Aufsichtspflicht: Diese Aufgaben hat die freigestellte Leitung


21.10.2015
Wenn Sie als Leitung freigestellt sind, sind Sie in der Regel nicht im Gruppendienst und damit auch nicht mehr in „vorderster Front“ bei der Beaufsichtigung der Kinder. Dennoch kommt Ihnen auch als freigestellte Leitung eine besondere Verantwortung in Sachen Aufsicht zu.

 

Rechtlicher Hintergrund bei der Aufsichtspflicht

 

Als Leitung tragen Sie die sogenannte Organisationsverantwortung für die Aufsichtsführung Ihres Teams. Das bedeutet konkret: Sie müssen die Aufsicht so organisieren, dass die Kinder jederzeit so beaufsichtigt werden, dass nach menschlichem Ermessen niemand zu Schaden kommen kann.

 

 

Das ist zu tun

 

Legen Sie bei der Organisation der Aufsicht in Ihrer Kita besonders hohe Maßstäbe an Ihr eigenes Handeln. Denn wenn etwas passiert, stehen Sie– neben der Mitarbeiterin, die den Unfall bzw. Schaden konkret zu vertreten hat – in der Kritik und müssen im Extremfall sogar damit rechnen, dass Sie persönlich für den entstandenen Schaden haften. Außerdem müssen Sie auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen von Seiten Ihres Trägers und ggf. mit einer Strafanzeige von Seiten der Eltern rechnen.

 

Dienstpläne erstellen und Träger informieren

 

Im Rahmen Ihrer Organisationsverantwortung gehört es zu Ihren Aufgaben, die Dienstpläne zu erstellen und den aktuellen personellen Gegebenheiten anzupassen. Das heißt, Sie müssen z. B. bei Krankheit die Mitarbeiterinnen so einsetzen, dass keine Aufsichtslücken entstehen. In der Praxis heißt das: Sie müssen z. B. dafür sorgen, dass Ihre Krippengruppe immer mit 2 Mitarbeiterinnen besetzt ist, und können hierzu ggf. Personal aus einer Ü3-Gruppe abziehen. Haben Sie zu wenig Personal, um die Beaufsichtigung der Kinder sicherzustellen, müssen Sie aktiv werden. Informieren Sie umgehend Ihren Träger. Gemeinsam mit ihm können Sie überlegen, wie Sie diese Situation in den Griff bekommen. Achtung! Arbeiten Sie mit einer erheblichen Unterbesetzung weiter, ohne Ihren Träger zu informieren, fällt dies, wenn etwas passiert, letztlich auf Sie als Leitung zurück.

 

Klare Regeln sorgen für sicheren Rahmen

 

Um für die größtmögliche Sicherheit der Kinder zu sorgen und sich und Ihr Team rechtlich abzusichern, ist es unerlässlich, dass Sie für alle Mitarbeiterinnen klare und transparente Regeln in Sachen Aufsicht aufstellen und konsequent auf deren Einhaltung bestehen. Um sich abzusichern, sollten Sie diese Regeln schriftlich festhalten und sich von jeder Mitarbeiterin gegenzeichnen lassen. Vorsicht! Denken Sie bei „Neuzugängen“ daran, diese über die Aufsichtsregeln zu informieren.

 

Kontrolle ist unerlässlich

 

Um Ihrer Organisationsverantwortung im erforderlichen Umfang nachzukommen, genügt es nicht, dass Sie Regeln zur Aufsicht aufstellen. Sie müssen auch kontrollieren, ob sich Ihr Team an die Vereinbarungen hält. Wenn dies notwendig ist, sollten Sie Mitarbeiterinnen, die sich nicht an die Regeln halten, im persönlichen Gespräch ermahnen und nachdrücklich an Ihre Anweisungen erinnern. Hält sich die Mitarbeiterin dennoch nicht an die Vereinbarungen, sollten Sie Ihren Träger informieren und über weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen, z. B. eine Abmahnung, nachdenken.

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