Datenschutz ist ein Thema, das auch in Kindertageseinrichtungen immer wieder aktuell ist. Grundsätzliches zum Datenschutz in den Einrichtungen und Tipps zur Umsetzung in der Praxis finden Sie hier.
Der Datenschutz bezieht sich auf die personenbezogenen Daten in Ihrer Kindertageseinrichtung. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die eine Person beschreiben oder Aussagen zu dieser Person machen. Der Datenschutz in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf Eltern, Kinder, Mitarbeiterinnen und Vernetzungspartner, mit denen Sie zusammenarbeiten. Zu folgenden Personengruppen speichern Sie Daten in Ihrer Kindertageseinrichtung:
Kundendaten:
Alle Daten, die Sie zu Eltern und Kindern in der Kindertageseinrichtung festhalten. Dieses sind beispielsweise Daten, die auf der Karteikarte notiert sind, wie Adressen, Telefonnummern, Sorgerechtsregelungen, Informationen zum Kind und zur Familie. Auch Bankverbindungen der Eltern, die Sie für das Einzugsverfahren der Elternbeiträge benötigen, zählen zu Ihren Kundendaten und fallen so unter den Datenschutz.
Vernetzungsdaten:
Auch Daten, die durch Gespräche und Informationen mit Ihren so genannten Vernetzungspartnern entstanden sind, halten Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung fest. Auch solche Daten fallen unter den Datenschutz und sind z. B. Informationen des Allgemeinen Sozialen Dienstes über eine mögliche Gefährdung des Kindeswohls in der Familie oder die Nachricht der Lehrerin, die den plötzlichen Leistungsabfall des Kindes mit der anstehenden Scheidung der Eltern begründet.
Mitarbeiterdaten:
Unter den Datenschutz fallen auch Daten Ihrer Mitarbeiterinnen speichern Sie üblicherweise Adressdaten und alle Daten, die Sie zur Personalverwaltung benötigen, wie beispielsweise das Geburtsdatum, berufliche Bewährungszeiten, Eintrittsdatum in die Kindertageseinrichtung, arbeitsvertragliche Vereinbarungen und Kontodaten, die relevant für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sind.
Lieferantendaten:
Von allen Firmen, die Sie beliefern, wie Lebensmittellieferanten oder Materialausstatter, verwalten Sie Daten, beispielsweise Bestelllisten, Rechnungen, Kontoauszüge und Kontonummern der Lieferanten und benötigen Datenschutz.
Datenschutz im Umgang mit personenbezogenen Daten
Teilen Sie für den Datenschutz die Daten in Kategorien ein
Gehen Sie generell mit allen Daten, die Sie in Ihrer Kindertageseinrichtung verwalten oder aufbewahren, sensibel und behutsam um. Auf der rechtlich sicheren Seite bewegen Sie sich, wenn Sie diese Daten zusätzlich in unterschiedliche Schutzkategorien einstufen.
In diese 1. Kategorie fallen Daten, die Sie zwar vorliegen haben, die jedoch nicht besonders schützenswert sind. Diese Daten können frei zugänglich sein, ohne dass beispielsweise Eltern, die Einsicht nehmen wollen, ein berechtigtes Interesse belegen müssen.
Zu den Daten, die in die 1. Schutzkategorie fallen, gehören z. B.:
Bestelllisten aller Art, in die die Eltern sich freiwillig eintragen, etwa für Fotos oder Bastelmaterial.
Jegliche Unterschriftslisten, mit denen die Eltern ihre Bereitschaft bekunden, z. B. dass ihr Kind am Ausflug teilnimmt, dass sie etwas zum gemeinsamen Frühstück beisteuern oder sass sie beim Basarmithelfen.
Mitgliedsverzeichnisse, z. B. des Vorstands oder des Elternbeirats, die in der Kindertageseinrichtung aushängen und den Eltern die einzelnen Mitglieder kenntlich machen.
Tipp für Ihre Praxis:
Sammeln Sie schriftlich alle Daten, die in die 1. Kategorie der nicht besonders schutzwürdigen Daten fallen. Ordnen Sie diese nach dem Alphabet, dann genügt ein Blick in Ihr Abc-Register, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob neu anfallende Daten der 1. Kategorie angehören.
Datenschutz Kategorie 2: Daten, zu deren Erhebung Sie das Einverständnis brauchen
Datenschutz Kategorie 2:
Der 2. Schutzkategorie gehören personenbezogene Daten an, die zwar keinen Missbrauch durch Dritte vermuten lassen, deren Kenntnisnahme jedoch das Einverständnis des Dateninhabers – also beispielsweise der Eltern oder der Mitarbeiterinnen – voraussetzt. Daten der 2. Kategorie sind z. B.:
Tipp für Ihre Praxis:
Beachten Sie, dass bereits die Bitte einer Mutter um die Telefonnummer eines Kindes, das sie zum Geburtstag ihres Kindes einladen möchte, in diese 2. Kategorie fällt. Sie dürfen die erbetene Telefonnummer nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Eltern des Kindes weiterreichen.
Datenschutz Kategorie 3: Besonders schützenswerte Daten in Ihrer Kindertageseinrichtung
Datenschutz Kategorie 3:
Daten der 3. Kategorie sind besonders schutzwürdig. Dazu müssen Sie alle Daten rechnen, deren unbefugte Einsicht durch Dritte zu Missbrauch führen könnte. Dies betrifft vor allem das Ansehen und die gesellschaftliche Stellung der Personen oder deren wirtschaftliche Verhältnisse. Solche Daten, die der 3. Kategorie angehören, sind beispielsweise:
Tipp für Ihre Praxis:
Halten Sie alle Unterlagen, die in die 3. Kategorie fallen, stets in Ihrer Kindertageseinrichtung unter Verschluss. Sowohl Daten von Mitarbeiterinnen der Personalverwaltung als auch Kinder- und Elternakten müssen Sie in einem abgeschlossenen Schrank verwahren, zu dem nur Sie und der Träger Zugang haben. Kennzeichnen Sie solche Ordner beispielsweise mit einem roten Ordnerrücken. Schützen Sie diese Daten, die Sie im PC der Kindertageseinrichtung verwalten, durch ein persönliches Kennwort.
Teilen Sie die Daten, die in Ihrer Kindertageseinrichtung anfallen, in die 3 Schutzkategorien ein. So wissen Sie jederzeit, wie wichtig der Schutz dieser Daten und Unterlagen ist. Damit unterläuft Ihnen kein Fehler beim Datenschutz.
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