Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in Berlin


13.12.2017

Die Lage rund um die Berliner Kindergärten ist angespannt. Zwar werden jedes Jahr neue Kitaplätze geschaffen, doch diese reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken. 2018 werden die Kitagebühren komplett weggefallen sein – dann wird sich die Lage voraussichtlich weiter zuspitzen. Das Kitapersonal ist häufig mit ungeduldigen Eltern konfrontiert. Ein neuer Leitfaden gibt diesen Rat.

 

pixabay.com/tolmacho (CC0 1.0)

 

Während der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita in Berlin aktuell noch erweitert wird, hinkt die Realität dem Anspruch hinterher. Ab dem 1. Januar 2018 haben alle Kinder ab ihrem ersten Geburtstag einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Teilzeit, also sieben Stunden am Tag. Zuvor waren es nur fünf Stunden. Diese Änderung wird Mehrkosten von rund 19 Mio. € pro Jahr erzeugen. Dadurch wird der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, der seit dem 1. August 2013 für alle Kinder gilt, noch weiter ausgebaut.

Gleichzeitig wird in die Ausbildung der Erzieherinnen investiert und der Ausbau der Kitas weiter vorangetrieben. Der Besuch der Kita soll grundsätzlich kostenlos sein. Zusätzliche Gebühren sollen nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden.

Eigentlich eine traumhafte Situation für alle Eltern, die auf diese Weise sicher sein können, ihrer Berufstätigkeit ungehindert weiter nachgehen zu können, sobald der Nachwuchs das erste Lebensjahr vollendet hat. Leider ist die Lage in der Praxis ganz anders: Auf den Wartelisten mancher Kitas stehen Hunderte Eltern und warten dringend auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung. Ein Leitfaden speziell für Berliner Einrichtungen, der Eltern bei der Suche nach dem richtigen Kindergartenplatz behilflich sein soll, wurde vom Finanzportal elterngeld.de erstellt und kann hier heruntergeladen werden.

 

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung: Was bedeutet das eigentlich?

Die Kommunen in Deutschland sind seit August 2013 durch den Bundesgesetzgeber verpflichtet, jedem Kind einen Platz in einem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter zur Verfügung zu stellen. Wie dies im Einzelnen umgesetzt wird, ist den örtlichen Jugendhilfeträgern überlassen. In der Regel kümmert sich das Jugendamt darum. Jeder Einzelfall wird gesondert behandelt, der Rechtsanspruch muss im Notfall eingeklagt werden.

Da in Deutschland aktuell rund 300.000 Kitaplätze fehlen, wird die Aufgabe der Jugendämter manchmal zur Mangelverwaltung. Der Bedarfsatlas zeigt deutlich, dass trotz des intensiven Kitaausbaus in Berlin noch viele Plätze fehlen:

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/downloads/19465306/1/kita-bedarfsatlas-2017.pdf

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/downloads/19465306/1/kita-bedarfsatlas-2017.pdf

 

Eltern können also häufig keinen Platz in ihrer Wunschkita im gleichen Kiez bekommen, sondern müssen sich auch mit einer weiter entfernten Kita abfinden. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es im städtischen Bereich zumutbar ist, einen Platz in einer bis zu fünf Kilometern entfernten Kita anzunehmen. Dabei ist es hinzunehmen, wenn der Anfahrtsweg knapp 30 Minuten dauert. In der Praxis bedeutet das, dass Kinder und Eltern am frühen Morgen und Nachmittag vergleichsweise lange unterwegs sein müssen, um die Betreuung sicherzustellen.

 

Wie hängen Berufstätigkeit und Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung zusammen?

Jedes Kind hat einen Anspruch auf frühkindliche Förderung, unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind, oder nicht. Ob der Bedarf im Einzelfall über das sogenannte Grundangebot hinausgeht, hängt jedoch von der Lebenssituation der Eltern ab. Die Berufstätigkeit der Eltern oder eine gleichzustellende Tätigkeit wie eine Aus- und Weiterbildung, eine Promotion oder ein Sprachkurs sowie Krankheit oder Pflege von Angehörigen und eventuell auch eine ehrenamtliche Tätigkeit werden insofern anerkannt, als dass dann ein erweiterter Betreuungsbedarf entsteht.

Der Rechtsanspruch bezieht sich dann auf diesen individuellen Bedarf, wobei auch Betreuungszeiten berücksichtigt werden sollen, die außerhalb des Kernangebots liegen. Die Träger müssen sich also langfristig von starren Zeitkonzepten verabschieden.

 

Können Eltern einen Kitaplatz ablehnen, der ihnen nicht gefällt?

Grundsätzlich haben Eltern die freie Wahl bei der Suche nach einem Kitaplatz. Wer jedoch selbst keinen Platz findet und beim Jugendamt seinen Rechtsanspruch anmeldet, der muss den Platz nehmen, der dann zugewiesen wird – ansonsten ist der Anspruch verwirkt. Viele Eltern ziehen es daher vor, selbst engagiert zu suchen und den am besten passenden Platz zu finden, was nicht nur mit der örtlichen Nähe, sondern auch mit dem pädagogischen Konzept zusammenhängt.

 

Alternativen zum Kitaplatz

Neben dem staatlichen Kindergarten kommt auch der Besuch eines initiativ gegründeten Kinderladens infrage. Diese meist als Vereine organisierten, privaten Kindergärten punkten in mancherlei Hinsicht im Vergleich zu den klassischen Kindergärten. Hier können alle Eltern mitbestimmen, wie der Alltag der Kinder strukturiert wird, welche Erzieherinnern eingestellt werden und welches Spielzeug angeschafft wird. Dafür müssen sie sich auch persönlich engagieren, ein Amt übernehmen, im Wechsel kochen und putzen und im Notfall eventuell auch die Betreuung der Kinder mit übernehmen.

In einen solchen Kinderladen werden Kinder aufgenommen, deren Eltern in die Gemeinschaft passen, was bei einem persönlichen Gespräch in großer Runde entschieden wird. Auch das Alter und Geschlecht der aufzunehmenden Kinder spielen eine große Rolle. So suchen manche Kinderläden bis auf den Monat genau geborene Kinder, um die Gruppen optimal aufstellen zu können.

 

Fazit

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ist noch bloße Theorie. Zwar sind die Kommunen engagiert, den Ausbau voranzutreiben und die Qualität der Kinderbetreuung zu erhöhen, das nutzt jedoch Eltern wenig, die gerade jetzt dringend einen Betreuungsplatz brauchen. Sie müssen sich mit einem zugewiesenen Platz abfinden, auch wenn dieser nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder weit entfernt liegt.

Ist kein Platz vorhanden, bleibt im Notfall nur der aufwendige Weg der Klage, um einen Aufwendungsersatzanspruch durchzusetzen. Dann werden die Kosten ersetzt, die durch eine selbst gesuchte Alternative zum Kitaplatz entstanden sind, etwa durch eine Tagesmutter oder die kostenpflichtige Betreuung durch die Großeltern.

Wer möglichst auf Nummer sicher gehen will, hält sich an den Leitfaden von elterngeld.de und startet eine engagierte und durchgeplante Suche nach dem perfekten Kitaplatz.


Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Das Geheimnis einer sicheren Gesprächsführung

4. September 2017

Gespräche mit Eltern sind für Sie als Kita-Mitarbeiter nicht immer leicht. Sie müssen sich sensibel auf Ihr Gegenüber einstellen. Da Sie vorher nie genau wissen, was in einem Gespräch auf Sie zukommt, werden Sie häufig mit...

Lesen Sie hier, wie Sie sich selbst wirksam für Gespräche vorbereiten können.

Kinderessen: So helfen Sie Eltern aus Suppenkasper-Falle

30. März 2018

Beim Thema „Kinderessen“ kann so einiges schief laufen, vor allem, wenn das Kind nicht essen will. „Mein Kind isst nichts Rotes, das kann ich Ihnen gleich sagen.“ „Unsere Tochter will immer nur das Gleiche...

Mit diesen 5 Tipps beraten Sie Eltern bei Problemen im Essverhalten der Kinder.

Schwierige Gespräche mit Eltern und Kollegen: So setzen Sie Grenzen

30. September 2015

Klarheit schaffen ohne Waffen! Das könnte Ihr Slogan werden, wenn sich das nächste schwierige Gespräch anbahnt: mit den Eltern, die nicht lockerlassen und immer mehr Forderungen stellen, oder mit Ihrer Kollegin, von der Sie...

Mehr erfahren



© 2022 Verlag PRO Kita, Bonn