Splitter im Finger – Wo Erste Hilfe in der KiTa ihre Grenzen findet


11.08.2021

Im KiTa-Alltag kommt es immer wieder vor, dass Kinder einen Dorn oder einen Splitter im Finger haben. Wären Sie zu Hause, würden Sie einfach zu Nadel, Desinfektionsmittel und Pinzette greifen und den Übeltäter aus dem Finger Ihres Kindes holen. In der KiTa ist das jedoch nicht so einfach. Informieren Sie sich hier, ob Sie Splitter entfernen dürfen oder nicht.

Praxisbeispiel: Leah hat beim Spielen in eine Glasscherbe gepackt. Ein Glassplitter steckt noch in der Handfläche. Sie weint und hat Schmerzen. Sie sagt zu ihrer Erzieherin: „Kannst du den Splitter nicht rausmachen?“ Die Erzieherin möchte dem Kind natürlich gerne helfen, ist sich aber nicht sicher, ob sie der Bitte nachkommen darf.

Erste Hilfe bei Splitter im Finger – Der rechtliche Hintergrund in der KiTa

Wenn sich in Ihrer Einrichtung ein Kind verletzt, sind Sie und Ihr Team verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten und die Erstversorgung der Wunde vorzunehmen. Durch eine sachgemäß ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahme sollen die möglichen Unfallfolgen eingegrenzt werden. Wenn Sie einem verletzten Kind keine Hilfe leisten, machen Sie sich nach § 323c Strafgesetzbuch (StGB) wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Erste Hilfe verpflichtet- und berechtigt- aber nur zu 1. Rettungsmaßnahmen, nicht aber zu medizinischen Eingriffen wie das Entfernen eines Splitters. Dies ist grundsätzlich Ärzten vorbehalten.

Darf ich den Splitter im Finger entfernen?

Zieht sich ein Kind während des Aufenthalts in der KiTa eine Splitterverletzung zu, müssen Sie und Ihr Team zwar Erste Hilfe leisten. Den Splitter im Finger entfernen dürfen Sie allerdings nicht. Tun Sie dies dennoch und kommt es hierdurch zu Komplikationen bei der Behandlung und Wundheilung, müssen Sie mit ernsthaften straf-, zivil- und auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Splitter im Finger: Das dürfen Sie in dieser Situation tun

Informieren Sie sich hier, wie Sie bei einem „Splitterunfall“ in der KiTa richtig reagieren. Kommunizieren Sie diese Regeln auch an Ihr Team, und achten Sie darauf, dass diese Regeln eingehalten werden.

1. Regel: Splitter werden grundsätzlich nicht entfernt

Hat sich ein Kind einen Splitter im Finger eingezogen, sollten Sie diesen grundsätzlich nicht entfernen. Die Gefahr, dass Sie die Sache durch eine unsachgemäße Entfernung oder eine verunreinigte Pinzette oder Nadel schlimmer machen, als sie eigentlich ist, ist zu groß.

Ausnahme: Nur oberflächlich in der Haut steckende Splitter und Dornen, die sich ohne Verletzung der Haut entfernen lassen und die keine blutende Wunde verursacht haben, können Sie selbst entfernen, mit einem Pflaster abdecken und in Ihrem Verbandsbuch eintragen. Informieren Sie die Eltern beim Abholen hierüber und bitten Sie sie, die Wunde zu beobachten. Für die Entfernung solcher oberflächlichen Splitter sollten Sie sich das Okay der Eltern schriftlich geben lassen.

2. Regel: Leisten Sie Erste Hilfe und polstern Sie die Wunde

Ist es zu einer Splitterverletzung gekommen, sollten Sie den Fremdkörper außen herum mit Mullbinden abpolstern und einen lockeren Verband anlegen. So verhindern Sie, dass der Splitter noch tiefer in die Wunde gedrückt wird und weiterer Schmutz eindringt. Versuchen Sie außerdem, das Kind zu beruhigen.

3. Regel: Informieren Sie die Eltern

Rufen Sie die Eltern an, und informieren Sie sie sachlich, was passiert ist, und geben Sie eine Einschätzung der Situation ab. Dann können die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind sofort abholen und einem Arzt vorstellen oder die Angelegenheit zu Hause selbst in die Hand nehmen.

4. Regel: Stellen Sie das Kind im Notfall einem Arzt vor

Bemerken Sie, dass die Wunde sehr tief ist oder stark blutet, das Kind große Schmerzen hat oder der Splitter an einer gefährlichen Stelle steckt, sollten Sie nicht zögern und den Rettungsdienst verständigen. Dort wird man Ihnen schnell und sicher helfen.


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