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Kinder im Straßenverkehr - Was Sie bei der Aufsichtspflicht beachten müssen

Verkehrsunfälle gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindergartenalter. In dieser Entwicklungsstufe können Kinder Entfernungen und Schnelligkeit von Autos noch nicht abschätzen, die Folgen ihres Handelns absehen und reagieren daher spontan. Oft werden sie übersehen und als Verkehrsteilnehmer nicht ernst genommen.

Für Sie ist dies ein zweischneidiges Schwert: Sie möchten die Kinder für die Teilnahme im Straßenverkehr kompetent machen. Aber gleichzeitig müssen Sie sie vor Gefahren schützen. Denn durch den Betreuungsvertrag haben die Eltern die Aufsichtspflicht dem Träger und der wiederum Ihnen und Ihren Kolleginnen übertragen. Grundlage der Aufsichtspflicht sind § 1626 und § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Beispiel: Eine Kindergartengruppe geht mit ihren Erzieherinnen und 3 Begleitpersonen spazieren, vorbei an einer stark befahrenen Straße. Die Gruppenleitung ermahnt die Kinder, auf den Straßenverkehr zu achten und nicht zu rangeln. Tom geht mit Felix weit voraus. Die beiden sind seit Wochen sehr aggressiv und hatten kurz vorher einen heftigen Streit. Sie fangen an, sich zu rangeln. Die Erzieherin verbietet den beiden die Rangelei. Doch die Jungen hören nicht auf. Plötzlich stößt Tom Felix auf die Straße. In diesem Moment kommt ein Auto und verletzt Felix.

Folge: Hier liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Dies wird deutlich, wenn Sie die Einflussfaktoren betrachten, von denen das Ausmaß der Aufsicht abhängt.

Einflüsse auf die Aufsichtspflicht

Es gibt 5 Einflüsse, die Sie immer bei der Ausübung Ihrer Aufsichtspflicht berücksichtigen müssen.

1. Für Aufsichtspflicht ist Reife und Alter des Kindes von Bedeutung

Das Alter ist nur ein Anhaltspunkt, um die körperliche, psychische, soziale und geistige Reife zu beurteilen, aber nicht ausreichend. Deshalb beachten Sie auch den gegenwärtigen Gemütszustand des Kindes, den auch der hat Einfluss auf die Beurteilung der Aufsichtspflicht.

Beispiel: Tom und Felix zeigten schon seit Wochen aggressives Verhalten. Die beiden benötigen mehr Aufsicht als üblich.

2. Gruppenverhalten und Gruppengröße hat Einfluss auf Aufsichtspflicht

Allein die Abwesenheit eines Kindes kann die gesamte Gruppenstruktur vollkommen verändern. Dieser Aspekt ist bei der Teilnahme im Straßenverkehr wichtig, die in der Regel mit der gesamten Gruppe gemacht werden. Das Verhalten eines einzelnen Kindes können Sie weitgehend, das einer ganzen Gruppe so gut wie gar nicht abschätzen.

Beispiel: Die beiden Kinder hatten kurz vorher einen heftigen Streit. Mit dem erneuten Aufleben des Konfliktes hätte die Erzieherin rechnen müssen. Angemessen wäre es gewesen, die beiden Kinder frühzeitig zu trennen.

3. Fähigkeiten und Kenntnisse der Person, die die Aufsichtpflicht hat

Erfahrungen, Kenntnisse, aber auch die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Person, die die Aufsichtpflicht hat sind personenabhängig. Bei der Ausübung der Aufsichtspflicht werden somit natürlicherweise in Ihrem Team Kompetenz-Unterschiede sein.

4. Örtliche Gegebenheiten bei Aufsichtpflicht nicht vernachlässigen

Sie können Kinder nur vor Gefahren bewahren, wenn Sie selber diese Gefahren kennen. Gerade wenn Sie sich mit einer Kindergruppe im Straßenverkehr bewegen, ist dies von großer Bedeutung für Ihre Aufsichtspflicht.

Beispiel: Die stark befahrene Straße ist eine besondere örtliche Gegebenheit. Sie verlangt nach mehr Aufsicht. Rangeln und weites Vorauslaufen hätte die Erzieherin hier nicht dulden dürfen.

5. Art der Tätigkeit während der Aufsichtspflicht

Die Gefährlichkeit einer Tätigkeit und die Benutzung von Materialien müssen Sie abschätzen und Ihr Handeln danach ausrichten.
Von diesen 5 Punkten hängt es ab, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um die Aufsichtspflicht zu erfüllen.

Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtpflicht

Die Maßnahmen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht können in 4 Stufen unterteilt werden. Je gefährlicher die Situation, desto höher die Stufe und desto stärker greifen Sie ein.

1. Belehren Sie vor Antritt der Aufsichtspflicht vorsorglich

Sie sollten Kinder auf Gefahren und den Umgang damit aufmerksam machen, damit sie diese bewältigen können. Kontrollieren Sie auch, ob die Kinder Ihre Belehrungen befolgen.

2. Sprechen Sie vor der Aufsichtspflicht Ge- und Verbote aus

Die Gebote und Verbote, die Sie aussprechen, müssen für alle Kinder eindeutig, nachvollziehbar, verständlich und befolgbar sein. Gerade bei jüngeren Kindern ist dies sehr schwierig.

3. Führen Sie während der Aufsichtpflicht Überwachungen durch

Wenn Sie vermuten, dass Belehrungen und Verbote nicht ausreichen, ist eine Überwachung der Kinder notwendig.

4. Greifen Sie von Fall zu Fall ein

Spätestens wenn trotz direkter Überwachung eine Gefahr besteht, müssen Sie eingreifen.

Wichtiger Hinweis:
Die Eltern entscheiden gemäß § 1631 BGB, wo sich das Kind aufhalten darf. Wenn Sie Ausflüge unternehmen, müssen Sie daher die Einverständniserklärung von Eltern und Träger einholen, weil Sie sich mit dem Kind außerhalb des Kindergartengeländes aufhalten.

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