Weihnachten ist die Zeit der Wertschätzung und Geschenke sowie Danksagungen gehören zum Fest dazu. Sich als Kitaleitung bei Ihren Mitarbeitern zu bedanken, sollte daher in der Vorweihnachtszeit eine zentrale Rolle spielen, schließlich leisten sie jeden Tag wertvolle Arbeit und begleiten Kinder auf ihrem Weg ins Leben.
Ein Weihnachtsgeschenk für Ihre Mitarbeiter drückt Anerkennung aus und bereitet ihnen eine Freude – sie fühlen sich gesehen, geschätzt und starten nach Weihnachten mit neuer Motivation in das neue Jahr.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke machen wollen, müssen Sie einiges berücksichtigen. Schließlich ist es insbesondere im öffentlichen Dienst nicht zulässig, Geschenke anzunehmen, da diese als geldwerter Vorteil gesehen werden.
Bis zu 25 Euro werden Geschenke meist geduldet, jedoch sollten Sie – falls Sie selbst bei einem Träger angestellt sind – mit diesem Träger sprechen, bevor Sie den Erziehern Präsente überreichen. Schließlich wollen Sie sie nicht in die Situation bringen, dass sie sich der Vorteilnahme im Amt schuldig machen. Geschenke über 25 Euro sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Arbeiten Sie nicht im öffentlichen Dienst, können Sie ohne Absprache Geschenke überreichen.
Tipp: Beachten Sie, dass Mitarbeiter Geschenke ab einem Wert von 60 Euro selbst versteuern müssen. Das kann die Freude über das Geschenk unter Umständen etwas schmälern.
Geschenke an Mitarbeiter können Sie immer als Betriebsausgabe absetzen. Der Wert ist dabei egal, solange es sich um ein Sachgeschenk handelt, also Wein, Blumen oder ein Buch.
Beachten Sie nur, dass Mitarbeiter Geschenke mit ihrem persönlichen Steuersatz als Arbeitslohn versteuern müssen, wenn diese einen Wert von 50 Euro inklusive Mehrwertsteuer überschreiten. Es kann also Sinn machen, mit einem Weihnachtsgeschenk unter der Grenze von 50 Euro zu bleiben, um dem Mitarbeiter den Wermutstropfen am Geschenk zu ersparen.
Hinweis: Bei persönlichen Anlässen wie einer Hochzeit oder einer Geburt sind sogar Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei.
Sobald die Rahmenbedingungen Ihres Geschenkes geklärt sind, stellt sich die Frage, worüber sich die Erzieher denn freuen könnten. Ideen gibt es zuhauf und viele von ihnen müssen nicht mal viel kosten:
Passen Sie die Auswahl Ihres Weihnachtsgeschenks an die zulässigen finanziellen Obergrenzen für die Steuer bzw. im öffentlichen Dienst an. Das erspart Ihren Mitarbeitern zusätzlichen Aufwand, sondern rückt die Freude über das Geschenk in den Vordergrund.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, Mitarbeitern zu Weihnachten eine Freude zu bereiten. Wie wäre es zum Beispiel mit ein oder zwei zusätzlichen Tagen Urlaub? Auch eine Geldprämie zu Weihnachten als Dankeschön ist gerne gesehen – bedenken Sie nur, dass das Weihnachtsgeld steuerpflichtig ist. Die Erzieher zu einem üppigen Weihnachtsessen einzuladen, drückt ebenfalls Wertschätzung aus und fördert darüber hinaus noch das Team-Gefühl.
Hinweis: Für das Ausrichten von Weihnachtsfeiern gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr.
Wenn vonseiten des öffentlichen Trägers keine geldwerten Geschenke zugelassen sind, auch nicht bis 25 Euro, dann können Sie den Mitarbeitern zumindest mit einer Dankeskarte, selbstgebackenen Plätzchen oder einem selbstgebackenen Kuchen ein symbolisches Geschenk und eine Freude bereiten.
Beachten Sie, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unter Umständen keine Geschenke annehmen dürfen und wenn dann höchstens bis zu einer Grenze von 25 Euro. Alles darüber hinaus ist genehmigungspflichtig. In der freien Wirtschaft gibt es diese Grenze zwar nicht, aber Geschenke des Arbeitgebers müssen ab einem Wert von 50 Euro vom Arbeitnehmer versteuert werden. Arbeitgeber dürfen jedes Geschenk an ihre Mitarbeiter von der Steuer absetzen. Ideen, was Sie verschenken können, gibt es viele – von Blumen über Pralinen bis hin zu Gutscheinen und kulinarischen Präsentkörben. Je persönlicher Ihr Geschenk ist, desto mehr Wertschätzung drückt es aus.
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