Gerade jetzt im Sommer machen Sie und Ihr Team sicher mit den Kindern Ihrer Einrichtung AusflĂŒge. Bei solchen Aktionen kann es immer passieren, dass Sie einen Ihrer SchĂŒtzlinge im GetĂŒmmel verlieren. So bekommen Sie eine solche Alptraumsituation rechtlich einwandfrei in den Griff.
Rechtlicher Hintergrund
Wenn Sie mit den Kindern den gesicherten Raum der KiTa verlassen, haben Sie eine erhöhte Aufsichtspflicht, da die Kleinen bei einem Ausflug unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt sind. Geht Ihnen bei einem solchen Ausflug ein Kind verloren, steht immer der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung im Raum, der sich nur schwer entkrÀften lÀsst.
Das ist zu tun
Kommen das verloren gegangene Kind oder Dritte zu Schaden, mĂŒssen Sie und die verantwortlichen Mitarbeiterinnen mit zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher sollten Sie, wenn Sie feststellen, dass ein Kind verloren gegangen ist, fĂŒr eine schnelle Schadensbegrenzung sorgen und alles unternehmen, um Ihren SchĂŒtzling schnell wiederzufinden. Hierbei können Sie auf die folgenden Tipps zurĂŒckgreifen.
1. Tipp: Rekonstruieren Sie das Geschehen
Stellen Sie fest, dass Sie ein Kind verloren haben, sollten Sie zunĂ€chst einmal ĂŒberlegen, wo dies geschehen konnte. Wenn Sie bei AusflĂŒgen an allen entscheidenden Punkten, z. B. beim Verlassen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eines Veranstaltungsortes, nachzĂ€hlen, ob alle Kinder da sind, werden Sie einen Verlust schnell feststellen und das Kind bald wiederfinden.
2. Tipp: Informieren Sie die Einrichtung
Stellen Sie erst mit einer gewissen Zeitverzögerung fest, dass Ihnen ein Kind fehlt, können Sie oft nicht ohne weiteres umkehren, um das Kind zu suchen. Sie sollten daher per Handy die KiTa informieren
und den Ausflug sofort abbrechen. Aus der KiTa können dann ohne Zeitverzögerung weitere Schritte zum Auffinden des Kindes unternommen werden.
3. Tipp: Kontaktieren Sie die Polizei
So sollten Sie bzw. die Einrichtung â soweit möglich â umgehend telefonisch Kontakt zu der Stelle aufnehmen, an der das Kind verloren gegangenen ist. Rufen Sie also im Tierpark oder bei den Verkehrsbetrieben an und melden Sie Ihren Verlust. Oft lĂ€sst sich auf diese Weise schon klĂ€ren, wo das Kind geblieben ist. Haben Sie hier keinen Erfolg, sollten Sie auĂerdem sofort die Polizei informieren.
4. Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu den Eltern auf
Auch wenn es unangenehm ist: Sie mĂŒssen auch die Eltern informieren und berichten, welche Schritte Sie unternommen haben, um das Kind wieder aufzufinden. Dies gilt auch, wenn das Kind sich bereits wieder eingefunden hat und weiter nichts passiert ist. Es ist besser, selbst die Karten auf den Tisch zu legen, als den Bericht dem Kind zu ĂŒberlassen.
5. Tipp: Stellen Sie Regeln auf
Auch wenn es nicht passieren sollte, kommt es doch immer wieder vor, dass Kinder bei AusflĂŒgen verloren gehen. Sie sollten diese Situation daher mit den Kindern im Vorfeld besprechen und ihnen Verhaltensregeln fĂŒr den Fall der FĂ€lle an die Hand geben.
Wichtig ist, dass die Kinder bleiben, wo sie sind, und mit niemandem mitgehen. Vermitteln Sie ihnen, dass sie abgeholt werden und keine Angst haben mĂŒssen. Sinnvoll ist es auĂerdem, z. B. an der Kleidung der Kinder einen Aufkleber mit Ihrer Handy-Nummer zu befestigen. Diese kann dann von âehrlichen Findernâ angerufen werden.
Mit den Kindern können Sie die folgenden Regeln vereinbaren:
Mein Fazit
Geht ein Kind verloren, ist das fĂŒr alle Beteiligten ein Alptraum. Der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung steht auf jeden Fall im Raum. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie beim Krisenmanagement keine juristisch relevanten Fehler machen.
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