Bei der Auswahl von Bewerberinnen sind Sie grundsÀtzlich frei. Hieran hat auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichts geÀndert. Wichtig ist nur, dass man Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie sich bei Ihrer Entscheidung von offensichtlich diskriminierenden ErwÀgungen, wie z. B. Geschlecht, Religion, Alter, Herkunft oder Behinderung haben leiten lassen. In diesem Zusammenhang spielen Absagen eine wichtige Rolle, bei deren Formulierung Sie keine Fehler machen sollten.
Praxisbeispiel
In der KiTa âKrachmacherstraĂeâ ist eine Stelle als Erzieherin neu zu besetzen. Auf die Stellenanzeige haben sich 10 Bewerberinnen gemeldet. Die Leiterin findet nur 3 Bewerbungen interessant. Den anderen möchte sie absagen. Sie ĂŒberlegt, ob sie die Absagen begrĂŒnden muss.
Rechtlicher Hintergrund
Auch wenn der Gesetzgeber sich durch die EinfĂŒhrung des AGG bemĂŒht hat, allen Bewerbern die gleichen Chancen einzurĂ€umen, treffen letztlich Sie â in Abstimmung mit Ihrem TrĂ€ger â die Entscheidung, wen Sie einstellen. Solange diese Entscheidung nicht offensichtlich diskriminierend ist, kann eine abgelehnte Bewerberin auch keinen Schadensersatz nach § 15 AGG geltend machen.
Was bedeutet das fĂŒr Sie?
Als Leiterin sollten Sie darauf achten, dass Ihre Absageschreiben so formuliert sind, dass diese keine Hinweise geben, warum Sie eine Bewerberin nicht berĂŒcksichtigt haben. Denn solange Sie der Abgelehnten keinen Tipp geben, warum Sie sie nicht genommen haben, muss sie in einem Schadenersatzprozess beweisen, dass Sie sich bei Ihrer Bewerberwahl von diskriminierenden Gesichtspunkten haben leiten lassen.
Bieten Sie in Ihrem Absageschreiben hingegen âAngriffsflĂ€cheâ, kehrt sich die Beweislast um. Ihr Arbeitgeber muss dann beweisen, dass die Absage nichts mit Diskriminierung zu tun hat. Und das ist in der Regel schwierig, wenn Sie beim Absageschreiben gepatzt haben.
Das ist zu tun
Beachten Sie bei der Formulierung von Absagen die folgenden Hinweise. (Hierbei können Sie auch auf das untenstehende Muster zurĂŒckgreifen.)
Formulieren Sie Absagen neutral
Absagen sollten Sie neutral und ohne BegrĂŒndung formulieren. Be achten Sie: Eine BegrĂŒndung, warum Sie die Bewerberin nicht genommen haben, brauchen Sie nicht zu geben. Daher sollten Sie hierauf auf jeden Fall verzichten und darauf achten, dass Sie keinen Hinweis geben, woran die Bewerberin gescheitert ist.
Halten Sie sich am Telefon zurĂŒck
Manchmal kommt es vor, dass Sie von einer nicht berĂŒcksichtigten Bewerberin angerufen und gefragt werden, warum sie nicht genommen wurde. Auch hier sollten Sie vorsichtig sein und sich auf das beschrĂ€nken, was in Ihrem Absageschreiben steht. Weitergehende BegrĂŒndungen sollten Sie nicht abgeben. Denn auch telefonische AuskĂŒnfte können vor Gericht verwertet werden.
Geben Sie keine ErklÀrungen ab
Vielleicht juckt es Ihnen manchmal in den Fingern, Bewerberinnen einen Hinweis zu geben, warum Sie sie bei der Stellenbesetzung nicht berĂŒcksichtigen konnten. Dies drĂ€ngt sich förmlich auf, wenn die Qualifikation stimmt, die Ă€uĂere Form der Bewerbung aber zu wĂŒnschen ĂŒbrig lĂ€sst. Dann hat die Ablehnung zwar nichts mit Diskriminierung im Sinne des AGG zu tun. Dennoch sollten Sie sich mit Hinweisen zurĂŒckhalten, denn die Gefahr, etwas Falsches zu sagen oder zu schreiben, ist groĂ und kann fĂŒr Ihren TrĂ€ger teuer werden.
Muster: Absageschreiben
KiTa KrachmacherstraĂe 15.06.2011
Sehr geehrte Frau Siebertz,
wir danken Ihnen fĂŒr die Ăbersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen und das unserer Einrichtung entgegengebrachte Interesse.
Nach eingehender PrĂŒfung der Unterlagen mĂŒssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihre Bewerbung im Hinblick auf die zu besetzende Stelle nicht berĂŒcksichtigen können.
FĂŒr Ihre berufl iche Zukunft wĂŒnschen wir Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Kathrin JĂŒtzing
Leiterin
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