„Kann ich Sonderurlaub nehmen, weil ich Angst habe, mich in der Notbetreuung mit Corona anzustecken?“


30.03.2020

Die Ausbreitung des Corona-Virus macht uns einfach Angst. Die Strategien, damit umzugehen, sind aber sehr unterschiedlich. Manche pädagogische Fachkraft fürchtet, dass sie sich bei den Kindern oder den Eltern, die die Notbetreuung der Kita besuchen, anstecken könnte. Manche möchten daher – um ganz sicher zu sein – lieber zu Hause bleiben und notfalls sogar Sonderurlaub nehmen.

Sonderurlaub bedeutet: Sie nehmen außerhalb des Ihnen zustehenden Erholungsurlaub für eine bestimmte Zeit frei. In dieser Zeit bleibt Ihnen Ihr Arbeitsplatz erhalten. Allerdings bekommen Sie in dieser Zeit kein Gehalt. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. Gilt in Ihrer Kita ein Tarifvertrag, müssen Sie dort nachsehen, ob es hier Regelungen zum Sonderurlaub gibt.

Ansonsten gibt es Sonderurlaub nur, wenn Sie und Ihr Träger sich hierauf einigen. In der Regel wird Ihr Träger sich in der derzeitigen Situation wahrscheinlich nicht gegen Sonderurlaub stellen. Schließlich hat er dann eine/n Mitarbeiter/in weniger, um die/den er sich kümmern und bezahlen muss.

Sonderurlaub hat allerdings auch einige Nachteile:

  • Sie bekommen kein Gehalt.
  • Sie haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Sie während des Sonderurlaubs krank werden.
  • Nach 4 Wochen Sonderurlaub fallen Sie aus der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Sie müssen sich dann privat versichern, was mitunter richtig teuer werden kann.

Überlegen Sie daher in der derzeitigen Situation sehr gut, ob Sie aus Angst vor Corona tatsächlich Sonderurlaub beantragen. Sprechen Sie lieber mit Ihrem Träger über Ihre Sorgen und deren Hintergründe. Vielleicht findet sich ja eine Möglichkeit, dass Sie – unter Fortzahlung Ihres Gehalts – von zu Hause arbeiten, wie viele andere pädagogische Fachkräfte auch.


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