Sicherheitsbeauftragter in der Kita testet den Gruppenraum auf Stolperfallen

Sicherheitsbeauftragte in der Kita ernennen und effektiv einbinden

© KI generiert mit Midjourney
Eigentlich sollte es in jeder Kita eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n geben. Inzwischen ist es aber nicht mehr selbstverständlich, dass diese Position tatsächlich besetzt ist. Denn wenn z. B. MitarbeiterInnen die Stelle wechseln oder in Elternzeit gehen, kann es schnell passieren, dass diese Aufgabe neu vergeben werden muss.
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Es findet sich aber nicht immer jemand, der bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Setzen Sie sich als Kita-Leitung aktiv dafür ein, dass eine Fachkraft diese Aufgabe für die Kita übernimmt. Denn: Wenn die Zusammenarbeit funktioniert, kann ein/-e Sicherheitsbeauftragte/-r eine echte Entlastung für Sie sein.

Rechtsgrundlage: SGB VII

Nach §§ 20, 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII muss es in Ihrer Kita eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n geben, wenn die Anzahl der bei Ihnen regelmäßig Beschäftigten 20 Personen übersteigt. Da dies auch in eingruppigen Einrichtungen in aller Regel der Fall ist, gilt der Grundsatz, dass es in jeder Kita eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n geben muss. Bestellt der Träger keine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 €.

Das ist zu tun: Werbetrommel rühren

Gibt es in Ihrer Kita derzeit keine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n, sollten Sie als Leitung die Werbetrommel für dieses „Ehrenamt“ rühren und gezielt MitarbeiterInnen ansprechen, die Ihnen für diese Aufgabe geeignet erscheinen.

Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit sind wichtig

Grundsätzlich können alle MitarbeiterInnen Sicherheitsbeauftragte/-r werden. Besondere Qualifikationen sind hierfür nicht notwendig, da die MitarbeiterInnen eine Schulung erhalten, in der sie das notwendige Fachwissen vermittelt bekommen. Sinnvoll ist es aber, dass sich die/der zukünftige Sicherheitsbeauftragte bisher als zuverlässig und gewissenhaft erwiesen hat. Denn das sind Eigenschaften, die für eine/-n Sicherheitsbeauftragte/-n unerlässlich sind.

Das macht gute Sicherheitsbeauftragte aus

Darüber hinaus sollte die Fachkraft bereit sein, sich fortzubilden, und ein wenig technisches Verständnis mitbringen. Wichtiger sind jedoch Sozialkompetenz, eine gute Beobachtungsgabe und Empathie.

Schulung erfolgt über die Berufsgenossenschaften

Die Schulung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt meist über die Berufsgenossenschaften oder Landesunfallkassen. Inzwischen gibt es zudem die Möglichkeit von Online-Schulungen.

Rechte & Pflichten von Sicherheitsbeauftragten

  • Die Aufgabe der/des Sicherheitsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeübt. Das heißt, es gibt
  • kein zusätzliches Gehalt (wobei manche Träger Sicherheitsbeauftragte mit steuerfreien Boni „belohnen“)
  • keine Freistellung (wobei Sie der/ dem Sicherheitsbeauftragten die

Möglichkeit geben müssen, ihre/ seine Aufgaben während der Arbeitszeit wahrzunehmen

  • kein Weisungsrecht gegenüber der Kita-Leitung oder dem Team (Sicherheitsbeauftragte können also „nur“ Vorschläge machen und beraten)
  • keinen besonderen Kündigungsschutz für Sicherheitsbeauftragte. Allerdings dürfen diese wegen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine beruflichen Nachteile haben.
  • keine persönliche Haftung bei Fehlern und Fehleinschätzungen

Hinweis

Grundsätzlich wird die/der Sicherheitsbeauftragte von Ihrem Träger mit einer Urkunde bestellt (= offiziell benannt).

Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten

Die/Der Sicherheitsbeauftragte berät Sie in Fragen der Arbeitssicherheit in der Kita. Sie/Er soll die Kita unter besonderer Berücksichtigung von (Arbeits-)Sicherheit und Gesundheitsförderung für die KollegInnen und die Kinder betrachten und Hinweise auf Gefahrenpunkte geben. Welche Aufgaben Sicherheitsbeauftragte im Einzelnen übernehmen können, sehen Sie in der folgenden Übersicht.

Beispiele für die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten in einer Kita

  • tägliche Sichtkontrolle des Außengeländes und der Spielgeräte auf Sicherheit und Beschädigungen
  • Information des Teams über Unfallverhütung im Kita-Alltag
  • Unterstützung der Kita-Leitung bei der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen (Schwerpunkt: Arbeitssicherheit)
  • Unterstützung der Leitung in allen Arbeitssicherheitsfragen in der Kita, z. B. bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweis an die Kita-Leitung auf Sicherheitsmängel und Gefährdungen in der Kita
  • Teilnahme an Begehungen durch Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Betriebsarzt, FASi und Brandschutz
  • Unterstützung der Kita-Leitung bei der Ursachenforschung nach Unfällen in der Kita