Kita-Schließung bei Ferien & Brückentagen – Diese Rechte haben Eltern

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Viele Eltern hätten es am liebsten, wenn sie ihre Kinder jeden Tag in der Kita abliefern könnten. Daher machen Sie sich nicht immer beliebt, wenn Sie die Kita z. B. für Sommerferien, für Fortbildungen oder an Brückentagen schließen. Um in dieser Frage möglichst wenig Ärger mit den Eltern zu bekommen, sollten Sie die rechtlichen Hintergründe kennen.

Praxisbeispiel: Hannes und Mattis sind 1 ½ Jahre alt und Zwillinge. Sie besuchen die Kita „Löwenmäulchen“. In der letzten Juli- und der ersten Augustwoche sind Kita-Ferien. Die Mutter beschwert sich bei der Leitung und meint, sie habe schließlich einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Von Ferien sei im Gesetz aber nicht die Rede.

Rechtlicher Hintergrund bei Schließung der Kita

Im Grundsatz haben alle Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich auch, wenn Sie die Kita z. B. während der Sommerferien schließen.

Das heißt aber nicht, dass Sie die Kita nicht schließen dürfen. In den Kita-Gesetzen der Bundesländer ist meist eine Höchstzahl von Schließtagen – in vielen Bundesländern maximal 3 – festgeschrieben. Diese dürfen Sie dann auch nicht überschreiten. Tun Sie dies dennoch, kann dies unter Umständen sogar zu einer Kürzung der staatlichen Fördermittel führen.

Das sollten Sie vor der Kita-Schließung beachten

Informieren Sie sich hier, welche rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Kita-Ferien gelten und welche Möglichkeiten Sie haben, Eltern bei Betreuungsengpässen zu helfen.

1. Schritt: Prüfen Sie den Kita-Vertrag

Sie sollten zunächst einmal überprüfen, ob in Ihrem Betreuungsvertrag überhaupt Schließzeiten vorgesehen sind. Sind diese nicht vertraglich vereinbart, können Sie die Einrichtung nicht so ohne Weiteres schließen.

Dann können die Eltern die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags verlangen. Schließen Sie die Kita, ohne dass es eine vertragliche Grundlage hierfür gibt, können die Eltern, wenn sie sich nach einer anderen Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind umsehen müssen, Schadenersatz in Höhe der entstandenen zusätzlichen Betreuungskosten verlangen.

2. Schritt: Stimmen Sie sich mit anderen Kitas ab

Möchten Sie Ihre Kita über einen längeren Zeitraum – z. B. für die Sommerferien – schließen, bietet es sich an, sich mit den Kitas in der näheren Umgebung abzustimmen und „Vertretungsvereinbarungen“ zu treffen. Schließen Sie und die Einrichtungen in der Nachbarschaft zeitversetzt, können Sie den Eltern eine Betreuungsmöglichkeit in einer „Ausweich- Kita“ anbieten. Mit einem solchen „Netzwerk“ können Sie auch Betreuungsengpässe, z. B. an Konzeptions- und Brückentagen, auffangen.

Übrigens müssen solche „Kooperationsvereinbarungen“ nicht unbedingt zwischen Kitas eines Trägers geschlossen werden. Das geht auch trägerübergreifend und ist letztlich „Verhandlungssache“ auf Leitungsebene. Haben Sie Einrichtungen gefunden, die mit Ihnen ein solches „Vertretungsnetzwerk“ bilden wollen, sollten Sie Ihren Träger und auch das Jugendamt hierüber informieren.

Versicherungstechnisch ist der Besuch einer fremden Kita kein Problem. Die Kinder sind über die sogenannte „Gastkind-Regelung“ über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

3. Schritt: Holen Sie das Jugendamt mit ins Boot

Außerdem sollten Sie auch das Jugendamt über Ihre Schließzeiten informieren. Denn dieses ist letztlich Ansprechpartner, wenn die Eltern während der Schließzeiten Betreuungsbedarf haben. Dann muss das Jugendamt eine andere Betreuungsmöglichkeit, ggf. auch über eine Tagesmutter, anbieten. Die Mitarbeiter dort können auch unmittelbar Kontakt zu einer Tagesmutter herstellen, die in den Ferienzeiten noch Kapazitäten frei hat.

4. Schritt: Teilen Sie Schließzeiten frühzeitig mit

Gerade berufstätige Eltern sind auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder besonders angewiesen. Daher sollten Sie – im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern – Schließtage möglichst schon zu Beginn des Kita-Jahres ankündigen.

Dann können sich die Eltern hierauf einstellen, langfristig Urlaub planen oder nach alternativen Betreuungsmöglichkeiten suchen. Das heißt, Sie als Leitung sollten schon jetzt mit der Planung der Schließzeiten für das kommende Kita-Jahr beginnen, damit Sie den Eltern schon zu Beginn des neuen Kita-Jahres im August die Termine mitteilen können.

5. Schritt: Klären Sie finanzielle Fragen

Häufig fordern Eltern auch Kita-Beiträge und Essensgeld für die Zeit, in der die Kita geschlossen ist, zurück. Um hier unerfreuliche Diskussionen zu vermeiden, sollte Ihr Träger diese Fragen klar und verbindlich im Betreuungsvertrag regeln. Dann können Sie als Leitung die Eltern hierauf verweisen.

Unser Rat: Fragen Sie doch im Rahmen einer Elternbefragung ab, wie viele Eltern tatsächlich während der 2-wöchigen Schließzeit Betreuungsbedarf haben und von einer Notgruppe Gebrauch machen würden. Häufig kommt bei solchen Umfragen heraus, dass kaum Betreuungsbedarf besteht. Mit einem solchen Ergebnis haben Sie dann gute Argumente gegenüber Eltern, die sich über die Schließzeiten im Sommer beschweren.