Kita-Mitarbeiterin schaut sich das Kita-Außengelände an.

Frühjahrs-Check für Ihr Außengelände

© KI generiert mit Midjourney
Im Frühling spielen die Kinder wieder vermehrt und länger im Freien. Die Spielgeräte und der Sandkasten kommen wieder mehr zum Einsatz. Wichtig ist, dass Sie das Außengelände rechtzeitig einem gründlichen Frühjahrs-Check unterziehen.
Inhaltsverzeichnis

Praxisbeispiel:

Beim Rundgang auf dem Außengelände der Kita „Sonnenschein“ stellt die Sicherheitsbeauftragte fest, dass einige Spielgeräte im Winter ziemlich gelitten haben. Einige Bretter des Rutschenturms sehen morsch aus, die Rutsche zeigt einige Roststellen. Auch die Umrandung des Sandkastens ist an einigen Stellen gebrochen, und sie fürchtet, dass die Kinder sich an den spitzen Holzsplittern verletzen könnten. Sie überlegt, was jetzt zu tun ist.

Rechtsgrundlage

Ihr Träger ist im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass sich die Spielgeräte auf dem Außengelände Ihrer Einrichtung in einem sicheren Zustand befinden.

Das ist zu tun

Wichtig ist, dass Ihnen bewusst ist, dass die meisten Träger diese Verantwortung an Sie als Kita-Leitung delegieren, sodass Sie für die Spielgeräte auf Ihrem Außengelände verantwortlich sind. Nutzen Sie dafür die unten stehende Checkliste.

Sorgen Sie für Sicherheit

Bevor die Kinder wieder verstärkt im Garten spielen, sollten Sie Ihr Außengelände einem gründlichen Check unterziehen. Sinnvoll ist es, wenn die jährliche Kontrolle, die durch einen fach- und sachkundigen Prüfer, z. B. durch den TÜV oder die DGUV, erfolgen muss, im ausgehenden Winter erfolgt, sodass Sie notwendige Reparaturen noch durchführen können, bevor der Spielbetrieb wieder losgeht.

Checkliste: Sind die Spielgeräte sicher?

Es ist ausreichend Fallschutzmaterial vorhanden (min. 40 cm) und es ist gleichmäßig verteilt. o
Die Spielgeräte haben keine offensichtlichen Schäden, z. B. gebrochene, morsche oder fehlende Teile. o
Die Holzteile zeigen keine Absplitterungen, Fäulnis oder Pilzbefall, auch in Bereichen, die von Fallschutzmaterial bedeckt sind. o
Die Spielgeräte wackeln nicht und haben sich weder abgesenkt noch geneigt. o
Die Handläufe und Brüstungen der Spielgeräte sind komplett und fest. o
An den Metallteilen befinden sich keine Roststellen. o
Der Anstrich ist intakt und blättert nicht großflächig ab. o
Kettenglieder von Schaukeln, Wackelbrücken und Hängematten sind intakt und weisen keine Verschleißerscheinungen auf. o
Die Aufhängungen von Schaukeln, Brücken und Hängematten und -netzen sind leichtgängig und machen keine auffälligen Geräusche. o
Bei den Spielgeräten stehen keine scharfkantigen Geräteteile, Schrauben oder andere Beschäftigungsteile heraus. o
Die Befestigungsschreiben/-schrauben sind fest. o
Die Spielgeräte weisen keine Fangstellen, z. B. Splitter oder aufgebogene Metallteile, auf, an denen die Kinder hängen bleiben können. o
Die Seile von Netzen und Leitern sind intakt. o

Auswertung:

Wenn Sie alle diese Punkte abhaken konnten, können Sie die Kinder unbesorgt auf dem Außengelände spielen lassen. Stellen Sie Mängel fest, müssen Sie das Spielgerät sperren und dürfen es erst wieder freigeben, wenn die Gefahrenstelle behoben wurde.