Sie Eltern über das Infektionsschutzgesetz aufklären und welche Meldepflichten in Bezug auf Krankheiten bei Kindern bestehen.

Ein krankes Kind in der Kita – Was sind die rechtlichen Hintergründe?

Regelungen zum Umgang mit kranken Kindern in Kitas sind im sogenannten Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Hierin sind unter anderem jene Krankheiten und Infekte aufgeführt, mit denen Kinder keinesfalls in die Kita kommen dürfen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keine schwerwiegenden Infektionskrankheiten übertragen werden, denn es besteht akute Ansteckungsgefahr! Gleichzeitig stellen die im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Maßnahmen und Richtlinien sicher, dass ansteckende Krankheiten keine Chance haben, sich auszubreiten.

Hinweis: Impfungen sind ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

Für verschiedene ansteckende Krankheiten und Infekte gilt eine Meldepflicht. Das bedeutet unter anderem, dass die Eltern die Kita informieren müssen, wenn ihre Kinder eine entsprechende Krankheit haben bzw. die Kita eine Meldung erstatten muss, wenn eine bestimmte Krankheit auftritt. Hierzu gehören etwa Scharlach, Brechdurchfall, Keuchhusten, Mumps und Masern. Außerdem gibt es bestimmte Krankheiten, die Sie beim Gesundheitsamt melden müssen. Betroffene dürfen nach dem Infekt erst wieder mit einer Gesundschreibung des Arztes in die Betreuungseinrichtung. 

Zentrale rechtliche Hintergründe bei (Infektions-)Krankheiten in der Kita:

  • Beachtung des Infektionsschutzgesetzes
  • Verbot des Kitabesuchs
  • Meldepflicht bei stark ansteckenden Infektionskrankheiten
  • Meldung beim Gesundheitsamt

Krankes Kind: Was sind die Rechte und Pflichten der Kitaleitung und Erzieher?

Im Falle einer Krankheit haben Sie als Erzieher bestimmte Rechte und Pflichten. So haben Sie beispielsweise das Recht, die Eltern zu bitten, ihr krankes Kind schnellstmöglich abzuholen. Außerdem haben Sie das Recht, ein Kind abzuweisen, wenn die Eltern es krank in die Kita bringen wollen.

Eine Pflicht besteht für Sie darin, sich um das Kind zu kümmern, bis es die Eltern oder eine abholberechtigten Person abholen. Hierzu gehört beispielsweise, dass das Kind bei einem möglichen Infekt keinesfalls alleine gelassen werden darf und geeignete Maßnahmen gegen die auftretenden Symptome ergriffen werden müssen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bestimmte Maßnahmen die Einwilligung der Eltern voraussetzen.

Tipp: Holen Sie sich solche Einwilligungen schon bei der Anmeldung des Kindes. So sind Sie im Ernstfall vorbereitet.

Des Weiteren hat eine Kita eine Informationspflicht den Eltern gegenüber. Das bedeutet, dass die Eltern über das Infektionsschutzgesetz informiert werden müssen. Es empfiehlt sich, im Rahmen der Anmeldung über dieses Thema zu sprechen. Außerdem ist es ratsam, die verschiedenen Regelungen zu verschriftlichen und sich von den Eltern unterschreiben zu lassen.

Nicht zuletzt bestehen bestimmte Meldepflichten dem Gesundheitsamt gegenüber. Gerade bei sehr gefährlichen oder hochgradig ansteckenden Krankheiten ist es notwendig, dass Gesundheitsamt zu informieren.

Ihre Rechte und Pflichten bei kranken Kindern:

  • Eltern informieren
  • Sie zum Abholen auffordern
  • Eltern der gesunden Kinder über aufgetretene Infekte und Ansteckungsgefahr informieren
  • Gegebenenfalls Meldung an das Gesundheitsamt machen

Ein krankes Kind in der Kita: Was tun?

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Kind morgens gesund und munter wirkt, im Verlauf des Tages aber Krankheitssymptome zeigt und sich unwohl fühlt. In diesem Fall sind 3 Schritte zu gehen, die für die Versorgung und Sicherheit des Kindes besonders wichtig sind

  • Erste Hilfe

Die Erste Hilfe ist immer der erste Schritt, der beim Auftreten von Krankheitssymptomen zu gehen ist. Hier müssen Sie zunächst Sicherungsmaßnahmen ergreifen, damit das Kind geschützt ist. Anschließend müssen Sie einen Arzt informieren, der sich um das Kind kümmert und feststellt, welche Krankheit vorliegt und was sie verursacht.

  • Benachrichtigung der Eltern

Erst danach sind die Eltern zu informieren. Das gilt unabhängig davon, wie ernst die Symptome sind. In jedem Fall sollten Sie die Eltern dazu auffordern, ihr Kind schnellstmöglich abzuholen.

  • Betreung des Kindes bis es den Eltern übergeben wird

Je schneller das Kind die Kita verlässt und zu Hause gepflegt wird, desto besser für alle Beteiligten. Ob ein Kind tatsächlich Betreuung durch die Eltern benötigt, können Sie hierbei selbst entscheiden. Wenn Sie meinen, dass die Situation eines Kindes eine besondere Betreuung erfordert, die Sie nicht leisten können, sind Sie jedenfalls dazu angehalten, die Eltern dazu aufzufordern, es abzuholen.

Haben Sie’s gewusst? Sollten die Eltern nicht erreichbar oder nicht in der Lage sein, das Kind abzuholen, müssen Sie eine andere Person informieren, die im Betreuungsvertrag als abholberechtigte Person festgehalten ist.

Nachdem Sie die Eltern oder die abholberechtigte Person informiert haben, geht es darum, das Kind bis zu deren Ankunft zu betreuen. Kinder im Kindergartenalter brauchen bei einem Infekt eine besondere Aufmerksamkeit und Pflege. Es geht darum, dass sie bestmöglich geschützt sind und keine Angst haben müssen. Gleichzeitig sollten Sie wegen der Ansteckungsgefahr den Kontakt mit anderen Kindern vermeiden.

Drei Schritte im Umgang mit kranken Kindern:

  1. Erste Hilfe
  2. Benachrichtigung der Eltern
  3. Betreuung des Kindes

Wie betreut man ein krankes Kind bei Fieber?

Wenn ein Kind Fieber hat, wird eine besondere Art der Betreuung notwendig. Es empfiehlt sich, das Kind in einen möglichst ruhigen Bereich zu bringen, der optimalerweise etwas abgedunkelt ist. Wenn das Kind es zulässt, kann es sich hinlegen und entspannen. Manchmal ist es besser, wenn Sie es auf Ihren Schoß nehmen und so lange beruhigen, bis die Eltern kommen.

Tipp: Etwas kühles Wasser oder lauwarmer Tee helfen dabei, eine Dehydrierung, also ein Austrocknen, zu verhindern.

Zudem sollten Sie darauf achten, wie das Kind auf Fieber reagiert. Wenn es schwitzt und ihm zu heiß ist, sollte es nicht zu warm angezogen sein. Friert es hingegen und hat Schüttelfrost, ist es sinnvoll, es zuzudecken. In einigen Fällen helfen ein kühler Lappen auf die Stirn, um die Auswirkungen des Fiebers in den Griff zu bekommen.

Maßnahmen bei Fieber

  • Das Kind in einen ruhigen, möglichst abgedunkelten Bereich bringen
  • Das Kind hinlegen oder auf den Schoß nehmen
  • Austrocknung verhindern
  • Zu warme Kleidung verhindern
  • Gegebenenfalls in eine Decke wickeln
  • Kühler Lappen

Wie betreut man ein krankes Kind bei Erbrechen?

Wenn sich ein Kind erbricht, ist zunächst dafür zu sorgen, dass es möglichst schnell wieder sauber wird. Hierzu ist es nötig, das Kind selbst zu säubern und ihm saubere, trockene Kleidung anzuziehen. Außerdem ist es ratsam, einen Eimer bereitzustellen, falls das Kind sich noch einmal übergeben muss.

Achtung: Auch der Tisch oder der Boden müssen frei von Erbrochenem sein. Holen Sie sich hierfür am besten Hilfe.

Bei Übelkeit spielt zudem die Position des Kindes eine wichtige Rolle. Einige wollen sich hinlegen, andere sitzen lieber. Beides ist in Ordnung, solange es dabei hilft, die Übelkeit in den Griff zu bekommen. In kleinen Mengen sollte das Kind Wasser oder lauwarmen Tee trinken. Hierdurch kommt es zu keiner Austrocknung, die weitere Krankheitssymptome auslöst. Es ist wichtig, auf sehr kleine Schlucke zu achten, um den Magen nicht zu überfordern und kein erneutes Erbrechen zu provozieren.

Wie betreut man ein krankes Kind bei Bauchschmerzen?

Bauchweh ist ebenfalls ein Symptom, das kranke Kinder häufig zeigen. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass das Kind einen ruhigen Platz bekommt, um sich hinzusetzen oder hinzulegen. Wenn es das möchte, können Sie das Kind auf den Schoß nehmen und durch gutes Zureden oder Singen beruhigen.

Häufig hilft es, in sanften, kreisenden Bewegungen über den Bauch des Kindes zu streichen. Hierdurch wird der Bauch beruhigt und die Schmerzen lassen nach. Gelegentlich entsteht durch Bauchweh Durchfall. Deswegen sollte der Weg zur nächsten Toilette nicht so weit sein. Gegebenenfalls kann es zudem nötig sein, ein Kleinkind zu wickeln, wenn sich aus dem Bauchweh Durchfall ergeben hat.

Auf Bauchschmerzen richtig reagieren:

  • Für Ruhe sorgen
  • Das Kind hinlegen oder auf den Schoß nehmen
  • Gut zureden oder singen hilft oft
  • Gegebenenfalls kreisende Bewegungen auf dem Bauch
  • Auf Durchfall achten

Risiken: Was kann passieren, wenn ein krankes Kind trotzdem in die Kita kommt?

Wenn ein Kind trotz Krankheit in die Kita kommt, stellt es ein Risiko für alle Beteiligten dar. Das Kind selbst hat dann nicht die Möglichkeit, sich in der sicheren und geschützten Umgebung seines Zuhauses zu erholen und wieder gesund zu werden. Stattdessen befindet es sich in einer recht lauten, aufgeregten Umgebung, die ein Ausruhen erschwert.

Hinweis: Sie als Erzieher haben meist nicht die Kapazitäten, um sich ausgiebig um ein krankes Kind zu kümmern. Machen Sie das den Eltern klar.

Auch die anderen Kinder geraten durch ein krankes Kind in Gefahr. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt. Bei einigen Krankheitserregern genügt eine kurze Berührung oder ein wenig Speichel, um eine Krankheit zu übertragen. Deswegen müssen Sie kranke Kinder aufgrund der Ansteckungsgefahr möglichst isoliert von anderen untergebracht werden.

Nicht zuletzt ist ein krankes Kind eine deutliche Mehrbelastung für Sie als Erzieher. Sie können sich nicht mehr um die Gruppe als Ganzes kümmern, sondern müssen Ihre volle Aufmerksamkeit dem kranken Kind zukommen lassen. Das geht einmal für eine Weile, bis die Eltern das Kind abholen. Langfristig ist es jedoch keine Lösung.

Für wen bestehen Risiken durch kranke Kinder in der Kita?

  • Für die Kranken selbst
  • Für die anderen Kinder
  • Für Sie als Erzieherin oder Erzieher

Verpflichtend: Information der Eltern bei ansteckenden Krankheiten

Wenn in einer Kita ansteckende Erkrankungen auftreten, sind die Kita-Leitung beziehungsweise die Erzieher verpflichtet, die Eltern über die Ansteckungsgefahr zu informieren. Das kann auf vielfältige Weise geschehen. Ein persönliches Gespräch beim Bringen oder Abholen der Kinder ist jedoch nur eine Übergangslösung. Hier können Sie die Eltern kurzfristig über auftretende Erkrankungen informieren und sicherstellen, dass diese schon einmal von den jeweiligen Fällen gehört haben.

Insgesamt reicht aber eine solche mündliche Information nicht aus. Deswegen ist es sinnvoll auf einen Aushang in der Kita zurückzugreifen. So können Sie an der Eingangstür darüber informieren, wenn Infekte wie Scharlach, Mumps oder Kopfläusen aufgetreten sind. In einigen Fällen ist es zudem angeraten, einen Elternbrief an alle Eltern auszugeben. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Familien schriftlich über das Vorkommen von ansteckenden Erkrankungen informiert haben.

Tipp: Bei schweren Krankheitsfällen kann sogar ein Elternabend notwendig werden.

Diese Möglichkeiten haben Sie, um Eltern zu informieren, wenn ein Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet:

  • Persönliches Gespräch
  • Aushang
  • Elternbrief
  • Elternabend

Wann darf ein krankes Kind wieder in die Kita kommen?

Kinder dürfen nach einer ansteckenden Krankheit erst wieder in die Kita kommen, wenn die Krankheit komplett überwunden und nicht mehr ansteckend ist. Um dies nachweisen zu können, ist ein Besuch bei einem Kinderarzt erforderlich. Dieser stellt fest, ob das Kind wieder vollkommen gesund ist oder ob noch eine Ansteckungsgefahr besteht. Das ist nämlich manchmal auch dann der Fall, wenn das Kind selbst die Krankheit bereits besiegt hat.

Haben Sie’s gewusst? Seit dem 1. August 2013 besteht keine gesetzliche Verpflichtung mehr, dass Eltern in einer Kita eine Gesundschreibung bzw. ein Attest des Kinderarztes nach einer überstandenen Krankheit vorlegen.

Wann ist nach einer Krankheit ein ärztliches Attest notwendig?

Immer wieder kommt es nach ansteckenden Krankheiten zu Konflikten zwischen Kitas, Eltern und Kinderärzten. Das liegt an den unterschiedlichen Sichtweisen darüber, wann ein Kind wieder in eine Kita gehen darf. Epidemiologisch, also von der Entwicklung der Krankheit her, sagen Mediziner, dass ein Kind erst nach dem Abklingen der Symptome des Infekts wieder in eine Betreuungseinrichtung kommen darf. 

Das bedeutet unter anderem, dass das Kind mindestens 24 Stunden lang fieberfrei gewesen sein muss. Außerdem sollten wässrige Durchfälle nicht mehr vorkommen und das Kind sollte die normale Kita-Kost einnehmen und bei sich behalten können.

Dennoch verlangen viele Kindertagesstätten eine Gesundschreibung oder ein Attest, wenn ein Kind nach überstandener Krankheit wieder in die Kita kommen soll. Das hat verschiedene Gründe. Vor allem wollen sich die Einrichtungen aber davor schützen, dass Eltern ihre Kinder medikamentös behandeln, so dass die Symptome abklingen, um sie dann in die Kita zu schicken, obwohl die Krankheit noch vorliegt.

Eltern bringen ein krankes Kind in die Kita: Wie reagiert man richtig?

Wichtig ist es, alle Eltern gleich zu behandeln. Es sollte daher keinerlei Ausnahmen und Sonderregelungen von den Kitabestimmungen für den Umgang mit kranken Kindern geben. Ansonsten fühlen sich einige Eltern benachteiligt. Zudem sollten Sie Kinder, die krank in die Kita kommen, konsequent abweisen. Hierzu gehört auch eine Fieber-Regel. So können Sie festlegen, dass ein Kind erst dann eine Kita besuchen darf, wenn seine Temperatur unter 38°C liegt. Wenn Eltern ein Kind trotz Krankheit in die Kita gebracht haben, müssen sie es schnellstmöglich abholen.

Hinweis: Bleiben Sie bei der Bitte um Abholung so sachlich wie möglich und machen Sie den Eltern keine Vorwürfe. Am besten ist es, wenn Sie die Symptome lediglich beschreiben und die Eltern bitten, das Kind abzuholen.

Kommunikation mit Eltern: Legen Sie klare Regelungen für kranke Kinder fest

Leider passiert es immer wieder, dass Eltern ihre Kinder krank in die Kita bringen. Im Namen der Gesundheit des Kindes und zur Sicherheit alle anderen Kinder in der Kita muss ein solches Verhalten konsequent unterbunden werden. Ein krankes Kind hat nicht nur wegen der Ansteckungsgefahr in der Kita nichts zu suchen.

Es ist wichtig, die internen Regeln für den Umgang mit kranken Kindern den Eltern frühzeitig zu kommunizieren. Deswegen sollten Sie bereits im Aufnahmegespräch darüber sprechen, wie die Kita bei Krankheitsfällen vorgeht. Zudem sollten Sie die festgelegten Regeln beispielsweise im Kita-ABC festhalten und sich dieses von den Eltern unterschreiben lassen.

Hinweise für die Eltern

  • Umgang mit Kindern im Krankheitsfall
  • Informationen zum Infektionsschutzgesetz
  • Kita-ABC
  • Gesundschreibung
  • Vereinbarungen über das Fiebermessen und die Vergabe von Medikamenten im Krankheitsfall

Eltern-Richtlinien: Allgemeine Empfehlungen für den Umgang mit kranken Kindern

Häufig sind Eltern dankbar dafür, wenn Sie Informationen an die Hand bekommen, wie sie im Krankheitsfall am besten mit Ihrem Kind umgehen. Deswegen sind sogenannte Eltern-Richtlinien eine gute Sache. Sie geben den Eltern allgemeine Empfehlungen für den Umgang mit kranken Kindern.

Tipp: Stellen Sie verschiedene Krankheiten vor und erklären Sie, wie in einem solchen Fall mit den Kindern am besten umzugehen ist.

Eltern-Richtlinien sollten Informationen zu potentiellen Ansteckungen und zu Impfungen enthalten. Außerdem ist es wichtig, in solchen Richtlinien zwischen banalen und gefährlichen Krankheiten zu unterscheiden. Ansteckende Krankheiten sind ein erhebliches Risiko für die Beschäftigten, die anderen Kinder und das erkrankte Kind selbst.

Exkurs: Impfung oder Pockenparty?

Kein Kind muss eine Pocken- bzw. Masern-Krankheit durchstehen, um eine Immunität dagegen aufzubauen. Dafür gibt es Impfungen. Diese haben einen enorm großen Nutzen und ein vergleichsweise geringes Risiko. Bei einer sogenannten Masernparty besteht die Gefahr, dass ein Kind durch die Erkrankung ernsthafte Folgeschäden beibehält.

Bei einer Masern-/Pockenparty treffen sich gesunde, nicht gegen Masern, Windpocken oder ähnliches geimpfte Kinder mit Erkrankten. So sollen sich alle mit der Krankheit anstecken. Wenn man einmal mit Masern oder Windpocken infiziert war, ist man immun gegen die Krankheitserreger. So stark ansteckende Infektionskrankheiten stellen jedoch eine sehr große Belastung für den menschlichen Organismus dar und können im schlimmsten Fall auch zum Tod führen. Diese Gefahren und Risiken sind bei einer Impfung verschwindend gering

Es kann dazu kommen, dass ein Kind nach einer Impfung eine etwas erhöhte Temperatur hat und sich unwohl fühlt. Das ist in der Regel jedoch nach 24 Stunden wieder vorbei. Eine tatsächliche Masernerkrankung kann mehrere Wochen in Beschlag nehmen. Diese Tortur sollte niemand seinem Kind zumuten. 

Haben Sie’s gewusst? Die sogenannte Herdenimmunität greift nur, wenn nahezu alle Menschen einer Gesellschaft gegen eine bestimmte Krankheit geimpft sind.

Fazit: Krankes Kind in der Kita

In Bezug auf kranke Kinder in der Kita sind viele Dinge zu berücksichtigen. Am besten ist es, zu verhindern, dass Kinder bei einem Infekt überhaupt in die Kita kommen. Wenn es bereits da ist, müssen Sie das Kind betreuen, bis es seine Eltern abholen. Es empfiehlt sich, klare Regelungen in Bezug auf den Umgang mit kranken Kindern in der Kita aufzustellen. Diese müssen einheitlich sein und für alle Eltern gelten.

Die Informationen über diese Regelungen können Sie im Aufnahmegespräch weitergeben und gegebenenfalls unterschrieben in die Akte des Kindes legen. Bei Unsicherheiten ist es empfehlenswert, immer wieder einen Blick in das Infektionsschutzgesetz zu werfen. Hier sind alle Regelungen aufgeführt, die in Bezug auf den Umgang mit kranken Kindern in der Kita eine Rolle spielen.


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