Im vergangenem Jahr haben Berichte in der Presse in vielen Kitas für Verunsicherung gesorgt. Kinder waren an fremde Personen herausgegeben worden. Passiert ist den Kindern nichts. Allerdings darf so etwas natürlich nicht vorkommen.
Praxisbeispiel: Eines Mittags steht ein unbekannter Mann in der Bärengruppe der Kita „Frosch & Kröte“. Er erklärt der Praktikantin, er sei der Onkel von Lina und wolle diese abholen. Die Praktikantin ruft: „Lina, komm, dein Onkel ist da.“ Das Kind geht auch bereitwillig mit. Wenige Minuten später steht die Mutter von Lina in der Gruppe und will ihre Tochter abholen. Sie ist erschrocken, als sie ihr Kind dort nicht antrifft.
Sie haben die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Ihnen anvertrauten Kinder. Diese Pflicht endet dann, wenn das Kind an eine zum Abholen berechtigte Person übergeben wird. Abholberechtigt sind zunächst einmal die Eltern. Diese können aber auch andere Personen zur Abholung des Kindes aus der Kita ermächtigen.
Geben Sie Ihrem Team ganz klare Anweisungen, wenn es um das Abholen von Kindern aus der Kita geht. Es gilt der Grundsatz: Nur wer auf der Liste der abholberechtigten Personen steht, darf ein Kind aus der Kita mitnehmen. Ausnahmen dürfen Ihre Mitarbeiterinnen nur nach Rücksprache mit Ihnen oder Ihrer Stellvertretung zulassen.
Für den Fall, dass jemand ein Kind aus der Kita abholen möchte, den Ihre Mitarbeiterinnen nicht kennen, können Sie ihnen die untenstehende To-do-Liste an die Hand geben. Damit bekommen Sie auch kritische Situationen rechtlich einwandfrei in den Griff.
Liebes Team,
möchte jemand ein Kind aus der Kita abholen, den Sie nicht kennen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor. Geben Sie das Kind niemandem mit, den Sie nicht kennen und dessen Abholberechtigung nicht einwandfrei feststeht.
1. Klären Sie die Abholberechtigung
2. Ziehen Sie die Leitung hinzu
3. Führen Sie eine telefonische Klärung herbei
Sind in der Abholzeit weder Leitung noch Stellvertretung anwesend, gehen Sie folgendermaßen vor:
4. Suchen Sie das Gespräch mit den Eltern
Abschließend suchen Sie das Gespräch mit den Eltern. Machen Sie deutlich, dass Kinder grundsätzlich nur an Personen herausgegeben werden, die auf der Liste der Abholberechtigten stehen. Stellen Sie klar, dass Ausnahmen von diesem Grundsatz zur Sicherheit der Kinder nicht möglich sind. Bitten Sie die Eltern, hieran zu denken.
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