Die Aufsicht ist immer wieder ein zentrales Thema, wenn es um die Beschäftigung von Praktikantinnen geht. Dürfen Sie die Kinder der ausschließlichen Aufsicht einer Praktikantin überlassen? Können die Kinder draußen spielen, sofern nur die neu eingestellte Praktikantin aufpasst? Erfahrung und persönliche Reife sind entscheidend.
Grundsätzlich gilt: Sofern die Praktikantin bereits über Erfahrung im Umgang mit Kleinkindern verfügt und auch eine entsprechende persönliche Reife mitbringt, darf ihr die alleinige Verantwortung – zumindest vorübergehend – übertragen werden. Je unsicherer oder inkompetenter eine Praktikantin ist, desto weniger Verantwortung darf sie im Kindergarten und Hort übernehmen.
Erste Anhaltspunkte zur Verantwortung der Praktikantin bietet das Vorstellungsgespräch
Ob Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung oder sogar fachliches Können vorliegen, sollte im Idealfall bereits vor der Einstellung, am besten im Rahmen des Vorstellungsgesprächs, geklärt werden.
Praxistipp:
Fragen Sie die Leiterin, wie das Vorstellungsgespräch verlaufen ist und wie die Praktikantin hinsichtlich fachlichen Könnens und Verantwortungsbewusstseins eingeschätzt wird. Damit liegen Ihnen Erste Anhaltspunkte vor und Sie können sie und ihr Verhalten besser einschätzen.
Beobachten Sie das Verhalten der Praktikantin im Kindergartenalltag
Vielfach stellt sich aber erst während der Zusammenarbeit heraus, ob eine Praktikantin wirklich zur Übernahme von Verantwortung geeignet ist, und wenn ja, in welchem Maße. Sie sollten auch bedenken, dass der Kindergartenalltag eine besondere Herausforderung darstellt.
Erst in der Praxis kann sich zeigen, ob eine Praktikantin diesen Anforderungen gewachsen ist und Verantwortung übernehmen kann. Beobachten Sie das Verhalten der Praktikantin im Umgang mit den Kindern, bevor Sie ihr die alleinige Aufsicht übertragen. Erst wenn Sie überzeugt sind, dass sie tatsächlich geeignet ist, sollten Sie ihr die Kinder überlassen. Sofern Sie hier nachlässig handeln, können Sie im Falle einer Verletzung auch zur Verantwortung gezogen werden.
Die richtige Einarbeitung der Praktikantin ist wichtig
Je besser die neue Praktikantin eingearbeitet wird, desto mehr Verantwortung wird sie übernehmen können. Die Aufsicht dürfen Sie ihr nur dann übertragen, wenn sie die Besonderheiten der Einrichtung und die Kinder sowie die Gruppe bereits kennt. Zu einer guten Einarbeitung sollten Sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:
- Anleitung,
- Hintergrundinformationen,
- aber auch Ihre Überwachung.
Sprechen Sie offen an, wenn Sie nicht zufrieden sind. Achten Sie aber auch auf einen guten und kollegialen Tonfall. Nur so können Sie überflüssige Konflikte vermeiden. Eine gute Kooperation mit der Praktikantin wird auch Sie entlasten.
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