Sie bereiten die Kinder Ihrer Kita 3 Jahre, manchmal auch länger auf den Wechsel in die Grundschule vor. Eine intensive Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert den Kindern den Übergang immens. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Kooperation mit der Grundschule Wert legen sollten.
Treffen Sie sich schon im Monat September und legen Sie gemeinsam mit der Schulleitung die Art und Weise der diesjährigen Zusammenarbeit fest. Das bedeutet, dass Sie gemeinsam in einem Monatsplan fixieren, wie Sie genau zusammenarbeiten werden. Das Muster zeigt Ihnen einen solchen Monatsplan der Zusammenarbeit mit der Grundschule.
Monatsplan der Kooperation zwischen Kita und Grundschule
September: Treffen zur Vereinbarung der Kooperation und zur Festlegung des Monatsplans
Beteiligte / Ort: Kita-Leitung und Schulleitung in der Schule oder in der Kita
Oktober: Gemeinsame Absprache und Schilderung der Vorteile der Kooperation
Beteiligte / Ort: Kita-Team und Lehrerteam in Schule oder Kita
November: Elternabend für die Eltern der Vorschulkinder über die Vorbereitung der Kinder auf die Schule
Beteiligte / Ort: Kita-Leitung, Kita-Erzieher, Schulleitung in der Kita
Dezember: Weihnachtsspiel der Vorschulkinder
Beteiligte / Ort: Eltern, die Schulleitung und die Lehrer in der Kita
Januar: Besuch der Erstklässler im Kindergarten
Beteiligte / Ort: Schulleitung, Lehrkräfte in den Räumen der Kita
Ferbruar: Besuch der Vorschulkinder in der 1. Klasse
Beteiligte / Ort: Kita-Erzieher, Erstklass-Lehrkräfte in der Schule
März: Zweitklässler kommen zum Vorlesen in die Kita
Beteiligte / Ort: Kita-Erzieher und Zweitklass-Lehrkräfte in der Kita
April: Schulanmeldung der Kinder in der Grundschule
Beteiligte / Ort: Eltern, Kinder, Lehrkräfte, Erzieher, Kita-Leitung, Schulleitung in der Grundschule
Mai: Sommerfest in der Kita
Beteiligte / Ort: Eltern, Kinder, Lehrkräfte, Erzieher, Kita-Leitung, Schulleitung in der Kita
Juni: Schulfest in der Grundschule
Beteiligte / Ort: Eltern, Kinder, Lehrkräfte, Erzieher, Kita-Leitung, Schulleitung in der Kita
Juli: Schatzsuche in allen Räumen des Schulhauses
Beteiligte / Ort: Vorschulkinder, Erzieher, Lehrer in der Grundschule
Vermeiden Sie, dass die Kooperation zwischen Schule und Kita als zusätzliche Belastung gesehen wird. Dies gelingt Ihnen, indem Sie schon zeitig mit dem Erzieher- und dem Lehrer-team über die Vorteile der Zusammenarbeit sprechen, z. B.:
Die Datenübermittlung ist nach § 67b Abs. 1 Satz 1 SGB X nur zulässig, wenn das SGB selbst dies erlaubt oder der Betroffene bzw. die Erziehungsberechtigten eingewilligt haben. Das Gesetz kennt jedoch keine Datenübermittlung an die Schule. Das bedeutet, dass Sie eine Einwilligungserklärung der Eltern benötigen.
Beispielfrage: In der Kita soll ein Gespräch zwischen einem Erzieher und dem Grundschullehrer über ein bestimmtes Kind erfolgen. Ist das rechtlich zulässig?
Antwort: Ein solches Gespräch darf nur mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen.
Beispielfrage: Ein Grundschullehrer möchte in die Kita kommen und bei den Vorschulkindern hospitieren. Ist das erlaubt?
Antwort: Grundsätzlich ist ein Hospitationsbesuch des Lehrers möglich. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht erforderlich. Natürlich dürfen die Kita-Erzieher keine persönlichen Daten ohne eine Einwilligungserklärung der Eltern herausgeben und sich nicht über einzelne Kinder austauschen. Nach festgelegten Grundsätzen wird die Kooperation zwischen Schule und Kita für alle Beteiligten ein Gewinn.
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