Als Leitung tragen Sie die sogenannte Organisationsverantwortung für die Aufsichtsführung Ihres Teams. Das bedeutet konkret: Sie müssen die Aufsicht so organisieren, dass die Kinder jederzeit so beaufsichtigt werden, dass nach menschlichem Ermessen niemand zu Schaden kommen kann.
Legen Sie bei der Organisation der Aufsicht in Ihrer Kita besonders hohe Maßstäbe an Ihr eigenes Handeln. Denn wenn etwas passiert, stehen Sie– neben der Mitarbeiterin, die den Unfall bzw. Schaden konkret zu vertreten hat – in der Kritik und müssen im Extremfall sogar damit rechnen, dass Sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Außerdem müssen Sie auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Seiten Ihres Trägers und ggf. mit einer Strafanzeige von Seiten der Eltern rechnen.
In vielen Kitas dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen. In anderen Einrichtungen hingegen gilt dies als absolutes „No-Go“. Sicher haben auch Sie sich schon Gedanken gemacht, was denn nun richtig ist und ob...
Unter diesen Voraussetzungen dürfen Kinder unbeaufsichtigt spielen
Gerade bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren kann es sinnvoll sein, wenn Sie sich selbst ein Bild vom häuslichen Umfeld des Kindes machen. Denn ein solcher Einblick kann aufschlussreich sein und Ihnen helfen, in der Kita...
Darauf sollten Sie bei Hausbesuchen unbedingt achten
Schon Kleinkinder spielen leidenschaftlich gerne mit Wasser. Sie können Ihnen kaum eine größere Freude machen, als sie mit Wasser und Sand nach Herzenslust matschen zu lassen. Leider ist das Spiel mit Wasser für U3-Kinder...
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr