Alptraumsituation: Kind verloren

Sommerzeit ist in vielen Kindertagesstätten Ausflugszeit. Obwohl diese Ausflüge spannend und lehrreich sind, bringen sie auch besondere Herausforderungen mit sich. Es kann immer passieren, dass Sie einen Ihrer Schützlinge im Getümmel verlieren. Hier erfahren Sie, wie Sie eine solche Alptraumsituation rechtlich einwandfrei in den Griff bekommen. 

Rechtlicher HintergrundWenn Sie mit den Kindern den gesicherten Raum der KiTa verlassen, haben Sie eine erhöhte Aufsichtspflicht, da die Kleinen bei einem Ausflug unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt sind. Geht Ihnen bei einem solchen Ausflug ein Kind verloren, steht immer der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung im Raum, der sich nur schwer entkräften lässt.

Um so einer Situation vorzubeugen, ist es sinnvoll sich präventive Maßnahmen zu überlegen. Planen Sie bspw. den Ausflug sorgfältig und teilen Sie die Kinder in kleine Gruppen mit festen Betreuern ein. Zählen Sie regelmäßig nach, besonders an entscheidenden Punkten wie dem Verlassen von Verkehrsmitteln. Oder bereiten Sie im Voraus eine Liste mit Notfallkontakten und Informationen zur Umgebung vor, die Sie bei einem Verlustfall schnell zur Hand haben. 

Das ist zu tunKommen das verloren gegangene Kind oder Dritte zu Schaden, müssen Sie und die verantwortlichen Mitarbeiterinnen mit zivil-, straf- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Daher sollten Sie, wenn Sie feststellen, dass ein Kind verloren gegangen ist, für eine schnelle Schadensbegrenzung sorgen und alles unternehmen, um Ihren Schützling schnell wiederzufinden. Hierbei können Sie auf die folgenden Tipps zurückgreifen.

1. Tipp: Rekonstruieren Sie das GeschehenStellen Sie fest, dass Sie ein Kind verloren haben, sollten Sie zunächst einmal überlegen, wo dies geschehen konnte. Wenn Sie bei Ausflügen an allen entscheidenden Punkten, z. B. beim Verlassen von öffentlichen Verkehrsmitteln oder eines Veranstaltungsortes, nachzählen, ob alle Kinder da sind, werden Sie einen Verlust schnell feststellen und das Kind bald wiederfinden.

2. Tipp: Informieren Sie die EinrichtungStellen Sie erst mit einer gewissen Zeitverzögerung fest, dass Ihnen ein Kind fehlt, können Sie oft nicht ohne weiteres umkehren, um das Kind zu suchen. Sie sollten daher per Handy die KiTa informierenund den Ausflug sofort abbrechen. Aus der KiTa können dann ohne Zeitverzögerung weitere Schritte zum Auffinden des Kindes unternommen werden.

3. Tipp: Kontaktieren Sie die PolizeiSo sollten Sie bzw. die Einrichtung – soweit möglich – umgehend telefonisch Kontakt zu der Stelle aufnehmen, an der das Kind verloren gegangenen ist. Rufen Sie also im Tierpark oder bei den Verkehrsbetrieben an und melden Sie Ihren Verlust. Oft lässt sich auf diese Weise schon klären, wo das Kind geblieben ist. Haben Sie hier keinen Erfolg, sollten Sie außerdem sofort die Polizei informieren.

4. Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu den Eltern aufAuch wenn es unangenehm ist: Sie müssen auch die Eltern informieren und berichten, welche Schritte Sie unternommen haben, um das Kind wieder aufzufinden. Dies gilt auch, wenn das Kind sich bereits wieder eingefunden hat und weiter nichts passiert ist. Es ist besser, selbst die Karten auf den Tisch zu legen, als den Bericht dem Kind zu überlassen.

5. Tipp: Stellen Sie Regeln aufAuch wenn es nicht passieren sollte, kommt es doch immer wieder vor, dass Kinder bei Ausflügen verloren gehen. Sie sollten diese Situation daher mit den Kindern im Vorfeld besprechen und ihnen Verhaltensregeln für den Fall der Fälle an die Hand geben.

Wichtig ist, dass die Kinder bleiben, wo sie sind, und mit niemandem mitgehen. Vermitteln Sie ihnen, dass sie abgeholt werden und keine Angst haben müssen. Sinnvoll ist es außerdem, z. B. an der Kleidung der Kinder einen Aufkleber mit Ihrer Handy-Nummer zu befestigen. Diese kann dann von „ehrlichen Findern“ angerufen werden.

Mit den Kindern können Sie die folgenden Regeln vereinbaren:

  1. Wir bleiben, wo wir sind.
  2. Wir gehen mit keinem Erwachsenen, den wir nicht kennen, mit. Ausnahme: Die Polizei kommt uns holen.
  3. Wir zeigen einem Erwachsenen unseren Aufkleber mit der Handy-Nr. und bitten ihn, in der KiTa anzurufen.
  4. Wir warten, bis wir abgeholt werden.
  5. Wir brauchen keine Angst zu haben.

Ggf. können Sie sogar im Vorhinein eine praktische Übung mit den Kindern durchführen, um die aufgestellten Regeln spielerisch einzuüben. “Spielen Sie mögliche Szenarien mit den Kindern durch, damit sie wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie sich verlaufen.”

FazitGeht ein Kind verloren, ist das für alle Beteiligten ein Alptraum. Der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung steht auf jeden Fall im Raum. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie beim Krisenmanagement keine juristisch relevanten Fehler machen.