Fotografierende Eltern: So schaffen Sie einen rechtssicheren Rahmen


18.11.2015
Eltern, die ihre Kinder bei Kinder Gartenfesten, Aufführungen und Geburtstagsfeiern in der Kita fotografieren, gibt es, seit Kitas und Fotoapparate existieren. Allerdings haben sich durch die digitale Fotografie und die Handyfotos vollkommen neue Problemfelder eröffnet.

Denn früher konnten die Kita-Fotos allenfalls in der Familie und im Freundeskreis auf Papier herumgezeigt werden. Jetzt werden diese schnell auf der privaten Homepage oder in sozialen Netzwerken gepostet und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das ist rechtlich so lange unproblematisch, wie auf dem Foto nur das eigene Kind zu sehen ist. Kritisch wird es, wenn Eltern auch Fotos von anderen Kindern veröffentlichen.

 

Rechtlicher Hintergrund

Das Fotografieren fremder Kinder in der Kita ist Eltern gesetzlich nicht verboten. Verboten sind lediglich Aufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, also z. B. Fotos vom Wickeln, auf der Toilette und beim Umziehen. Ansonsten ist das Fotografieren an sich in Ordnung. Allerdings nur, solange die Fotos nur im privaten Umfeld des Fotografen bleiben und nicht veröffentlicht werden. Mit einer Veröffentlichung wird das Recht am eigenen Bild verletzt. Dieses ist in § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) geregelt. Veröffentlichung bedeutet nicht nur das Abdrucken von Fotos in der Tageszeitung, sondern auch auf Homepages, im Internet, in sozialen Netzwerken und auch über SMS- Dienste.

 

 

Das ist zu tun

Machen Sie den Eltern klare Vorgaben, wenn es um das Fotografieren und den vernünftigen Umgang mit den Fotografien geht. Dann können Sie sicher sein, dass Sie hier keine Probleme bekommen, und den Eltern dennoch die Möglichkeit geben, ihre Kinder im Kita-Alltag zusammen mit Freunden zu fotografieren.

 

Verantwortlich sind die Eltern

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht die Kita, sondern derjenige, der das Foto gemacht und veröffentlicht hat, für sein Handeln verantwortlich ist. Das heißt, die Eltern müssen, wenn sie z. B. ein Foto eines fremden Kindes bei Facebook hochladen, damit rechnen, dass die Eltern des betroffenen Kindes rechtliche Schritte gegen sie einleiten.

Die Kita hat mit der Veröffentlichung der Fotos primär nichts zu tun, und Sie sind hierfür auch nicht verantwortlich. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass betroffene Eltern sich zunächst einmal an Sie wenden. Daher ist es so wichtig, dass Sie von Anfang an deutlich machen, dass Fotografieren in der Kita nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt ist.

 

Fotografieren kann verboten werden

Wenn Appelle an die Vernunft der Eltern nicht fruchten und Sie feststellen müssen, dass Sie immer wieder Ärger mit der Veröffentlichung von Kinderfotos haben, können Sie das Fotografieren in der Kita für Eltern auch verbieten . Ein solches Verbot können Sie auf Ihr Hausrecht stützen.

 

Fazit

Eltern das Fotografieren in der Kita zu verbieten, sollte der letzte Schritt sein. Vorher sollten Sie den Eltern die rechtliche Situation deutlich machen, gerade wenn es um die Veröffentlichung von Fotos im Internet und in sozialen Netzwerken geht. Denn häufig steckt hinter einem solchen Verhalten kein böser Wille, sondern einfach nur mangelndes Problembewusstsein einer Eltern-Generation, für die der Umgang und die Kommunikation in sozialen Medien selbstverständlich und der Datenschutzgedanke absolut nachrangig ist

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