Laternenfest: Setzen Sie auf optimale Vorbereitung


05.10.2016

In vielen Gegenden haben Laternenumzüge lange Tradition. Die Umzüge wurden – und werden vielerorts – zu Ehren des heiligen Martin veranstaltet. Kinder lieben diese Umzüge und sind stolz auf ihre selbst gebastelten Laternen. Für Sie als Leitung ist ein solcher Umzug immer eine organisatorische Herausforderung.

Praxisbeispiel: Luise Schneider hat zu Beginn des neuen Kita-Jahres die Leitung der Kita „Sonnenglanz“ übernommen. Mit Schrecken stellt sie fest, dass im November das traditionelle Laternenfest der Kita auf dem Programm steht. Sie ist ratlos, denn sie weiß nicht, was sie bei der Organisation des Umzugs beachten muss.

Rechtlicher Hintergrund zu Laternenfesten in der Kita

Als Leitung tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Aktivitäten Ihrer Kita. Das heißt: Sie sind dafür verantwortlich, dass bei Ihrem Laternenumzug die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, die Kinder sicher beaufsichtigt sind und für alle Beteiligten ausreichender Versicherungsschutz besteht. Machen Sie hier Fehler, kann das für Sie persönlich unangenehme Konsequenzen haben: sowohl arbeits- und zivil- als auch strafrechtlicher Natur.

Fragen & Antworten zum Thema „Laternenfest“

Informieren Sie sich anhand der folgenden Fragen und Antworten zum Thema „Laternenfest“ über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hintergründe. Anhand der To-do-Liste, die wir in unserem Gratis Bereich für Sie zur Verfügung gestellt haben, können Sie sehen, wie weit Ihre Vorbereitungen bereits gediehen sind und was Sie noch erledigen müssen.

Frage: Muss ich unseren Laternenumzug anmelden?

Antwort: Ja. Bei einem Laternenumzug handelt es sich – juristisch betrachtet – um eine Versammlung. Diese müssen Sie als Kita beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde anmelden und genehmigen lassen. Planen Sie für das Genehmigungsverfahren mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit ein.

Frage: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz der am Laternenfest Beteiligten aus?

Antwort: Für Kinder und Ihre Mitarbeiterinnen besteht, wenn es sich um eine Kita-Veranstaltung handelt, Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.

Für Feuerwehr und Polizei besteht – soweit diese Ihren Umzug begleiten – Versicherungsschutz über die zu – ständige Berufsgenossenschaft. Für Eltern, Großeltern und Geschwisterkinder besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz über die Kita. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie den Eltern besondere Aufgaben übertragen, sie z. B. als Ordner einsetzen. Dann sind diese als ehrenamtliche Helfer über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Darüber hinaus ist, wenn Ihre Kita Veranstalter des Laternenumzugs ist, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung unerlässlich. Die Kosten für eine solche Versicherung sind aber durchaus überschaubar. Fragen Sie bei Ihrem Träger an, ob bereits eine solche Versicherung besteht. Vielerorts gibt es ohne Versicherungsnachweis keine Genehmigung für den Umzug.

Nimmt ein Martinsreiter an dem Umzug teil, müssen Sie sich von diesem bestätigen lassen, dass dieser eine Tierhalterhaftpflichtversicherung hat. Diese übernimmt dann Schäden, die durch das Pferd verursacht werden.

Frage: Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht während des Laternenumzugs aus?

Antwort: Da Ihr Laternenumzug im Dunkeln stattfindet, ist die Beaufsichtigung der Kinder für Sie und Ihr Team eine besondere Herausforderung. Sie sollten daher im Vorfeld des Umzugs abklären, wie Sie die Beaufsichtigung der Kinder sicherstellen. Erfahrungsgemäß sind U3-Kinder mit der Situation „Laternenfest“ häufig überfordert. Sie sollten daher die Eltern bitten, gemeinsam mit ihren Kindern, gern auch mit Kinderwagen, an dem Laternenumzug teilzunehmen. Machen Sie deutlich, dass die Aufsichtspflicht bei gemeinsamer Teilnahme von Eltern und Kindern ausschließlich bei den Eltern liegt. Am besten weisen Sie schriftlich, z. B. bei der Einladung, hierauf hin. Bei den älteren Kindern ist es letztlich Geschmackssache und Ihre pädagogische Entscheidung, ob Sie die Eltern als Aufsichtspersonen teilnehmen lassen – dann liegt die Aufsichtspflicht bei diesen – oder die Aufsicht von Ihnen und Ihrem Team gewährleistet wird. Dann müssen Sie allerdings den Eltern gegenüber klar kommunizieren, wo die Kinder sich treffen und wo sie wieder abgeholt werden können.

Frage: Dürfen wir es untersagen, dass Laternen mit echten Kerzen ausgestattet werden?

Antwort: Ja, das geht in Ordnung. In vielen Kitas wird alljährlich im Team und auch unter den Eltern heftig diskutiert, ob die Laternen der Kinder jetzt mit echten Kerzen oder mit Glühlämpchen ausgestattet werden.

Ich empfehle Ihnen: Lassen Sie sich auf diesen „Glaubenskrieg“ nicht ein, sondern treffen Sie eine klare Entscheidung – und zwar zugunsten der elektrischen Beleuchtung. Sie als Veranstalter und damit Hauptverantwortlicher sind berechtigt, die Regeln für die Veranstaltung vorzugeben, und sollten dies auch tun.

Frage: Müssen wir für den Martinszug Ordner stellen?

Antwort: Das kommt auf die Größe Ihres Umzugs und auf die Vorgaben Ihres Ordnungsamtes an. Macht z. B. eine 1-gruppige Einrichtung einen kleinen Laternenumzug rund um die Kita, sind Ordner überflüssig. Machen sich hingegen 2 Kitas mit jeweils 5 Gruppen, 3 Musikkapellen und einem Martinsreiter auf den Weg, fordern die Ordnungsämter in der Regel pro 50 Teilnehmer einen Ordner, zusätzlich zu den Aufsicht führenden Mitarbeiterinnen.

Frage: Sind meine Mitarbeiterinnen verpflichtet, am Laternenumzug teilzunehmen?

Antwort: In aller Regel findet Ihr Laternenumzug außerhalb der „normalen“ Arbeitszeiten Ihres Teams statt. Erklären Sie den Umzug allerdings zu einer offiziellen Kita-Veranstaltung, können Sie Ihre Mitarbeiterinnen zur Teilnahme verpflichten.

Unser Rat: Planen Sie Ihren Laternenumzug sehr sorgfältig. Dann sind Sie optimal vorbereitet und sind vor bösen Überraschungen und Chaos während der Veranstaltung gefeit. Um zu prüfen, ob Sie an alles gedacht haben, können Sie auf die To-do-Liste in unserem Gratis Bereich zurückgreifen.


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