Fachkraft für Arbeitssicherheit: FASi in Ihrer Kita
Da Sie aber pädagogische Fachkraft sind, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz damit nicht unbedingt zu Ihren Kernkompetenzen gehört und Sie sich letztlich bei der Gefährdungsanalyse „nur“ auf Ihren gesunden Menschenverstand verlassen können, stellt Ihnen der Gesetzgeber für diese Problematik eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) beratend und unterstützend zur Verfügung.
Rechtsgrundlage: ASiG
Ihr Träger ist nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine FASi zu bestellen, soweit dies im Hinblick auf die Arbeit in der Kita und die damit für die MitarbeiterInnen verbundenen Unfallund Gesundheitsgefahren erforderlich ist.
In Kitas muss es daher immer – unabhängig von der Größe der Einrichtung – eine FASi geben, da es im Alltag vielfältige gesundheitliche Belastungen und auch Unfallgefahren gibt, bei deren Bewältigung Sie als verantwortliche Vorgesetzte Unterstützung benötigen.
Meine Empfehlung: FASi einfordern
Infolge des Personalmangels hat die Belastung für die einzelnen MitarbeiterInnen in den Kitas in den letzten Jahren stark zugenommen. Arbeits- und Gesundheitsschutz hat für die MitarbeiterInnen daher auch bei der Wahl des Arbeitgebers eine immer wichtigere Bedeutung. Fordern Sie deshalb bei Ihrem Träger aktiv die Beratung durch die FASi und die zeitnahe Umsetzung der von dieser vorgeschlagenen Maßnahmen ein, um nicht wegen mangelhafter Arbeitsbedingungen qualifizierte Fachkräfte zu verlieren. Das wäre ärgerlich.
Faktencheck: Rechtsstellung und Aufgaben der FASi in der Kita
| Aufgaben & Rechtsstellung | Konkrete Umsetzung |
| Verhältnis zum Träger | wird vom Träger schriftlich bestelltkann beim Träger angestellt oder extern beratend tätig seinKosten für die Beratung (bei externen BeraterInnen) muss der Träger übernehmen |
| Weisungsrecht | FASi unterliegt weder dem Weisungsrecht des Trägers noch der Kita-Leitung = sie agiert vollkommen unabhängig und ist nicht an Vorgaben des Trägers / der Kita-Leitung gebundenFASi hat in der Kita kein Weisungsrecht. Sie kann „nur“ Vorschläge machen sowie auf Mängel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung hinweisen. Die Umsetzung der Vorschläge liegt bei Ihnen und Ihrem Träger. |
| Verhältnis zu anderen Personen, die für die Sicherheit in der Kita zuständig sind | FASi soll ihre Bemühungen mit den anderen Personen, die in der Kita für Sicherheit zuständig sind (Kita-Leitung, Sicherheitsbeauftragte/-r, Betriebsarzt) koordinieren und sich mit diesen abstimmen. |
| Aufgaben | – regelmäßige Begehung der Kita (bei weniger als 10 MitarbeiterInnen alle 2 Jahre, bei mehr als 10 MitarbeiterInnen jährlich) und Besprechung der festgestellten Mängel Beratung der Kita bei der Gestaltung der Arbeitsplätze in Fragen der Ergonomie – Beratung bei der Planung und Gestaltung von Sozialräumen und sanitären Einrichtungen – Unterstützung bei der Wahl persönlicher Schutzausrüstung, z. B. Handdesinfektionsmittel, Handschuhe, -creme und Hinwirken auf deren Benutzung – Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Beratung bei der Umsetzung von Arbeitsschutz- und Maßnahmen der Unfallverhütung, konkrete Vorschläge zum Arbeits- und Unfallschutz – Unterstützung bei der Ursachenforschung nach Arbeits- oder Kita-Unfällen – Besprechung etwaiger Probleme, die aufgetreten sind und behoben werden sollten, mit Leitung/Träger |