Frau an Waschbecken, Symbol für Hygienebeauftragte in der Kita

Hygienebeauftragte in der Kita: Aufgaben delegieren

© KI generiert mit Midjourney
Seit der Corona-Pandemie hat das Thema Hygiene in Kitas deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele Kita-Leitungen stehen vor der Herausforderung, immer mehr hygienerechtliche Vorgaben umzusetzen und gleichzeitig den pädagogischen Alltag zu organisieren. Kein Wunder also, dass die Frage aufkommt: Können Aufgaben rund um Hygiene sinnvoll delegiert werden – etwa an eine Hygienebeauftragte im Team?
Inhaltsverzeichnis

Tatsächlich ist es grundsätzlich möglich, eine solche Rolle in der Kita zu benennen. Allerdings sollten Sie dabei einige rechtliche und organisatorische Aspekte beachten, damit die Delegation nicht nur entlastet, sondern auch rechtssicher und im Sinne eines funktionierenden Hygienemanagements erfolgt.

Frage: „In unserer Kita stellt sich seit der Corona-Pandemie eine Vielzahl von hygienerechtlichen Fragen. Als Leitung wird mir das alles zu viel und ich überlege, ob ich nicht eine Kollegin zur ,Hygienebeauftragtenʻ ernennen kann, damit diese mich bei den Aufgaben rund um die Hygiene entlastet. Ist das rechtlich möglich und worauf muss ich achten?“

Antwort: Grundsätzlich können Sie Aufgaben, die in Ihre Verantwortung fallen, an MitarbeiterInnen delegieren, soweit es sich nicht um Kernaufgaben der Kita-Leitung handelt.

Das sollten Sie bei der Benennung zum Hygienebeauftragten beachten

  • Definieren Sie klar und unmissverständlich, wofür die Hygienebeauftragte zuständig ist und worauf bei der Ausführung der Tätigkeit geachtet werden muss.
  • Setzen Sie auf Freiwilligkeit und Interesse bei der Auswahl der Hygienebeauftragten! Denn wenn diese kein Interesse oder keine Lust auf diese Aufgabe hat, produzieren Sie nur mehr Arbeit und Stress. Sie werden aber nicht wirklich entlastet.
  • Stellen Sie klar, dass es keine gesonderte Vergütung für die Übernahme dieser Funktion gibt (es sei denn, Sie können Ihren Träger von einer finanziellen Anerkennung in Form eines steuerfreien Bonus, z. B. eines monatlichen Tankgutscheins im Wert von max. 50 €, überzeugen).
  • Planen Sie im Dienstplan der Hygienebeauftragten Zeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein. Denn Sie müssen aufpassen, dass die Entlastung für Sie nicht zu einer Mehrbelastung bei den Fachkräften führt. Überlegen Sie daher, ob und wie lange Sie die Kollegin im Gruppendienst entbehren können, damit sie sich um Hygienefragen kümmert, und passen Sie die Aufgaben, die sie übernehmen soll, entsprechend an.

Meine Empfehlung: Kontrolle behalten

Benennen Sie eine Hygienebeauftragte, sind Sie die Verantwortung für diese Aufgaben nicht komplett los, auch wenn Sie die Beauftragte sorgfältig ausgewählt und eingewiesen haben. Vielmehr müssen Sie regelmäßig kontrollieren, ob sie die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft erfüllt.

Fazit

Die Benennung einer Hygienebeauftragten kann für Ihre Kita eine sinnvolle Entlastung im Alltag sein – vorausgesetzt, Aufgaben und Zuständigkeiten sind klar geregelt und die Zusammenarbeit im Team funktioniert. Wichtig ist jedoch: Die Gesamtverantwortung bleibt bei Ihnen als Leitung. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Delegation daher bewusst, behalten Sie die Kontrolle und sorgen Sie für klare Strukturen. So schaffen Sie nicht nur Entlastung, sondern auch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit im Umgang mit Hygienethemen in Ihrer Einrichtung.