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Klar kommunizierte Aufsichtspflicht vermeidet böse Überraschung für die Erzieherin beim Ausflug

Die Angebote und Ideen, tolle Tage draußen zu verbringen, sind vielfältig. Sie planen z. B. mit einem Ausflug zum Abschluss des Kindergarten- und Hortjahres noch einmal einen besonderen Höhepunkt für die Kinder zu gestalten. Aber gerade so ein Ausflug bedeutet für Sie als Erzieherin eine sorgfältige Planung und eine große Verantwortung bei der Durchführung. Oft schleicht sich ein mulmiges Gefühl ein: "Was da so alles passieren kann ...!"

Planen Sie in Ruhe und gehen Sie Schritt für Schritt dabei vor, so können nicht nur die Kinder, sondern auch Sie als Erzieherin einen tollen Ausflug miteinander erleben.

Die Aufsichtspflicht spielt an einem solchen Tag eine besondere Rolle. Sie ist als Teil der Personensorge im § 1631 Absatz 1 BGB geregelt. Mit folgender Schritt-für-Schritt-Anleitung erfüllen Sie Ihre Aufsichtspflicht.

1. Schritt: Vorm Ausflug wählen Sie das Ziel

Das Ziel Ihres Ausfluges muss der Gruppe, ihren Erfahrungen und ihren Besonderheiten angepasst sein. So wäre z. B. eine Kanufahrt mit Vorschulkindern - hauptsächlich Nichtschwimmer - von vorneherein zu gefährlich. Mit Hortkindern, die sichere Schwimmer sind und Erfahrungen im Rudern haben, wäre so eine Fahrt durchaus möglich und könnte ein erfolgreicher Ausflug sein.

2. Schritt: Informieren Sie sich über Besonderheiten vor dem Ausflug

Um einschätzen zu können, welchen Gefahren die Kinder während des Ausflugs ausgesetzt sein könnten, haben Sie die Pflicht, sich vor dem Ausflug gut zu informieren. Am besten sieht sich jemand aus dem Team das Ausflugsziel unter folgenden Gesichtspunkten genau an:

  • Welche Gefahren birgt der Weg?
  • Wie ist die Sicherheit von Gebäude und Gelände?
  • Welche Notrufmöglichkeiten gibt es, wenn Sie nicht mit einem Handy ausgestattet sind?

Führt Ihr Ausflug weiter weg und es war noch niemand aus Ihrem Team dort, können Sie sich am Telefon erkundigen oder im Internet. Bemühen Sie sich um Lagepläne oder Prospekte des Ausflugsortes.

3. Schritt: Informieren Sie sich über die Gruppe, die am Ausflug teilnimmt

Ihnen als Erzieherin müssen die persönlichen Verhältnisse der Kinder und alle Umstände bekannt sein, die für die Aktivität generell wichtig sind oder im Einzelfall wichtig sein können. Gehen Sie alle teilnehmenden Kinder unter folgenden Gesichtspunkten durch:

  • Welche Behinderungen, Krankheiten, Medikamenteneinnahmen oder Allergien gibt es bei den Kindern? Welche Hilfsmittel, welche Medikamente müssen mitgenommen werden?
  • Welche Besonderheiten bringen manche der Kinder mit?
  • Wie viele und welche Erzieherin wir benötigt um die Aufsichtspflicht sicher zu stellen? Können Sie Eltern zur zusätzlichen Unterstützung aktivieren?

Wenn Sie die Telefonnummern der Eltern dabeihaben, können Sie oder eine andere Erzieherin im Bedarfsfall sofort die Eltern über einen Unfall, plötzlich auftretende Krankheit und Ähnliches informieren. Klären Sie im Team, wer sich um welche Informationen kümmert.

4. Schritt: Informieren Sie die Eltern über den Ausflug

Diese Information empfiehlt sich, schriftlich weiterzugeben: Schreiben Sie in einem Elternbrief oder einer Einladung genau auf, was Sie wie geplant haben, und fügen Sie einen Abschnitt an, mit dem die Eltern Ihnen bestätigen, dass sie die Informationen gelesen haben und ihr Kind teilnehmen darf. Diese Rückmeldungen sollten eine Zeile enthalten, in der die Eltern notieren können, ob bei ihrem Kind etwas Besonderes zu beachten ist. Sammeln Sie alle Rückmeldungen vor dem Ausflug wieder ein.

5. Schritt: Warnen Sie vor Gefahren, die auf dem Ausflug auftreten könnten

Der große Ausflugstag ist nun da! Sie kennen alle Voraussetzungen und wissen auch, welche Gefahren Sie nicht von vorneherein ausschließen konnten. Nun ist es als Erzieherin Ihre Pflicht, die Kinder entweder davon fern zu halten oder sie davor zu warnen.  Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Ausdrucksweise und Intensität der Erklärungen so gestalten, dass sie von den Kindern verstanden werden. Versichern Sie sich durch Nachfragen, dass bei den Kindern alles richtig angekommen ist.

6. Schritt: Gesicherte Aufsichtspflicht auf dem Ausflug

Ihre Hinweise und eventuellen Verbote werden in aller Regel nicht ausreichen. Vergewissern Sie sich daher immer wieder, dass sie von den Kindern verstanden und befolgt werden. Das ist Ihre Verpflichtung zur tatsächlichen Aufsichtspflicht.
Bei Kindern bis 6 Jahren ist eine ständige Anwesenheit notwendig. Bei älteren Hortkindern kann es ausreichen, dass Sie immer wissen, was die Kinder tun und wo sie sich befinden. Darüber müssen Sie sich in regelmäßigen Abständen versichern. Die Aufsicht kann so aufgeteilt werden, dass jede Erzieherin nur für eine Kleingruppe von zum Beispiel 6 Kindern verantwortlich ist.

Denken Sie bei jedem Ausflug daran: Je besser er vorbereitet ist, desto entspannter können Sie als Erziehein ihn mit den Kindern genießen!

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