Sicherheitsbeauftragte in der Kita ernennen und effektiv einbinden
Es findet sich aber nicht immer jemand, der bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Setzen Sie sich als Kita-Leitung aktiv dafür ein, dass eine Fachkraft diese Aufgabe für die Kita übernimmt. Denn: Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, kann ein/-e Sicherheitsbeauftragte/-r eine echte Entlastung für Sie sein.
Rechtsgrundlage: SGB VII
Nach §§ 20, 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII muss es in Ihrer Kita eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n geben, wenn die Anzahl der bei Ihnen regelmäßig Beschäftigten 20 Personen übersteigt. Da dies auch in eingruppigen Einrichtungen in aller Regel der Fall ist, gilt der Grundsatz, dass es in jeder Kita eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n geben muss. Bestellt der Träger keine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 €.
Das ist zu tun: Werbetrommel rühren
Gibt es in Ihrer Kita derzeit keine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n, sollten Sie als Leitung die Werbetrommel für dieses „Ehrenamt“ rühren und gezielt MitarbeiterInnen ansprechen, die Ihnen für diese Aufgabe geeignet erscheinen.
Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit sind wichtig
Grundsätzlich können alle MitarbeiterInnen Sicherheitsbeauftragte/-r werden. Besondere Qualifikationen sind hierfür nicht notwendig, da die MitarbeiterInnen eine Schulung erhalten, in der sie das notwendige Fachwissen vermittelt bekommen. Sinnvoll ist es aber, dass sich die/der zukünftige Sicherheitsbeauftragte bisher als zuverlässig und gewissenhaft erwiesen hat. Denn das sind Eigenschaften, die für eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n unerlässlich sind.
Schulung erfolgt über die Berufsgenossenschaften
Die Schulung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt meist über die Berufsgenossenschaften oder Landesunfallkassen. Inzwischen gibt es zudem die Möglichkeit von Online-Schulungen.
Rechte & Pflichten von Sicherheitsbeauftragten
- Die Aufgabe der/des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeübt. Das heißt, es gibt
- kein zusätzliches Gehalt (wobei manche Träger Sicherheitsbeauftragte mit steuerfreien Boni „belohnen“)
- keine Freistellung (wobei Sie der/ dem Sicherheitsbeauftragten die
Möglichkeit geben müssen, ihre/ seine Aufgaben während der Arbeitszeit wahrzunehmen
- kein Weisungsrecht gegenüber der Kita-Leitung oder dem Team (Sicherheitsbeauftragte können also „nur“ Vorschläge machen und beraten)
- keinen besonderen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte. Allerdings dürfen diese wegen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine beruflichen Nachteile haben.
- keine persönliche Haftung bei Fehlern und Fehleinschätzungen
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Die/Der Sicherheitsbeauftragte berät Sie in Fragen der Arbeitssicherheit in der Kita. Sie/Er soll die Kita unter besonderer Berücksichtigung von (Arbeits-)Sicherheit und Gesundheitsförderung für die KollegInnen und die Kinder betrachten und Hinweise auf Gefahrenpunkte geben. Welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Einzelnen übernehmen können, sehen Sie in der folgenden Übersicht.