Aufsicht bei Kita-Ausflügen – wann haften Sie bei Unfällen?


02.04.2018

Praxisbeispiel: Die Kinder der eingruppigen Kita „Frosch & Kröte“ machen einen Ausflug in den nahegelegenen Streichel- zoo. Die Kinder haben schon seit Tagen trockenes Brot für die Tiere gesammelt. Während die Kita-Leitung noch an der Kasse steht, um den Eintritt zu bezahlen, stürmen die Kinder an ihr vorbei. Bevor sie oder sonst jemand eingreifen kann, hat eine freche Ziege Marie die Brottüte aus der Hand gerissen und zum Dank noch einmal kräftig zugebissen.

Sobald Sie oder Ihre pädagogischen Fachkräfte mit den Ihnen anvertrauten Kindern das Kita-Gelände verlassen, besteht für die Kinder immer eine besondere Gefährdungssituation, die zwangsläufig eine besondere Umsicht bei der Erfüllung Ihrer Aufsichtspflicht bedeutet. Als Leitung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Aufsicht bei Kita-Ausflügen sorgfältig geplant, vorbereitet und durchgeführt werden.

So sieht es mi der Haftung bei Ausflügen in der Kita aus

Kommt bei einem Ausflug ein Kind zu Schaden, haftet zunächst einmal die gesetzliche Unfallversicherung. Dennoch wird man Sie immer nach den konkreten Umständen fragen, unter denen der Ausflug stattgefunden hat. Stellt sich heraus, dass sich ein Unfall ereignet hat, den Sie bzw. Ihre pädagogischen Fachkräfte hätten voraussehen und damit vermeiden können, kann man Sie unter Umständen für den entstandenen Schaden persönlich zur Verantwortung ziehen.

Legen Sie daher mit Ihrem Team klare Regeln fest, nach denen die Aufsicht bei Kita-Ausflügen in Ihrer Einrichtung vorbereitet und durchgeführt werden. Wichtig ist außerdem, dass niemand mit einer Gruppe Kinder die Kita verlässt, ohne dass Sie als Leitung hierüber informiert wurden und Sie hierzu Ihr Einverständnis gegeben haben. Das gilt auch für kleine Gruppenspaziergänge. Führen Sie z. B. ein „Außer-Haus- Buch“ ein, in dem eingetragen wird, wer mit wie vielen Kindern die Kita mit welchem Ziel verlässt.

Darauf sollten Sie bei der Planung des Ausflugsziels achten

Das Ausflugsziel und die Wanderstrecke sollten von Ihnen bzw. der für den Ausflug verantwortlichen pädagogischen Fachkraft vorab besucht und auf potenzielle Gefahrenquellen hin untersucht werden. Sie bzw. Ihr Team sollten dabei auf

  • ungesicherte Gewässer,
  • frei laufende Tiere,
  • ungesicherte Zugänge zur Straße,
  • nicht altersgerechte oder schlecht gewartete Spielgeräte und Spielplätze,
  • Baustellen oder gefährliche Straßenübergänge auf der Wanderstrecke achten.

Wenn es sich bei Ihrem Ausflug um einen „normalen“ Gruppenspaziergang z. B. in den nahegelegenen Park handelt, ist dieser durch den Betreuungsvertrag abgedeckt.

Für größere Ausflüge, z. B. in den Zoo, ins Museum oder ins Kindertheater, sollten Sie die Zustimmung der Eltern schriftlich einholen. Eine gesonderte Einwilligungserklärung der Eltern ist immer notwendig, wenn Sie bei dem Ausflug öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder die Kinder mit Privat-Pkw zum Ausflugsziel transportieren. Hierbei können Sie auf das folgende Muster zurückgreifen:

Muster-Einwilligungserklärung zu einem Kita-Ausflug

Hiermit erlauben wir, Elisabeth und Rolf Schneider, dass unsere Tochter Marie Schneider am Ausflug der Kita Sonnenschein am 19.10.2016 in den Streichelzoo teilnimmt.

Datum: 15.05.2018 Unterschrift Erziehungsberechtigte: Elisabeth und Rolf Schneider

Kündigen Sie außerdem den Ausflug rechtzeitig an und bitten Sie die Eltern, ihren Kindern am Ausflugstag feste und vor allem bequeme Schuhe anzuziehen. Wichtig ist natürlich auch, dass Sie sich nur mit genügend Betreuungspersonen in das „Abenteuer Kita-Ausflug“ stürzen.

Achtung! Der im Kita-Alltag geltende Betreuungsschlüssel gilt nur für das Gelände Ihrer Kita, das ja an sich „kindersicher“ ist. Er ist allerdings die absolute Untergrenze, wenn es um die Anzahl von Begleitpersonen bei Kita-Ausflügen geht.

Genug Betreuungskräfte bei Kita-Ausflügen

Bei Ausflügen müssen Sie immer genau prüfen, was geplant ist und wie viele pädagogische Fachkräfte und Hilfskräfte, z. B. Eltern, Ihr Team benötigt, um den Ausflug sicher durchzuführen und eine lückenlose Beaufsichtigung der Kinder sicher zu stellen.

Können Sie nicht genügend Betreuungspersonen für den Ausflug stellen, müssen Sie ihn konsequent absagen.

Wichtig ist, dass Hilfskräfte wie Eltern Ihre Fachkräfte nur zusätzlich unterstützen. Sie können Fachkräfte nicht ersetzen. Sie als Leitung müssen im Vorfeld prüfen, ob der Ausflug mit den hierfür eingeplanten pädagogischen Fachkräften durchzuführen ist.

Lassen Sie sich, bevor sich eine Gruppe auf den Weg macht, von Ihren pädagogischen Fachkräften genau erläutern, wie die Gruppe, die den Ausflug machen will, zusammengesetzt ist. Fragen Sie, ob

  • die Kinder im Wesentlichen gleichaltrig sind oder ob z. B. Kinder unter 3 Jahren mit auf den Ausflug kommen sollen,
  • besonders wilde, aggressive oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen teilnehmen sollen,
  • besonders verträumte oder langsame Kinder in der Gruppe sind,
  • Kinder als verhaltensauffällig oder besonders schwierig aufgefallen sind,
  • Kinder mitkommen, die überhaupt nicht miteinander auskommen.

Weist die Ausflugsgruppe Besonderheiten in der Gruppenstruktur auf, sollten Sie mit Ihren Mitarbeitern besprechen, wie sie mit dieser Problematik umgehen wollen und welche Vorkehrungen getroffen werden, um Gefährdungssituationen zu vermeiden.

Hat sich ein Kind in der Vergangenheit als besonders schwierig erwiesen, können Sie die Teilnahme dieses Kindes am Ausflug auch davon abhängig machen, ob eine besondere Bezugsperson für dieses Kind, z. B. die Mutter oder der Vater, den Ausflug begleitet.

Sinnvoll ist es, wenn Sie die Kinder für den Ausflug mit einheitlichen Kappen oder T-Shirts ausstatten. Das erleichtert es Ihnen, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten. Hilfreich sind auch Aufkleber mit dem Namen der Einrichtung und Ihrer Handy-Nummer, unter der Sie während des Ausflugs zu erreichen sind.

Ebenso sollten Sie darauf achten, dass Ihre Ausflügler immer von einer Mitarbeiterin begleitet werden, die als Ersthelferin ausgebildet ist. Auch eine Verbandstasche nach DIN 13160 und ein aufgeladenes Mobiltelefon sind bei jeden Kita-Ausflug notwendig.


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