Viele pädagogische Fachkräfte verdrängen den Gedanken an das eigene Alter. Denn sie wissen, dass sie nur mit einer kleinen Rente rechnen und ggf. auf die so genannte Grundsicherung angewiesen sein werden. Keine schöne Perspektive. Hier setzt jetzt das gerade verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz an. Dieses will die betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener verbessern und für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Grund genug genauer hinzusehen, was da genau verabschiedet wurde.
Lina Meyer arbeitet in Teilzeit als Erzieherin in der Kita „Sonnenschein“. Sie fragt bei der Kita-Leitung nach, wie es mit Angeboten der betrieblichen Altersvorsorge in der Kita aussieht. Sie hat im Internet gelesen, dass es da ein neues Gesetz mit Verbesserungen gerade für kleine Betriebe gibt.
Der Bundestag hat am 01.06.2017 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung vom 07.07.2017 mit dem Gesetz befassen und ihm wahrscheinlich zustimmen.
Das Gesetz soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Das neue Konzept basiert im Wesentlichen auf 2 Eckpfeilern: einerseits dem sog. „Sozialpartnermodell“, mit dem auf tarifvertraglicher Ebene die echte Beitragszusage eingeführt wird, und andererseits einem steuerlichen Förderkonzept, mit dem insbesondere bei Geringverdienern und in kleinen mittelständischen Unternehmen – zu denen viele Kitas gehören – die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung angeregt werden soll.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersvorsorge gerade für Geringverdiener und kleinere Unternehmen attraktiver machen. Gehen Sie, wenn es in Ihrer Kita noch keine entsprechenden Angebote gibt, aktiv auf Ihren Träger zu und fragen Sie nach, ob er nicht ein solches Programm auflegen möchte.
Sozialpartnermodell
Zuschüsse für Geringverdiener
Entgeltumwandlung
Anrechnung auf Grundsicherung
Keine Rendite- Garantie
Viele pädagogische Fachkräfte können nur mit kleinen Renten rechnen und sind im Alter ggf. sogar auf Grundsicherung angewiesen, da die eigene Rente nicht langt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das liegt häufig daran, dass sie nicht so üppig verdienen und ihre Erwerbsbiografie Lücken aufweist, z. B. weil sie zur Erziehung der eigenen Kinder längere Zeit im Job pausiert oder in Teilzeit gearbeitet haben. Da ist eine betriebliche Zusatzrente nicht verkehrt. Sie und Ihre Mitarbeiter sollten sich daher mit dieser Thematik und der neuen Gesetzeslage beschäftigen.
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