Kind liegt auf dem Boden in der Kita. Neben ihm kniet ein Erzieher. Symbol für Ersthelfer in der Kita

ErsthelferInnen in der Kita: Pflicht, Anzahl und Aufgaben

© KI generiert mit Midjourney
Unfälle passieren in Kitas immer wieder. Das lässt sich einfach nicht verhindern, egal, wie umsichtig Sie und Ihr Team arbeiten. Wichtig ist aber, dass Ihre KollegInnen nach einem Unfall nicht in „Schockstarre“ verfallen, sondern souverän Erste Hilfe leisten können.
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Effektiv helfen kann aber nur, wer auch weiß, wie das geht und was zu tun ist. Daher ist es nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für die Sicherheit aller – vor allem aber der Kinder – unerlässlich, dass es in Ihrer Kita genügend ErsthelferInnen gibt.

Rechtsgrundlage: DGUV V1

Ihr Träger ist nach § 26 DGUV-Vorschrift 1 (DGUV V1) verpflichtet, sicherzustellen, dass je Kindergruppe mindestens ein/-e ErsthelferIn zur Verfügung steht. Es ist empfehlenswert, so viele Beschäftigte wie möglich zu ErsthelferInnen ausbilden zu lassen, damit Sie trotz Urlaub, Krankheit, Teilzeitbeschäftigung und Schichtbetrieb immer genügend ErsthelferInnen in der Kita haben.

Wichtig

Sie als Kita-Leitung berücksichtigen die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Rahmen Ihrer Dienstplangestaltung.

Das ist zu tun: Träger sensibilisieren

Insbesondere in Zeiten von Personalmangel, in der die Erkrankung auch nur einer Fachkraft Ihren ganzen Dienstplan ins Wanken bringt, ist es sinnvoll, möglichst das gesamte Team als ErsthelferInnen zu schulen. Denn das gibt Ihnen mehr Flexibilität, wenn es um die Anpassung von Dienstplänen geht. Dann brauchen Sie sich bei der Umstellung des Dienstplans immerhin über die Frage, ob Sie genügend ErsthelferInnen in der Kita haben, keine Gedanken mehr zu machen.

Mindestens 1 ErsthelferIn pro Gruppe

Es muss in Ihrer Kita mindestens eine Ersthelferin bzw. einen Ersthelfer pro Gruppe geben, mindestens aber 2 ErsthelferInnen pro Einrichtung. Ausflüge sollten von mindestens einer Ersthelferin bzw. einem Ersthelfer begleitet werden.

Ausbildungskosten übernehmen die Unfallversicherer

Die Kosten für die Ausbildung von ErsthelferInnen übernimmt grundsätzlich die Unfallkasse, bis die Mindestanzahl von ErsthelferInnen in der Kita erreicht ist.

Arbeiten Sie bei einem freien oder kirchlichen Träger, können Sie zusätzlich bei der für Ihre Einrichtung zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) einen Antrag auf Kostenübernahme für die ErsthelferInnen-Ausbildung stellen. Diese übernimmt die Kosten der ErsthelferInnen-Ausbildung grundsätzlich für 5–10 % der Beschäftigten.

Nach Antragstellung erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung. Damit können Sie den ErsthelferInnenkurs bei einer von Ihnen frei wählbaren Organisation, z. B. beim Deutschen Roten Kreuz, buchen.

ErsthelferInnen-Ausbildung dauert 1 Tag

Für Kitas empfiehlt sich der speziell für Ersthelfende in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder entwickelte Erste-Hilfe-Lehrgang. Dieser vermittelt die erforderlichen Kenntnisse sowohl für die Erste Hilfe am Kind als auch an Erwachsenen. Der Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten und dauert den ganzen Tag (9 Zeitstunden). Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Organisation und der Unfallkasse bzw. der BGW.

Meine Empfehlung: Regelmäßige Team-Tage

Erste Hilfe ist wichtig und es ist wichtig, dass Ihr Team darin ein wenig Routine bekommt. Regelmäßige Team-Tage zum Thema „Erste Hilfe“ dienen nicht nur der Auffrischung von Wissen, sondern geben dem Team auch Sicherheit, sodass es im Ernstfall nicht in Panik gerät, sondern wirklich helfen kann.

Sinnvoll ist es, Ihr Team auch gezielt in Erster Hilfe am Kind schulen zu lassen. Denn gerade in der Kita gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die die KollegInnen sicher wissen und anwenden können sollten. Ebenso wollen die Anbieter auch vorab schon aktuelle Themen von der Einrichtung erfahren, z. B.: „Kind mit Nussallergie – Wie geht man damit um?“ So kann direkt an praktischen Beispielen auch gezeigt werden, wie man sich beim Auftreten eines Allergieschocks bei einem Kind verhält.