Wenn Kinder zur Gefahr für andere Kinder werden
In vielen Kitas gibt es immer wieder Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens zur Gefahr für andere Kinder werden. Solche Kinder stellen nicht nur Ihre pädagogischen Fachkräfte, sondern auch Sie als Leitung vor besondere Herausforderungen. Informieren Sie sich hier, wie Sie rechtssicher mit diesen umgehen.
Rechtlicher Hintergrund:
Aufgrund des Betreuungsvertrags sind Sie verpflichtet, für die Sicherheit aller Kinder zu sorgen. Sie müssen die Voraussetzungen schaffen, dass die Kinder insbesondere für Sie und Ihre Mitarbeiter erkennbaren Gefahren so gut wie möglich geschützt werden.
Das ist zu tun:
Das gilt auch, wenn die Gefahr von anderen Kindern ausgeht. Dann müssen Sie überlegen, wie Sie für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen können und dennoch den Bedürfnissen aller Kinder gerecht werden.
Folgende Lösungsmöglichkeiten können Sie den Eltern in einer solchen Situation vorschlagen.
| Handlungsoption | Voraussetzungen | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Vorübergehender Ausschluss des gewalttätigen Kindes vom Kita-Besuch | ernsthafte Gefährdung der übrigen Kinder und/oder Mitarbeiter | – kurzfristige Beruhigung der Situation – Zeit gewinnen, um nach einer anderen Lösung zu suchen | – keine Dauerlösung – Schwierigkeiten in der Betreuung bei den Eltern des Kindes |
| Reduktion der Betreuungszeiten | Zustimmung der Eltern | – Entlastung der Gesamtsituation in der Kita – Reduktion des Stresses für das aggressive Kind | – Eltern können auf Betreuungszeiten im Betreuungsvertrag bestehen |
| Beantragung eines Integrationshelfers / einer Inklusionsassistenz | Anerkennung des Kindes als behindert, Bedarf der Eingliederungshilfe muss festgestellt werden | – Integrationshelfer unterstützt das Kind bei der Bewältigung des Kita-Alltags und der sozialen Teilhabe – 1:1-Betreuung für das bedürftige Kind | – langwieriges Verfahren – Integrationshelfer sind schwer zu bekommen – Eltern müssen Antrag beim Sozialamt stellen – Bewilligte Stunden stimmen häufig nicht mit den mit Eltern vereinbarten Betreuungszeiten überein |
| Beendigung des Betreuungsvertrags | Einigung mit den Eltern | – Kind verlässt die Einrichtung – Sicherheit für die übrigen Kinder ist gewährleistet – kein Ärger mehr mit den anderen Eltern der Kita | – Gefühl des Versagens bleibt im Team – Kind muss gewohntes Umfeld verlassen – Betreuungsschwierigkeiten der Eltern |
| Kündigung des Betreuungsvertrags | schriftliche Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen | – Kind verlässt die Einrichtung – Sicherheit für die übrigen Kinder ist gewährleistet – kein Ärger mehr mit den anderen Eltern der Kita | – Kind muss gewohntes Umfeld verlassen – Eltern können sich ggf. gegen die Kündigung wehren (auch gerichtlich) |