Umgang mit aggressivem Elternverhalten – Diese Handlungsmöglichkeiten haben Sie


26.10.2015

 

Immer wieder kommt es in KiTas dazu, dass Eltern die Nerven verlieren und gegenüber Ihnen oder Ihren Mitarbeiterinnen verbal aggressiv oder gewalttätig werden. Wenn die akute Bedrohungssituation vorbei ist, müssen Sie als Leitung überlegen, wie Sie zukünftig mit solchen Eltern umgehen. Informieren Sie sich hier, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

 

Praxisbeispiel: Leons Eltern haben sich vor 3 Monaten getrennt. Der Vater darf seinen Sohn nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Jugendamtes sehen. Eines Morgens erscheint er in der KiTa „Wolkenturm“ und will Leon mitnehmen. Als die Erzieherin dies verweigert, beschimpft er sie und stößt sie mit voller Wucht gegen die Wand. Die Leiterin verweist den Vater der Einrichtung, muss aber letztlich die Polizei um Hilfe rufen.

 

Rechtlicher Hintergrund

Aggressives Elternverhalten müssen Sie nicht einfach so hinnehmen. Denn verbale Entgleisungen oder tätliche Übergriffe beeinträchtigen die Erziehungspartnerschaft zwischen Ihnen und den Eltern. Sie belasten außerdem die geordneten Abläufe in Ihrer KiTa und verunsichern Kinder und Mitarbeiterinnen.  Ein solches Verhalten von Elternseite kann straf- und auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Was bedeutet das für Sie?

Als Leiterin sollten Sie nach einem solchen Vorfall genau überlegen, wie Sie zukünftig mit diesen Eltern umgehen und welche Konsequenzen Sie für Ihre Einrichtung hieraus ziehen.

 

 

Das ist zu tun

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, wie Sie mit aggressiven Entgleisungen von Eltern rechtlich einwandfrei umgehen und welche Handlungsoptionen Sie haben.

 

Informieren Sie Ihren Träger: Bevor Sie nach einem aggressiven Ausbruch von Eltern aktiv werden, sollten Sie zunächst einmal Ihren Träger informieren und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Es ist auch sinnvoll, die Fachberatung hinzuzuziehen und sich von dieser Rat zu holen. Wenn Sie die Vorkommnisse möglichst genau dokumentieren, haben Sie eine Grundlage, auf der Sie sich mit dem Träger über die weiteren Schritte klar werden können. Diese sind immer von der Gesamtsituation und der Schwere des „Ausbruchs“ abhängig.

 

Suchen Sie das Gespräch mit dem „Störer“: Hat es sich nach Ihrer Einschätzung um eine einmalige Entgleisung gehandelt und ist es bei verbalen Ausbrüchen geblieben, ist es sinnvoll, zunächst einmal das Gespräch mit dem Elternteil zu suchen, das sich aggressiv verhalten hat. An diesem Gespräch sollten neben Ihnen ein Vertreter Ihres Trägers auch die von dem Ausbruch betroffene Erzieherin teilnehmen. So hat derjenige, der die Kontrolle verloren hat, die Chance, sein Verhalten zu erklären, sich zu entschuldigen und die Angelegenheit damit aus der Welt zu schaffen.

 

Prüfen Sie die Möglichkeiten eines Hausverbots: Was das Verhalten des Elternteils so aggressiv, dass es mit einer Entschuldigung nicht aus der Welt zu schaffen ist, besteht die Möglichkeit, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen. Dieses sollte von ihrem Träger schriftlich ausgesprochen und begründet werden.

 

Überlegen Sie, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist: War der aggressive Ausbruch des Elternteils mit einer Straftat verbunden, sollten Sie und Ihr Träger darüber nachdenken, ob Sie Anzeige erstatten und ggf. einen Strafantrag stellen.

 

Denken Sie über eine Kündigung des Betreuungsvertrags nach: Ist durch das aggressive Verhalten eines Elternteils deutlich zutage getreten, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern zum Wohle des Kindes nicht mehr möglich ist, haben Sie auch die Möglichkeit, den Betreuungsvertrag ggf. fristlos zu kündigen. Die Eltern können sich dann an das Jugendamt wenden. Dort wird man ihnen einen anderen KiTa-Platz vermitteln.

 

Behalten Sie das Wohl aller Beteiligten im Blick: Als Pädagogin haben Sie natürlich auch in solch kritischen Situationen das Wohl des durch das Verhalten seiner Eltern betroffenen Kindes im Blick. Das ist einerseits richtig, andererseits sollten Sie aber auch bedenken, dass solche „Auftritte“ alle Kinder in Ihrer Einrichtung zutiefst verunsichern und ängstigen. Daher sollten Sie auch deren Wohl bei Ihren Überlegungen nicht aus dem Blick verlieren und sich ggf. als letzten Ausweg auch zu einer Kündigung des Betreuungsvertrags durchringen.

 

Fazit:

Der Umgang mit aggressivem Elternverhalten stellt Sie als Leitung vor hohe Anforderungen und verlangt von Ihnen ein Höchstmaß an Fingerspitzengefühl. Wichtig ist, dass Sie die Situation möglichst objektiv beurteilen und klare Maßnahmen, wie z. B. ein Hausverbot, ergreifen, um die Ruhe und Ordnung in Ihrer KiTa dauerhaft wieder herzustellen.

 

 


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