Impfpflicht für alle Kita-Mitarbeiter?


29.12.2017

Impfen ist nicht nur bei Eltern von Kleinkindern ein heftig diskutiertes Thema. Auch in Teams treffen Impfgegner und Impfbefürworter aufeinander. Und bei den dort geführten Diskussionen geht es nicht um den Impfschutz für die Kinder, sondern auch um den der Mitarbeiter. Also letztlich um die Frage: „Lassen wir uns impfen oder nicht?“

Impfen für Mitarbeiter im U3-Bereich wirft nicht nur viele grundsätzliche, sondern auch rechtliche Fragen auf. Und diese möchten wir Ihnen hier beantworten.

 

Frage: Muss ich mich gegen diese Krankheiten impfen lassen?

Antwort: Nein. Eine Impfpflicht besteht nicht. Sie können daher grundsätzlich frei entscheiden, ob Sie der Impfempfehlung des Betriebsarztes folgen oder nicht. Allerdings sind Sie verpflichtet, sich vom Betriebsarzt Ihres Trägers regelmäßig untersuchen und Ihren Impfstatus feststellen zu lassen. Der Betriebsarzt empfiehlt Ihnen dann die nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts notwendigen Impfungen, um Sie bestmöglich gegen „Kinderkrankheiten“, die im U3-Bereich häufig auftreten, zu schützen. Sinn und Zweck der Impfung ist es, die Ausbreitung dieser Krankheiten möglichst zu verhindern. Denn sowohl für Erwachsene, Schwangere und sehr junge Kinder können sie einen schweren Verlauf nehmen und zu erheblichen Komplikationen führen.

Ob Sie diesen Empfehlungen Folge leisten oder nicht, bleibt allein Ihnen überlassen. Entscheiden Sie sich gegen eine Impfung, dürfen Ihnen hieraus keine Nachteile entstehen.

Frage: Wer übernimmt die Kosten für die empfohlenen Impfungen?

Antwort: Die Kosten für die Impfungen, die in der ArbMedVV genannt sind, muss Ihr Träger übernehmen. Aber nur für diese. Weitere Impfungen muss Ihr Träger nicht bezahlen. Er kann diese allerdings als freiwillige Maßnahme der Gesundheitsvorsorge übernehmen. So kann er seinen Mitarbeitern z. B. zu Beginn der Grippesaison eine Impfung gegen die aktuelle Virusgrippe anbieten.

 

Frage: Kann ich mich auch von meinem Hausarzt impfen lassen?

Antwort: Ja, das geht. Allerdings sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Träger klären, ob er auch dann die Kosten hierfür übernimmt. Denn er ist, wenn Sie sich vom Hausarzt impfen lassen, nicht verpflichtet, die Kosten hierfür zu übernehmen. Grundsätzlich sind die Impfungen nämlich vom Betriebsarzt durchzuführen. Sie können allerdings mit Ihrem Träger andere Vereinbarungen treffen. Wichtig ist nur, dass Sie im Vorfeld darüber sprechen. Sonst kann es leider passieren, dass Sie auf den Kosten für die mitunter recht teuren Impfungen sitzen bleiben.

 

Frage: Darf der Träger bei einer Neueinstellung nach meinem Impfstatus fragen?


Antwort: Nein. Die Frage nach dem Impfstatus gehört zu den unzulässigen medizinischen Fragen. Der Impfstatus hat nichts mit Ihrer Eignung für die Stelle zu tun, zumal keine Impfpflicht besteht.

Empfehlung

Kinderkrankheiten können insbesondere im Erwachsenenalter einen schweren Verlauf nehmen. Besonders kritisch kann es im Fall einer Schwangerschaft werden. Außerdem ist die Gefahr, dass Sie diese Krankheiten an Ihre kleinen „Kunden“ weitergeben, groß. Und auch für die Kinder mit ihrem untrainierten Immunsystem können Masern, Mumps und Keuchhusten dramatische Folgen haben. Daher mein Rat und meine Bitte: Lassen Sie sich zum Schutz aller Beteiligten impfen.


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