Elternbeirat in der Kita: So gelingt die konstruktive Zusammenarbeit


25.07.2022

Einen Elternbeirat zu wählen ist Pflicht in jeder Kita. Sowohl die Wahl als auch die eigentliche Zusammenarbeit der Eltern mit den pädagogischen Fachkräften kann herausfordernd sein. 

Was ist ein Elternbeirat?

Ein Elternbeirat ist die Schnittstelle zwischen den Erziehern und den Eltern. Der Elternbeirat wird von der Elternschaft gewählt und dient anschließend als Sprachrohr der Eltern. Er trägt die Anliegen der Eltern an die Erzieher heran und vertritt relevante Positionen. Außerdem vermitteln die Elternvertreter in Konfliktsituationen zwischen Eltern und Erziehern.

Der Elternbeirat wird über Entscheidungen und anstehende Themen in der Kita auf dem Laufenden gehalten und hat die Möglichkeit, Meinungen und Anliegen aus der Elternschaft mit einzubringen. Ein Entscheidungsrecht haben Elternvertreter jedoch nicht, das obliegt den Erziehern. Der Elternbeirat vertritt aber nicht nur die anderen Eltern, sondern kann sich auch vor die Belange der Erzieher stellen und diese in der Elternschaft vertreten. 

Ein Elternbeirat wird in der Regel einmal im Jahr gewählt. Die Eltern stellen sich dabei selbst zur Wahl. Jedes Elternpaar hat dabei eine Stimme für jedes Kind, das in der Kita betreut wird. Haben sie also zwei Kinder in der Kita, haben sie auch zwei Stimmen. 

Als Eltern gelten übrigens alle Erziehungsberechtigten, die das Sorgerecht für ihr Kind haben. Also keine weiteren Personen, wie beispielsweise die neue Freundin des alleinstehenden Vaters. Bei getrennten Eltern ist immer zu klären, wer das Sorgerecht für das Kind hat.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Elternbeirat?

Eine Elternvertretung hat zum Ziel, dass der Anspruch von Kindern auf Erziehung, Betreuung und Bildung bestmöglich verwirklicht wird. Wie genau die Bildung dabei geregelt wird, ist auf Ebene der Bundesländer festgelegt. Ebenso ist auf Länderebene festgelegt, wie ein Elternbeirat gewählt wird und welche Rechte und Pflichten er hat. Selbst der Begriff variiert von Bundesland zu Bundesland – Elternbeirat, Elternausschuss, Kindergartenbeirat oder Elternrat sind nur einige davon.

Auch wenn es unterschiedliche Ausgestaltungen gibt, so haben alle Bundesländer jedoch auch zahlreiche Gemeinsamkeiten, was die Wahl des Elternbeirats angeht und dessen Rechte und Pflichten:

  • Elternvertreter werden von Eltern gewählt.
  • Sie sind Ansprechpartner und Schnittstelle zwischen Kita-Leitung, Träger der Einrichtung sowie den anderen Eltern. 
  • Der Elternbeirat hat ein Recht auf Information, Anhörung und Beratung. Somit sind Träger und Kita-Leitung dazu verpflichtet, den Elternbeirat zu informieren, ihn anzuhören und zu beraten. In alle wichtigen Informationen und Entscheidungen muss somit der Elternbeirat einbezogen werden – allerdings hat er keine eigene Entscheidungsbefugnis. 
  • Zweimal im Jahr muss sich der Elternbeirat treffen und über anstehende organisatorische und inhaltliche Themen beraten.

Welche Aufgaben hat ein Elternbeirat in der Kita?

Ein Elternbeirat in der Kita hat zahlreiche Aufgaben und bringt sich in die Belange der Kita ein. Er unterstützt die Zusammenarbeit von Eltern, Einrichtung sowie Trägern und stellt die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften in den Mittelpunkt. Zu seinen Aufgaben zählen weitere:

  • Er vertritt die Belange der Einrichtung vor den Eltern und wirbt für Verständnis.
  • Er vertritt die Belange der Kinder mit ihrem Anrecht auf Bildung, Erziehung und Betreuung im Namen der Eltern.
  • Er gibt Wünsche, Anregungen, Vorschläge und Kritik der Eltern an die Leitung und den Träger weiter.
  • Er setzt sich dafür ein, dass die Kita kindgerecht ausgestattet und angemessen mit Fachkräften besetzt ist. Dazu gehört auch die finanzielle Planung, wie vorhandene Mittel bestmöglich eingesetzt werden können.
  • Er beteiligt sich an der Planung und Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte und Zusatzangebote.
  • Er beteiligt sich an der Organisation von Ausflügen und Festen.
  • Bei allem was Bildung, Betreuungsangebot, Gruppengrößen, Erziehung, aber auch Finanzierung angeht, wird der Elternbeirat mit einbezogen.
  • Er hat ein Recht darauf, über neue Konzepte, Ferienzeiten, Öffnungszeiten und personelle Änderungen informiert zu werden.
  • Er prägt das Bild der Kita in der Öffentlichkeit.

Der Elternbeirat soll dazu beitragen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehern und Eltern vertieft wird. Kommt es zu Konflikten oder Problemen, wird er als Schnittstelle beratend einbezogen. Bei der Arbeit mit dem Elternbeirat kommt es maßgeblich auf eine gute Kooperation und gute gemeinsame Entscheidungen an.

Die Aufgaben des Elternbeirats in der Kita

Wie sollten Eltern sein, die sich als Elternbeirat in der Kita zur Wahl stellen?

Eltern, die sich als Elternbeirat zur Wahl stellen, sollten damit rechnen, dass sie sich mindestens zweimal im Jahr mit den Erziehern und den anderen Eltern zusammensetzen, um über offene Punkte zu beraten. Eltern sollten gewillt sein, diese Zeit aufzubringen und auch insgesamt bereit sein, sich in die Planung, Organisation und den Ablauf der Kita einzubringen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  • Kommunikationsstärke
  • Flexibilität
  • Organisationstalent
  • Diplomatie

Wer schnell aufbraust, schlecht im Vermitteln ist oder schlichtweg durch den eigenen Beruf oder beispielsweise eine Pflegetätigkeit so eingespannt ist, dass keine zeitliche und mentale Kapazität für die Belange der Kita bleibt, der sollte sich nicht zur Wahl als Elternbeirat aufstellen. 

Es kann vorkommen, dass ein Elternbeirat so starke Differenzen hat, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert. Aufgelöst werden kann er jedoch nicht, sondern das Jahr muss durchgehalten werden. Als Erzieher können Sie in einem solchen Fall die Grenzen der Handlungsmöglichkeiten festlegen und sich bemühen, dass das nächste Gremium konstruktiver ist.

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Mit welchen Argumenten können Sie Eltern dazu überzeugen, Teil des Elternbeirats zu werden?

Steht die Wahl zum Elternbeirat an, schauen viele Eltern betreten auf den Boden und atmen erleichtert durch, wenn sich andere Freiwillige melden. Viele scheuen den Mehraufwand und mögliche Auseinandersetzungen mit anderen Eltern und Erziehern. Dabei kann es großen Spaß machen, sich in die Planung und Organisation der Kita mit einzubringen und außerdem einen Mehrwert liefern.

Schließlich dient es auch dem Wohl des eigenen Kindes, dass die Kita gut organsiert ist und die Betreuung funktioniert. Als Elternbeirat gibt es die Möglichkeit sich konkret einzubringen und Dinge zu ändern, wenn diese nicht gefallen. Außerdem kann es den eigenen Horizont erweitern, sich in die Kita-Welt einzudenken und darüber nachzudenken, in welcher Umgebung sich die Kinder am wohlsten fühlen.

Tipp: Nutzen Sie Ihren Einfluss als Erzieher und überzeugen Sie aktiv die Eltern, sich zur Wahl aufzustellen, die Sie für geeignet halten. Schließlich müssen Sie mit Ihnen ein Jahr lang zusammenarbeiten.

In welche Entscheidungen muss die Kitaleitung den Elternbeirat mit einbeziehen?

Die Kitaleitung muss die Elternvertreter in zahlreiche Entscheidungen mit einbeziehen. Auch wenn die Eltern keine Entscheidungsbefugnis haben, so sind sie jedoch dazu angehalten, die Meinung der Elternschaft kundzutun, Input zu geben sowie Bedenken zu äußern. Zu den konkreten Entscheidungen, zu denen Elternvertreter hinzugezogen werden, zählen:

  • Wie sind die Ferienzeiten der Kita?
  • An welchen einzelnen Tagen schließt die Kita?
  • Wenn die Kita umgebaut oder Außenanlagen verändert oder erweitert werden sollen.
  • Überprüfung und Anpassung der in der Kita angewandten pädagogischen Konzepte.
  • Investitionen wie die Anschaffung neuer pädagogischer Materialien oder Spielsachen. 
  • Höhe der Elterngeldbeiträge. 
  • Generelles Essensangebot sowie die Verpflegungskosten.
  • Ausbau des Förderangebots für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten.
  • Gruppenaufteilung und Festlegung der Gruppengröße.
  • Einstellung von neuem Personal.

Gibt es landesübergreifende Zusammenschlüsse von Elternbeiräten?

Die Landesgesetze sehen eine gemeinsame Vertretung der Eltern auf Ebene eines Jugendamtbezirks vor. Dieser wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt, beispielsweise Jugendamtselternbeirat oder Bezirkselternausschuss Kita. 

Auf der Ebene eines ganzen Bundeslandes gibt es auch als Ansprechpartner für die Landesregierung einen gewählten Elternbeirat. Auch diese wird je nach Bundesland unterschiedlich benannt. Namen hierfür sind u. a. Landesjugendamtselternbeirat und Landeselternausschuss Kita. 

Wie wird der Elternbeirat gewählt?

Der Elternbeirat wird grundsätzlich einmal im Kita-Jahr für 1 Jahr gewählt. Die Wahl findet in der Regel in den ersten 2 Monaten des Kita-Jahres statt. Findet die Neuwahl aus irgendeinem Grund später statt, bleibt der „alte“ Elternbeirat so lange im Amt, bis der neue gewählt ist, auch wenn das Jahr bereits abgelaufen ist.

Als Erzieher liegt es an Ihnen, die Elternbeiratswahl vorzubereiten. Mittels Elternbrief laden Sie die Eltern ein, kommunizieren Datum und Ort, gehen näher auf die Aufgaben des Elternbeirats ein und erläutern den Wahlvorgang.

Tipp: Lassen Sie die Kita-Kinder bei der Gestaltung der Einladungskarten mithelfen. So können Sie die Außenhülle der Karten bemalen oder bekleben und anschließend kleben Sie den ausgedruckten Einladungstext hinein. Das sorgt für mehr Aufmerksamkeit als ein schlichter Brief.  

Wie läuft die Elternbeiratswahl genau ab?

Normalerweise werden pro Gruppe in der Kita zwei Elternvertreter gewählt. Die Eltern dürfen sich auch selbst wählen. Üblicherweise werden die Vertreter einer Gruppe dann auch nur von den Eltern der Kinder aus dieser Gruppe gewählt. Falls sich in einer Gruppe nicht ausreichend Eltern zur Wahl stellen, kann der Platz auch mit einem Elternteil aus einer der anderen Gruppen gefüllt werden. 

Am Wahlabend sollten Sie vor der Wahl nochmal die Aufgaben des Elternbeirats erklären und die Wichtigkeit darlegen. Auch sollten Sie Raum für Fragen bieten, wenn es noch Unklarheiten auf Seiten der Eltern gibt. Sie können auch schon am Eingang eine Schautafel aufstellen oder Broschüren auslegen, die die Anforderungen an die Position darlegen. Anschließend fordern Sie die Eltern, die sich zur Wahl stellen auf, sich selbst kurz vorzustellen, Name und Alter des Kindes zu nennen und die Beweggründe darzulegen, weshalb sich jemand zur Wahl stellt. 

Per Wahlzettel und Stift wird anschließend gewählt – ein im Vorfeld ernannter Wahlleiter kann den Vorgang begleiten. Eine Wahl per Handabstimmung ist in der Regel nicht möglich, da sie Gruppendruck erzeugt. Nur dann, wenn alle einverstanden sind, kann per Hand abgestimmt werden. 

Anschließend werden die Stimmen ausgezählt und der gewählte Elternbeirat offiziell ernannt. Nun kann der Abend entspannt ausklingen und es ergibt sich die Möglichkeit für lockere Gespräche der Eltern untereinander und mit den Erziehern.

Auch am Wahlabend abwesende Eltern können zu Elternvertreter gewählt werden, wenn sie sich vorher bereits zur Wahl gestellt haben. Lassen Sie sich schriftlich bescheinigen, dass die Eltern im Fall ihrer Wahl diese auch annehmen – falls sie das nämlich nicht tun, ist die Wahl ungültig und muss wiederholt werden.

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass es keine Elternvertretung gibt. Somit bleibt die alte Elternvertretung so lange im Amt, bis eine neue gefunden wurde. Wenn sich also niemand meldet, müssen Sie die Werbetrommel so lange rühren, bis sich jemand bereiterklärt. Scheidet ein Kind aus der Kita aus, zum Beispiel auf Grund von Umzug oder weil die Schulzeit ansteht, so scheidet auch das Elternteil automatisch aus dem Gremium des Elternbeirats aus.

Wie können Sie Eltern zur Teilnahme an der Elternbeiratswahl motivieren?

Um die Eltern zu motivieren, dass sie sich zur Wahl stellen, müssen Sie die Bedeutung der Aufgabe deutlich machen. Erläutern Sie die Wichtigkeit und gehen Sie anschließend auf die persönliche Ebene. Machen Sie den Eltern klar, dass das Wohlbefinden ihres Kindes davon abhängt, welche Entscheidungen in der Kita getroffen werden und dass sie darauf selbst Einfluss nehmen können.

Gleichzeitig sollten Sie klarmachen, dass sich der Zeitaufwand für das benötigte Engagement in Grenzen hält und sich in der Regel auf zwei Treffen im Jahr beschränkt. Legen Sie die Aufgaben, die auf den Elternbeirat zukommen, genau dar, damit sich jeder etwas darunter vorstellen kann. Auch positive Beispiele aus den vergangenen Jahren können dazu beitragen, dass Eltern die Scheu davor verlieren, sich zur Wahl zu stellen. 

Klären Sie im Vorfeld die Erwartungen, die sowohl Sie als auch die Eltern an die Position haben. Je klarer sich beide Positionen über die anstehenden Aufgaben und die Zusammenarbeit sind, desto eher kann eine konstruktive Zusammenarbeit gelingen.

Tipp: Es empfiehlt sich, schon vor der Elternvertreterwahl auf Eltern zuzugehen, mit denen Sie sich vorstellen können zusammenzuarbeiten. Wenn es Eltern gibt, die sich eh schon interessiert am alltäglichen Kita-Ablauf zeigen, fragen Sie sie gezielt, ob Sie nicht Elternvertreter werden wollen. 

Fazit: Der Elternbeirat muss in die Entscheidungen der Kita mit einbezogen werden

Der Elternbeirat in der Kita arbeitet eng mit den Erziehern und den Trägern der Kita zusammen. Im Vordergrund steht ein zwei Mal im Jahr stattfindendes Treffen mit allen Parteien, bei dem gemeinsam über organisatorische und inhaltliche Themen beratschlagt wird. Dazu gehören Schließungszeiten der Kita, die Evaluierung pädagogischer Konzepte so wie der Einsatz von Finanzmitteln. Der Elternbeirat hat dabei keine Entscheidungsmacht, kann aber Einflüsse, Ideen und Bedenken mitteilen. 

Als Erzieher liegt es an Ihnen, die Wahl zum Elternvertreter zu organisieren und schon im Vorfeld Eltern anzusprechen, die Sie für geeignet halten. Machen Sie ihnen klar, dass sie mit ihrer Teilnahme am Elternbeirat Einfluss auf die Bildungs- und Betreuungseinrichtung ihres Kindes nehmen können. Die Wahl erfolgt schriftlich und das Ergebnis gilt für ein Jahr, dann wird das nächste Gremium gewählt. Damit sich Eltern zur Wahl stellen, die Sie für kooperativ halten, sollten Sie die Werbetrommel für den Posten rühren. Schließlich kann eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit zufriedenstellenden Ergebnissen für alle Seiten nur dann entstehen, wenn die Basis stimmt. 


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