Viele pĂ€dagogische FachkrĂ€fte haben eigene Kinder. Auch deren Kita oder Schule hat geschlossen und die Kinder mĂŒssen zu Hause betreut werden. Da stellt sich natĂŒrlich die Frage, ob man zu Hause bleiben und sich um die eigenen Kinder kĂŒmmern kann, wenn in der Kita eine Notbetreuung organisiert werden muss. ZunĂ€chst ...
Mehr erfahrenMir wird immer wieder berichtet, dass es Diskussionen mit Eltern gibt, wenn Sie die Notbetreuung von Kindern ablehnen, die ErkÀltungssymptome zeigen. Immer wieder werde ich hier nach einer Rechtsgrundlage gefragt, auf derer Sie erkÀltete Kinder nach Hause schicken können. Zum einen ist Rechtsgrundlage Ihr Betreuungsvertrag. Denn ich bin mir sicher, ...
Mehr erfahrenNatĂŒrlich hĂ€tten Sie in Ihrer Kita gerne eine gewisse Planungssicherheit, welche Kinder jetzt in der Notbetreuung sind. So kann der Personaleinsatz sicher geplant werden. Allerdings können Sie in der derzeitigen Situation nicht verlangen, dass die Eltern sich ĂŒber Wochen festlegen, wann und in welchem Umfang sie die Notbetreuung in Anspruch ...
Mehr erfahrenPraxisbeispiel: Susanne Berger leitet die Kita âSonnenscheinâ. Eine ihrer Mitarbeiterinnen meint, sie brauche keine Pause. Sie wĂŒrde lieber 1â2 Stunde frĂŒher nach Hause gehen. Frau Berger hĂ€tte hiergegen eigentlich nichts einzuwenden. Sie hat allerdings Zweifel, ob das auch rechtlich so in Ordnung ist.
So regeln Sie Pausen in Ihrer Kita rechtssicherViele pĂ€dagogische FachkrĂ€fte verdrĂ€ngen den Gedanken an das eigene Alter. Denn sie wissen, dass sie nur mit einer kleinen Rente rechnen und ggf. auf die so genannte Grundsicherung angewiesen sein werden. Keine schöne Perspektive. Hier setzt jetzt das gerade verabschiedete BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz an. Dieses will die betriebliche Altersvorsorge auch fĂŒr Geringverdiener verbessern und fĂŒr kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Grund genug genauer hinzusehen, was da genau verabschiedet wurde.
Diese Verbesserungen erwarten Sie in der betrieblichen AltersvorsorgeLange waren die Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) angekĂŒndigt. Das Gesetz sollte eigentlich schon seit einem halben Jahr in Kraft sein. Doch das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert. Dennoch ist es dem Bundestag gelungen, es noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. In Kraft treten die Neuregelungen erst zum 01.01.2018. Informieren Sie sich bereits jetzt im Ăberblick, was da an Neuem als Leitung auf Sie zukommt.
Zu den Neuerungen im MutterschutzgesetzIn vielen ArbeitsvertrĂ€gen steht, dass es Kita-Mitarbeitern verboten ist, ĂŒber Einzelheiten des Vertrags und des Gehalts zu sprechen. HĂ€ufig gilt dieser âMaulkorbâ nicht nur gegenĂŒber auĂenstehenden Dritten, sondern auch innerhalb des Teams. Informieren Sie sich hier, ob solche Verbote rechtlich ĂŒberhaupt haltbar sind und was passiert, wenn Sie oder Mitarbeiter sich nicht daran halten.
Das mĂŒssen Sie ĂŒber "Maulkörbe" wissenDer Weggang von Kolleginnen oder personelle EngpĂ€sse infolge langfristiger AusfĂ€lle von Kollegen machen oftmals Versetzungen erforderlich. Welche Möglichkeiten Ihr TrĂ€ger hierzu hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das sollten Sie zu Versetzungen wissenDie Arbeit in der Kita ist oft anstrengend. Daher ist es wichtig, dass  Kita-Mitarbeiterinnen die gesetzlichen Pausenzeiten einhalten, damit sie sich erholen können, um bei ihrer Arbeit mit den Kindern voll konzentriert zu bleiben.
Alles Wichtige zu den Pausenzeiten hier auf einen BlickSie und Ihre Mitarbeiterinnen sind hoch engagiert, und gerade die Wochen vor den Sommerferien sind immer besonders stressig. Wenn der Urlaub dann da ist und der Stress nachlÀsst, werden viele von Ihnen krank. Informieren Sie sich hier, was zu tun ist, damit kostbare Urlaubstage nicht verloren gehen.
Das sollten Sie bei Krankheit beachtenHerausgeber: VNR Verlag fĂŒr die Deutsche Wirtschaft AG
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