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Worauf Sie bei Supervision für Ihr Team bei Mobbing achten müssen

Ihre Kollegin Tina ist mit Leib und Seele Erzieherin, doch wenn sie an ihre Arbeit denkt, wird sie nervös, bekommt Schweißausbrüche und ihr wird übel. Tina hat das Gefühl, alles falsch zu machen. Die stellvertretende Leiterin kontrolliert und kritisiert sie ständig, gibt ihr nur unzureichende Informationen und stellt sie vor Ihren Kolleginnen und den Eltern bloß. Schließlich hat Tina einen Nervenzusammenbruch. Tinas Mann kennt das Problem. Es heißt Mobbing! Er stürmt in Ihre Einrichtung und macht Ihnen Vorwürfe, warum Sie nicht rechtzeitig eingegriffen haben. Er droht sogar mit dem Anwalt.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, dürfen Sie Ihre Augen nicht verschließen und müssen Ihrer Verantwortung als Leiterin gerecht werden. Gegen Mobbing hilft nur eins: konsequente Kampfansage und Supervision. Ignorieren Sie bewusst eine Mobbingsituation, können sogar juristische Konsequenzen drohen. Denn bewusstes Mobbing ist strafbar!

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Manchmal ist professionelle Hilfe unumgänglich

Bei Konflikten, die sich seit längerem hinziehen oder stark belasten, ist eine schnelle und zügige Konfliktlösung durch Profis ein Muss. Supervision kann da eine gute Möglichkeit sein.

Doch nicht immer besteht bei allen Ihren Kolleginnen direkt die Bereitschaft für eine Supervision. Unter Umständen spricht sich selbst die Kollegin, die gemobbt wird, (zunächst) gegen eine Supervision aus. Die Ursachen reichen von Schuldgefühlen und Ängsten bis hin zu Verdrängung. Vielfach unterstützt Unkenntnis diese ablehnende Haltung. Hier sind Ihre Empathie und Aufklärung und die Feinfühligkeit des Supervisors gefragt.

Wie Sie den Berater für Supervision auswählen

Im Internet finden Sie Kontakt- Adressen. Die bekannteste Adresse ist die

Deutsche Gesellschaft für Supervision e. V. (DGSv),
Lütticher Straße 1-3,
50674 Köln,
Internet: www.dgsv.de

Gehen Sie wie folgt vor, um das richtige Angebot für Ihren Fall zu finden:
Sie sollten nachfragen, welche Ausbildung und Erfahrungen der Berater hat, nach welchen Methoden er Supervision durchführt und welche Schwerpunkte er setzt. Vergleichen Sie seine Aussagen mit denen anderer Berater. Achten Sie darauf, dass der Berater Mitglied eines Berufsverbandes für Supervision ist. Mit der Mitgliedschaft in einem Verband sind bestimmte Qualitätsstandards erfüllt, z. B. psychologische Weiterbildungen und eine spezielle Ausbildung für Supervision.

In jedem Fall sollten Sie vor jeder Supervision Probesitzungen vereinbaren. Erfolg können Sie nur erwarten, wenn die Beziehung zum Berater stimmt. Das stellt sich aber häufig erst bei der 1. Sitzung einer Supervision heraus.

Umfang, Inhalt und Form der Supervision

Es gibt keine Standards und Gütekriterien für Supervision in Kindertageseinrichtungen. Die Bandbreite der berufsbezogenen Supervision hinsichtlich Inhalt, Methoden und Form ist groß. Dauer und Häufigkeit der Sitzungen variieren. Sie sollten sich vor der Entscheidung zu einer Supervision über folgende Fragen klar werden:

  • Welche Bedürfnisse und Beratungsziele hat Ihr Team?
  • Welches Persönlichkeitsprofil soll der Berater haben (z. B. Geschlecht, Alter)?
  • Welche Methoden bevorzugen Sie, z. B. Gespräch, Rollenspiel?

Die Finanzierung einer Supervision

Die Kosten hängen von Umfang und Dauer der Supervision, von der Gruppenstärke und der notwendigen Vor- und Nachbereitung des Beraters ab. Der Stundentarif bewegt sich zwischen ca. 80 und 450 €. Da Supervisionen teuer sind, besteht bei vielen Trägern keine Offenheit gegenüber einer Supervision. Was können Sie in diesem Fall tun?

  • Verhandeln Sie mit dem Berater über den Preis.
  • Überzeugen Sie Ihren Vorgesetzten davon, dass sich sowohl die Zusammenarbeit des Teams als auch die Qualität der Arbeit vermutlich verbessern werden.
  • Legen Sie Ihrem Träger dar, welche potenziellen Konsequenzen das Unterlassen einer Supervision hat, z. B. Erkrankungen, Arbeitsplatzwechsel, Gerichtsverhandlungen im Falle von extremen Auswirkungen.
  • Weisen Sie Ihren Träger (schriftlich!) darauf hin, dass Sie die Gefahr von Mobbing im Team sehen, und erinnern Sie ihn an seine Fürsorgepflicht.

Es gibt die Möglichkeit, Gelder aus dem Fortbildungsetat dafür abzuzweigen und / oder auch von den Teammitgliedern jeweils kleine Mitfinanzierungsbeiträge zu erhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn wirklich alle die Supervision oder Beratung wollen.


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