Beschwerde über Kita beim Jugendamt – Ratgeber für Kitaleitungen und Erzieher


24.11.2022

Vielleicht waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass das Jugendamt sich bei Ihnen gemeldet hat, weil Eltern sich über Ihre Kita beschwert haben. Eine wirklich unangenehme Situation. Wichtig ist, dass Sie die Ruhe bewahren, ruhig und besonnen handeln. Dann gelingt es Ihnen auch, rechtlich einwandfrei zu agieren. Hierbei hilft Ihnen unser 10-Punkte-Plan.

Praxisbeispiel: Svenja Müller ist Leiterin der Kita „Sonnenschein“. Eines Morgens erhält sie einen Anruf vom Leiter des örtlichen Jugendamts. Dieser teilt ihr mit, dass sich Eltern aus ihrer Kita über die Zustände in ihrer Einrichtung beschwert hätten. Es sei ständig viel zu wenig Personal da, und die Kinder seien überhaupt nicht richtig beaufsichtigt. Außerdem lasse auch die Hygiene in der Kita zu wünschen übrig; mal abgesehen davon, dass das pädagogische Konzept nicht umgesetzt werde.

Die Jugendämter sind verpflichtet, Hinweisen von Eltern nachzugehen, die auf Missstände in Kitas hindeuten. Dies ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Daher müssen die Mitarbeiter des Jugendamts bei Beschwerden auf jeden Fall den Kontakt zu Ihnen bzw. Ihrem Träger suchen und der Sache auf den Grund gehen.

Das sollten sie tun wenn Eltern sich über Ihre Kita beim Jugendamt beschweren

Haben sich Eltern über Ihre Einrichtung beim Jugendamt beschwert, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Fest steht: Sie als Kitaleitung und Ihre Erzieher müssen zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Die folgenden 3 Schritte können Ihnen in dieser Situation helfen.

1. Schritt bei Elternbeschwerden: Lassen Sie sich die Vorwürfe genau schildern

Wichtig ist, dass Sie sich zunächst einmal vom Jugendamt genau – am besten schriftlich, z. B. per E-Mail – schildern lassen, was Ihnen eigentlich vorgeworfen wird. Auch wenn Sie vom Jugendamt angerufen werden und Sie dieses Gespräch sehr aufbringt, sollten Sie in diesem Gespräch nichts zu den Vorwürfen sagen. Lassen Sie sich Zeit, und klären Sie zunächst genau, was das Jugendamt von Ihnen will. Übrigens sind die Jugendämter nicht verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, wer sich beschwert hat.

2. Schritt bei Elternbeschwerden: Informieren Sie Ihren Träger

Wenn das Jugendamt Ihnen mitgeteilt hat, um was es geht, sollten Sie zunächst auf eine Kita-interne Klärung hinarbeiten und vor allem alle wichtigen Informationen hierzu zusammentragen. Dann sollten Sie umgehend Ihren Träger informieren und mit diesem gemeinsam überlegen, wie Sie weiter vorgehen und wie Sie auf die Vorwürfe reagieren.

Wichtig ist, dass Sie und Ihr Team die Beschwerden Ernst nehmen. Reflektieren Sie professionell und kritisch den IST-zustand in Ihrer Kita. Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Team und Träger Maßnahmen, die künftige Kritik verhindern könnten, insofern diese überhaupt gerechtfertigt ist.

3. Schritt bei Elternbeschwerden: Nehmen Sie Stellung

Klären Sie mit Ihrem Träger verbindlich ab, wie Sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Häufig bietet es sich an, den zuständigen Sachbearbeiter vom Jugendamt in Ihre Einrichtung einzuladen und in einem gemeinsamen Gespräch die Vorwürfe vor Ort auszuräumen. In aller Regel ist damit die Angelegenheit von Seiten des Jugendamts erledigt. Bei einem solchen Gespräch sollte Ihr Träger anwesend sein und Ihnen als Leitung zur Seite stehen.

Unser Rat: Auch wenn Sie die Angelegenheit mit dem Jugendamt klären konnten, ist der Konflikt mit den Eltern, die Beschwerde eingereicht habe, natürlich nicht ausgestanden. Häufig ist es hilfreich, wenn Sie hier die Hilfe des Jugendamts zu einem moderierten Gespräch in Anspruch nehmen. Die Erfahrung zeigt, dass es Ihnen, gemeinsam mit den Jugendamtsmitarbeitern, gelingt, die Eltern „einzufangen“ und eine gute Basis für eine weitere Zusammenarbeit mit den Eltern zu schaffen. Ist dies nicht möglich, sollten beide Seiten auch über eine Beendigung des Betreuungsvertrags nachdenken. Auch wenn dies für das Kind schade ist.

10-Punkte-Plan: So reagieren Sie souverän auf Elternbeschwerden beim Jugendamt

  1. Bleiben Sie ruhig.
  2. Lassen Sie sich die Elternbeschwerden schriftlich schildern.
  3. Nehmen Sie nicht am Telefon unreflektiert Stellung.
  4. Tragen Sie die für die Beschwerden wichtigen Informationen, z. B. Dienstpläne und Hygieneordner der Einrichtung, zusammen.
  5. Informieren Sie Ihren Träger, und holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Fachberatung.
  6. Erarbeiten Sie gemeinsam mit dem Träger eine Strategie, wie Sie auf die Vorwürfe reagieren.
  7. Nehmen Sie Stellung, z. B. in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamtsmitarbeiter.
  8. Fordern Sie hierbei die Unterstützung Ihres Trägers ein.
  9. Suchen Sie – ggf. mithilfe des Jugendamts – das Gespräch mit den Eltern, die sich beschwert haben.
  10. Suchen Sie nach einer Lösung des Konflikts, bzw. regen Sie eine Beendigung des Betreuungsvertrags an.


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