Frühjahrs-Check für Ihr Außengelände
Rechtsgrundlage
Ihr Träger ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass sich die Spielgeräte auf dem Außengelände Ihrer Einrichtung in einem sicheren Zustand befinden.
Sorgen Sie für Sicherheit
Bevor die Kinder wieder verstärkt im Garten spielen, sollten Sie Ihr Außengelände einem gründlichen Check unterziehen. Sinnvoll ist es, wenn die jährliche Kontrolle, die durch einen fach- und sachkundigen Prüfer, z. B. durch den TÜV oder die DGUV, erfolgen muss, im ausgehenden Winter erfolgt, sodass Sie notwendige Reparaturen noch durchführen können, bevor der Spielbetrieb wieder losgeht.
Checkliste: Sind die Spielgeräte sicher?
| Es ist ausreichend Fallschutzmaterial vorhanden (min. 40 cm) und es ist gleichmäßig verteilt. | o |
| Die Spielgeräte haben keine offensichtlichen Schäden, z. B. gebrochene, morsche oder fehlende Teile. | o |
| Die Holzteile zeigen keine Absplitterungen, Fäulnis oder Pilzbefall, auch in Bereichen, die von Fallschutzmaterial bedeckt sind. | o |
| Die Spielgeräte wackeln nicht und haben sich weder abgesenkt noch geneigt. | o |
| Die Handläufe und Brüstungen der Spielgeräte sind komplett und fest. | o |
| An den Metallteilen befinden sich keine Roststellen. | o |
| Der Anstrich ist intakt und blättert nicht großflächig ab. | o |
| Kettenglieder von Schaukeln, Wackelbrücken und Hängematten sind intakt und weisen keine Verschleißerscheinungen auf. | o |
| Die Aufhängungen von Schaukeln, Brücken und Hängematten und -netzen sind leichtgängig und machen keine auffälligen Geräusche. | o |
| Bei den Spielgeräten stehen keine scharfkantigen Geräteteile, Schrauben oder andere Beschäftigungsteile heraus. | o |
| Die Befestigungsschreiben/-schrauben sind fest. | o |
| Die Spielgeräte weisen keine Fangstellen, z. B. Splitter oder aufgebogene Metallteile, auf, an denen die Kinder hängen bleiben können. | o |
| Die Seile von Netzen und Leitern sind intakt. | o |