Frau mit Feuerlöscher in der Hand, Symbol für Brandschutzbeauftrage in der Kita

BrandschutzhelferInnen in der Kita: Pflicht, Aufgaben und Schulung

© KI generiert mit Midjourney
Ein Brand in der Kita – ein Albtraum für jede Leitung und jede pädagogische Fachkraft. Daher ist es wichtig, dass Sie als Leitung den Brandschutz in Ihrer Kita ernst und wichtig nehmen, auch wenn Sie in Zeiten des Personalmangels vielleicht häufig das Gefühl haben, mit wirklich anderen Problemen konfrontiert zu sein.
Inhaltsverzeichnis

In Sachen „Brandschutz“ sind Sie als Kita-Leitung nicht allein. Nutzen Sie die Unterstützung der KollegInnen, die als BrandschutzhelferInnen ausgebildet sind.

Rechtsgrundlage: ASR

Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 22 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A 1) und Abschnitt 7.3 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.2) müssen Sie in Ihrer Kita BrandschutzhelferInnen benennen und schulen. Gibt es für Ihre Einrichtung eine Personalvertretung, muss diese vor diesem Schritt angehört werden.

Das ist zu tun: Ist-Situation prüfen

Prüfen Sie, ob Sie in Ihrer Kita aktuell genügend BrandschutzhelferInnen haben. Denn vielleicht wechselt auch in Ihrer Einrichtung das Personal relativ häufig und da kann es schnell passieren, dass ein/-e BrandschutzhelferIn die Kita verlässt, ohne dass diese Aufgabe nachbesetzt wird.

Auch viele kleinere Einrichtungen mit ehrenamtlichen Trägern sind sich häufig gar nicht bewusst, dass sie BrandschutzhelferInnen haben müssen. Diese fehlen Ihnen als Kita-Leitung zur Unterstützung – mal ganz abgesehen davon, dass Ihr Träger die gesetzlichen Vorgaben zum Brandschutz nicht erfüllt.

Machen Sie eine Bestandsaufnahme

Mindestens 5 % der MitarbeiterInnen müssen als BrandschutzhelferInnen geschult sein. Daher müssen Sie erst ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 20 rechnerisch 2 BrandschutzhelferInnen stellen.

Da Sie in Ihren Kitas vielfach im Schichtdienst arbeiten, viele MitarbeiterInnen in Teilzeit beschäftigt und daher nicht immer in der Kita anwesend sind und auch die/der BrandschutzhelferIn krank wird, in Urlaub oder auf Fortbildung geht, müssen Sie dennoch mindestens 2 MitarbeiterInnen zur Schulung schicken. Mehr sind natürlich sinnvoll.

Achtung!

Erstellen Sie die Dienstpläne so, dass immer mindestens 1 BrandschutzhelferIn in der Kita ist – auch im Frühund Spätdienst.

Setzen Sie auf Freiwilligkeit

Brandbekämpfung und -schutz sind nicht jedermanns Sache. Suchen Sie daher im Team nach BrandschutzhelferInnen, sollten Sie fragen, wer im Team Lust hat, sich schulen zu lassen. Nur wenn sich wirklich niemand findet, können Sie MitarbeiterInnen benennen – oder Sie schulen direkt das gesamte Team.

Nehmen Sie Ihren Träger in die Pflicht

Eigentlich ist Ihr Träger dafür verantwortlich, dass es in Ihrer Kita genügend BrandschutzhelferInnen gibt. Stellen Sie fest, dass Sie keine oder nicht genügend BrandschutzhelferInnen in Ihrer Kita haben, sollten Sie Ihren Träger darauf ansprechen und ihm deutlich machen, dass Sie dringend BrandschutzhelferInnen für die Kita benötigen.

Teamschulung ist sinnvoll

Viele Anbieter bieten auch Inhouse-Schulungen an. Damit können Sie das gesamte Team schulen und haben dann die Gewissheit, dass jede Fachkraft auch BrandschutzhelferIn ist. Das sorgt für mehr Sicherheit für die Kinder und erleichtert Ihnen die Erstellung der Dienstpläne. Denn dann müssen Sie sich um das Einplanen von BrandschutzhelferInnen keine Sorgen mehr machen. Lassen Sie sich ein Angebot machen und überzeugen Sie Ihren Träger, dass eine solche Maßnahme für das gesamte Team sinnvoll ist.

Schulung dauert 1 Tag

Die Schulung für BrandschutzhelferInnen dauert 1 Tag. Die Kosten von ca. 80 € pro TeilnehmerIn muss Ihr Träger übernehmen. Es gibt verschiedene Anbieter. Holen Sie Vergleichsangebote ein, denn die Preise sind sehr unterschiedlich. Bei Inhouse-Schulungen ist der Preis pro TeilnehmerIn meist erheblich günstiger. Es lohnt sich also, nachzufragen und sich beraten zu lassen. Die Schulung sollte alle 3–5 Jahre wiederholt und dementsprechend auch dokumentiert werden.

Tipp

Kann Ihr Träger eine Schulung für alle MitarbeiterInnen nicht finanzieren, lohnt es sich, bei Ihrem Förderverein anzufragen.

Unterstützung beim Löschen und bei der Evakuierung

Aufgabe von BrandschutzhelferInnen ist zum einen, das Team bei der Evakuierung der Kinder zu unterstützen. Zum anderen sind die BrandschutzhelferInnen auch im Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen, z. B. den Feuerlöschern, in Ihrer Kita geschult. Sie sollen versuchen, Brände zu löschen, aber nur, wenn das ohne Eigengefährdung möglich ist.

Meine Empfehlung: Brandschutz im Blick behalten

Auch wenn Sie in Ihrer Kita derzeit in erster Linie mit Personalmangel zu kämpfen haben, dürfen Sie die „Gefahren-Klassiker“ wie Brände nicht aus dem Blick verlieren. Denn gerade in Zeiten, in denen Sie häufig zu wenig Personal in der Kita haben, dürfen Sie bei der Sicherheit keine Abstriche machen. Den Brandschutz sollten Sie immer auf dem Schirm haben und prüfen, ob Ihre Einrichtung in Sachen BrandschutzhelferInnen gut aufgestellt ist.