Unfall in der Abholzeit – So sieht es mit der Haftung aus


13.07.2020

Die Abholzeit ist im Kita-Alltag immer eine besonders heikle Phase. Eltern kommen, holen ihr Kind ab, bleiben dann aber noch in der Kita, unterhalten sich mit anderen Eltern, und die Kinder toben – mehr oder weniger unbeaufsichtigt – durch die Einrichtung. Passiert in einer solchen Situation etwas, stellt sich unweigerlich die Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen?

Praxisbeispiel: Laura ist 4 Jahre alt und besucht die Kita „Glückskinder“. Mittags wird sie von ihrer Mutter abgeholt. Während Laura sich umzieht, unterhält sich ihre Mutter mit einer Freundin. Die Mütter sind so abgelenkt, dass sie nicht bemerken, dass Laura Unfug macht. Sie wirft ein großes Holzauto gegen die Eingangstür. Diese zerspringt in 1.000 kleine Scherben. Der Ersatz der Scheibe kostet 2.500 €.

Besteht eine Aufsichtspflicht während der Abholzeit?

Die Aufsichtspflicht Ihrer Mitarbeiterinnen endet dann, wenn das Kind einer abholberechtigten Person übergeben wurde. Ist ein Kind also abgeholt, ist es Sache des Abholers, das Kind zu beaufsichtigen. Vernachlässigt er diese Pflicht, muss er den entstandenen Schaden ersetzen.

Haftung während der Abholzeit in der Kita

Sensibilisieren Sie Eltern und auch Ihre Mitarbeiter dafür, wann die Verantwortung für ein Kind beim Abholen von der Kita auf die abholende Person übergeht. Denn darüber machen sich meist weder Eltern noch Team wirklich Gedanken. Umso wichtiger ist es, dass Sie hier die Zuständigkeiten klären. Am ehesten funktioniert das erfahrungsgemäß, wenn Sie den Eltern deutlich machen, dass sie nach dem Abholen des Kindes auch haftungsrechtlich in der Verantwortung sind.

Kinder sind bei einem Unfall während der Abholzeit versichert!

Beruhigend zu wissen ist: Wenn einem Kind nach dem Abholen in der Kita etwas passiert, liegt zwar die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Doch selbst wenn diese ihrer Verantwortung nicht nachgekommen sind, besteht für das Kind Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung. Diese ersetzt allerdings keine Sachschäden, die das Kind in der Abholzeit verursacht.

Haftung für Sachschäden

Verursacht ein Kind in der Kita einen Schaden, kann – und muss – es diesen nicht selbst ersetzen. Den Schaden muss letztlich derjenige übernehmen, der für das Kind zuständig war und seiner Aufsichtspflicht nicht richtig nachgekommen ist. Haben Sie bzw. Ihre Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht, muss Ihr Träger den Schaden ersetzen bzw. bleibt auf diesem sitzen.

Wurde die Aufsichtspflicht allerdings bereits von Ihnen bzw. Ihrem Mitarbeiter auf den Abholer übertragen, muss dieser für Schäden, die das Kind verursacht, aufkommen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn dem Abholer ein Versäumnis bei der Beaufsichtigung des Kindes nachgewiesen werden kann.

Schaffen Sie klare Strukturen für die Eltern

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie für klare Ansagen gegen – über den Eltern sorgen. Hilfreich ist es, wenn Sie das Gespräch mit Ihrem Träger suchen und gemeinsam klar, z. B. mit einer Regelung im Betreuungsvertrag, formulieren, wann genau die Aufsichtspflicht der Kita endet. Weisen Sie außerdem darauf hin, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen, aufkommen müssen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Hierbei können Sie auf die unten stehende Musterformulierung zurückgreifen. Sinnvoll ist es, Eltern konkret anzusprechen, wenn Sie feststellen, dass sie ihre Aufsichtspflicht in der Abholphase nicht wahrnehmen. Weisen Sie die Eltern darauf hin, dass sie nach dem Abholen für ihr Kind zuständig sind. Bestärken Sie auch Ihr Team, sich gegenüber unaufmerksamen Eltern zu Wort zu melden und diese auf ihre Aufsichtspflicht hinzuweisen.

Da Betreuungsverträge häufig nicht sehr sorgfältig gelesen werden, ist es außerdem sinnvoll, diese Regelung in Ihre „Kita-ABC“ oder Ihre „Hausordnung“ zusätzlich aufzunehmen.

Machen Sie Ihrem Team klare Vorgaben

Sicher sehen Sie es recht häufig, dass Eltern und Kinder sich auch nach dem Abholen noch in der Kita aufhalten. Das sorgt für Unruhe, unklare Situationen und bindet die Aufmerksamkeit Ihres Teams über Gebühr. Besprechen Sie daher die Abholproblematik mit Ihren Mitarbeiterinnen, und weisen Sie sie an, Abholer freundlich, aber bestimmt samt Kind nach Hause zu schicken.

Unser Rat: Regeln Sie die kritische Abholphase klar und eindeutig, und zwar am besten, bevor Sie einen Schaden zu regulieren haben. Denn klare Ansagen gegenüber den Eltern und eine Stärkung Ihres Teams gegenüber den Abholern sorgen häufig dafür, dass diese sich ihrer Verantwortung bewusst sind und Schäden von Anfang an vermieden werden.

Muster: Kita-Vertrag: Ende der Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Kita für das Kind endet in dem Moment, in dem das Kind an eine zur Abholung berechtigte Person übergeben wurde. Mit der Abholung übernimmt der Abholer die Aufsicht- und Fürsorgepflicht für das Kind. Verursacht das Kind nach der Abholung einen Schaden und hat der Abholer seine Aufsichtspflicht verletzt, muss der Abholer den hieraus entstehenden Schaden ersetzen.


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