Wenn Eltern zum Anwalt gehen – So reagieren Sie souverän


27.01.2016

Nicht immer verläuft die Zusammenarbeit mit den Eltern konfliktfrei. Besonders unangenehm wird es aber, wenn die Situation eskaliert und die Eltern einen Anwalt einschalten. Informieren Sie sich hier, worauf Sie achten müssen.

 

Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich können Eltern jederzeit einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer bzw. der Rechte ihres Kindes beauftragen. Hiergegen können Sie nichts unternehmen.

 

Das ist zu tun

Wenn Sie als Leitung das Schreiben eines Rechtsanwalts auf den Tisch bekommen, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Wenn Sie die folgenden Tipps beherzigen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Anhand der  To-do- Liste können Sie schnell überprüfen, ob Sie an alles gedacht haben.

 

 

1. Tipp: Achten Sie auf Vollmachten

Macht ein Rechtsanwalt Ansprüche geltend, muss er hierzu von seinem Auftraggeber zum Tätigwerden bevollmächtigt werden. Um dies nachzuweisen, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Der Anwalt legt seinem Schreiben eine auf ihn lautende und vom Auftraggeber unterschriebene Vollmacht bei.
2. Der Anwalt versichert in seinem Schreiben „ordnungsgemäße Bevollmächtigung“. Fehlt in dem Schreiben beides, müssen Sie gar nicht auf das Schreiben reagieren, da die Legitimation des Anwalts nicht nachgewiesen ist.

 

2. Tipp: Analysieren Sie, was der Anwalt von Ihnen will
Sehen Sie sich genau an, was der Anwalt von Ihnen fordert. Das ergibt sich in der Regel – mehr oder weniger klar – aus dem Ihnen vorliegenden Brief. Sammeln Sie dann alles an Informationen über den in dem Brief angesprochenen Vorgang. Erstellen Sie zunächst einmal eine Datensammlung. Schreiben Sie dann eine interne Stellungnahme. Diese schicken Sie aber bitte nicht an den Rechtsanwalt.

 

3. Tipp: Informieren Sie Ihren Träger

Informieren Sie vielmehr Ihren Träger, und geben Sie diesem das Schreiben des Rechtsanwalts, alle von Ihnen gesammelten Informationen und Ihre Stellungnahme weiter. Behalten Sie aber eine Kopie für Ihre Unterlagen. Wichtig ist, dass Sie ihn auch auf vom Rechtsanwalt gesetzte Fristen hinweisen. Hilfreich kann es auch sein, die Fachberatung einzubeziehen. Nachdem Ihr Träger sich ebenfalls einen Überblick in dieser Angelegenheit verschafft hat, sollten Sie mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen. So besteht die Möglichkeit, dass Sie selbst eine mit Ihrem Träger abgestimmte Stellungnahme abgeben oder die Reaktion auf das Schreiben ganz Ihrem Träger überlassen. Selbstverständlich sollte im 2. Fall sein, dass Sie eine Kopie dieses Schreibens erhalten.

 

Fazit

Wenn Eltern einen Rechtsanwalt einschalten, sollten Sie ruhig bleiben. Denn in aller Regel lassen sich die Vorwürfe der Eltern entkräften. Schwierig ist es allerdings, nachdem man sich einmal über einen Rechtsanwalt ausgetauscht hat, wieder zu einem normalen Umgang miteinander zurückzufinden. Da sind dann letztlich Sie als Profi gefragt, wieder den 1. Schritt auf die Eltern zuzugehen.


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