Laut dem Kinderförderungsgesetz besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder von der Vollendung des 1. bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Das Betreuungsangebot umfasst die frühe Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege. Trotz des Anspruchs erhalten viele Eltern jedoch einen Ablehnungsbescheid.
Was können Sie den betroffenen Familien raten?In allen Kitas werden Fotos von den dort betreuten Kindern gemacht. Und da liegt der Gedanke natürlich nahe, einige dieser Fotos auch auf der Homepage der Kita zu veröffentlichen. Das macht die Seite interessant und lebendig. Um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen Sie allerdings einiges beachten.
Das sollten Sie zur Veröffentlichung von Fotos wissenLange waren die Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) angekündigt. Das Gesetz sollte eigentlich schon seit einem halben Jahr in Kraft sein. Doch das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert. Dennoch ist es dem Bundestag gelungen, es noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. In Kraft treten die Neuregelungen erst zum 01.01.2018. Informieren Sie sich bereits jetzt im Überblick, was da an Neuem als Leitung auf Sie zukommt.
Zu den Neuerungen im MutterschutzgesetzDer Griff zum Telefon erleichtert auch Ihnen in vielen Fällen den Alltag. Wichtig ist aber, dass Sie immer die Schweigepflicht und den Datenschutz im Hinterkopf behalten.
Alles Wichtige rund um die SchweigepflichtIn den meisten Kitas wird durch die Erzieherinnen viel und gerne fotografiert. In diesem Zusammenhang stellt sich immer eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die ich Ihnen hier gerne beantworten möchte.
Rechtlicher Hintergrund zum Fotografieren in der KitaEigentlich sollte es selbstverständlich sein: Ihre Mitarbeiterinnen sollen über Informationen, die sie während der Arbeit in der Kita über Kinder, Eltern, aber auch Kita- und trägerinterne Vorgänge erfahren, nach außen hin Stillschweigen bewahren. So weit die Theorie. In der Praxis sieht das aber oft ganz anders aus, und Mitarbeiterinnen plaudern, gern auch gegenüber Eltern, munter aus dem „Nähkästchen“. Oft ist hier keine böse Absicht, sondern bloße Gedankenlosigkeit im Spiel. Das macht die Sache an sich aber nicht besser.
So informieren Sie über dieDie meisten Kitas werden von ihren Trägern mit dem notwendigen Einrichtungs- und Spielmaterial ausgestattet. Doch da bei vielen Trägern die finanziellen Möglichkeiten beschränkt sind, werden „Extrawünsche“ vielfach durch Spenden finanziert. Informieren Sie sich hier, welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür gelten.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei SpendenHerausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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