Wann Sie den Personalmangel dem Jugendamt melden müssen

Wann Sie den Personalmangel dem Jugendamt melden müssen

© KI generiert mit Midjourney
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In vielen Kitas ist Personalmangel schon seit Längerem das beherrschende Thema. Denn nicht nur die Qualität der pädagogischen Arbeit, sondern auch die Sicherstellung der minimalen Bedürfnisse der Kinder, wie Essen, Beaufsichtigung und Körperhygiene, steht und fällt mit der Frage, ob Sie genügend Personal haben. Häufig können Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel nicht erfüllen – mit weitreichenden Konsequenzen.

Praxisbeispiel

Leonie Schneider leitet die Kita „Sonnenschein“. Sie hat 2 Vollzeitstellen ausgeschrieben mit der Konsequenz, dass sie, wenn zusätzlich 2 KollegInnen fehlen, z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder Fortbildungen, den Betreuungsschlüssel nicht mehr erfüllt. Daher mussten im vergangenen Jahr häufig die Öffnungszeiten gekürzt und auch Notgruppen eingerichtet werden. Als die Elternbeiratsvorsitzende fragt, was eigentlich das Landesjugendamt zu dieser Situation sagt, meint die Leitung, der Träger wurde die Situation nicht melden, da dies ohnehin keine Konsequenzen habe.

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 1 SGB VIII

In § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII ist geregelt, dass Ihr Träger „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, der zuständigen Behörde anzuzeigen sind.“ Zu solchen Ereignissen gehören auch Situationen, in denen die Beaufsichtigung und die Versorgung der Kinder aufgrund des fehlenden Personals nicht mehr gewährleistet werden kann. Ist der gesetzlich vorgegebene Personalschlüssel nicht erfüllt, muss dies dem zuständigen Jugendamt umgehend gemeldet werden.

Meldepflicht liegt beim Träger

Grundsätzlich liegt die Meldepflicht beim Träger. Dieser ist darauf angewiesen, dass er Informationen aus der Kita bekommt, aus denen sich für ihn klar ergibt, dass es personell „brennt“. Viele Leitungen scheuen sich aber, den Träger zu informieren, dass schon wieder zu wenig Personal in der Kita und die Betreuung kaum noch zu gewährleisten ist. Denn manche empfinden dies als persönliches Versagen. Haken Sie bei Ihrer Leitung nach, ob sie die personelle Situation gemeldet hat. Denn das ist nicht nur wichtig, um Bußgelder, die bei fehlenden Meldungen gegenüber dem Träger verhängt werden können, zu vermeiden, sondern auch, um die Kita-Leitung rechtlich abzusichern, falls wegen des Personalmangels ein Kind zu Schaden kommt. Manche Träger delegieren die Meldepflicht für Personalmangel an die Kita-Leitungen. Dann sollten Sie dies im Team ansprechen und darauf drängen, dass diese Meldungen auch tatsächlich erfolgen. Denn sonst entsteht bei den Landesjugendämtern ein vollkommen falscher Eindruck von der tatsächlichen personellen Situation in den Kitas und sie geben der Politik entsprechend falsche Rückmeldungen.

Melden Sie die Ist-Situation

Viele Landesjugendämter haben inzwischen Formulare online gestellt, mit denen man Personalmangel melden kann. Sie können dies aber auch formlos machen. In einer solchen Meldung müssen die folgenden Informationen enthalten sein:

  • Anzahl der täglich betreuten Kinder
  • Anzahl der in der Kita angestellte Fachkräfte (mit Wochenstundenzahl)
  • Anzahl der aktuell tatsächlich in der Kita arbeitenden Fachkräfte
  • Maßnahmen, die Sie bereits ergriffen haben, um den Personalmangel aufzufangen
  • Ihre Einschätzung der Situation und der Wirksamkeit der von Ihnen ergriffenen Maßnahmen

Ihrer Meldepflicht können Sie per E-Mail nachkommen. Wichtig ist, dass Sie die Meldung auf jeden Fall in Textform abfassen. Ein bloßer Anruf beim zuständigen Jugendamt genügt nicht und ist auch mit Blick auf die Nachweisbarkeit nicht zu empfehlen.

Nehmen Sie Meldepflichten ernst

Vom zuständigen Jugendamt dürfen Sie keine aktive Unterstützung erwarten, wenn Sie diesem einen akuten Personalmangel melden. Denn auch das Jugendamt kann Ihnen kein Personal schicken. Es kann aber mit Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie mit diesem Personalmangel umgehen, besprechen und nach tragfähigen Optionen suchen. Haben Sie z. B. eine Verkürzung der Öffnungszeiten mit der zuständigen Behörde besprochen, können Sie dies auch an die Eltern kommunizieren und sich darauf berufen, dass diese Maßnahme vom Jugendamt gebilligt wurde. Das überzeugt dann doch die meisten Eltern.