So transportieren Sie verletzte Kita-Kinder rechtssicher zum Arzt
Auch wenn Sie noch so gut aufpassen, Sie werden nicht immer verhindern können, dass Kinder sich verletzen und ärztlich behandelt werden müssen. wenn tatsächlich einmal etwas passiert, stellt sich immer eine Vielzahl von fragen, gerade wenn es um den Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Antworten hierauf finden Sie hier.
Frage: Wer entscheidet, ob ein Kind, das einen Unfall hatte, zum Arzt muss?
Antwort: Die Entscheidung, ob ein Kind in ärztliche Behandlung gehört oder ob der Unfall nicht so schlimm war, treffen Sie bzw. der Ersthelfer, der dem Kind Erste Hilfe leistet. Der Ersthelfer muss also entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung überhaupt notwendig ist und ob diese sofort erfolgen muss oder ob es ausreicht, die Eltern zu informieren und abzuwarten, dass diese mit dem Kind zum Arzt gehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine sofortige ärztliche Behandlung notwendig ist, müssen Sie außerdem überlegen, wie Sie mit dem Kind zum Arzt kommen.
Frage: Wann müssen wir den Krankenwagen rufen?
Antwort: Einen Krankenwagen rufen Sie immer dann, wenn schwere Verletzungen vorliegen, also bei
- Knochenbrüchen
- Kopfverletzungen
- stark blutenden Wunden
- Bewusstlosigkeit
- Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen.
Frage: Dürfen wir Kinder auch mit unseren Privat Pkws zum Arzt bringen?
Frage: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Frage: Wer trägt die Kosten für den Transport?
Antwort: Die Kosten für den Transport eines verletzten Kindes übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie zahlt z. B. den Einsatz des Rettungswagens, aber auch Ihre Fahrtkosten, wenn Sie das Kind mit Ihrem Privat-Pkw transportieren.
Frage: Muss ich den Einsatz des Rettungswagens bezahlen, wenn sich herausstellt, dass dieser gar nicht notwendig war?