
Kleine Gesten mit Wirkung – was bei Geschenken in der Kita zu beachten ist
Erzieher spielen eine zentrale Rolle im Alltag der Kinder und damit auch im Leben der Eltern. Nähe, Vertrauen und intensive Begleitung prägen die Beziehung über oft viele Jahre. Kein Wunder, dass Eltern sich dafür mit einem persönlichen Dankeschön oder einem liebevoll ausgewählten Abschiedsgeschenk erkenntlich zeigen möchten.
Auch wenn solche Gesten gut gemeint sind – nicht jede Form der Geschenkannahme ist erlaubt. Häufig befinden wir uns in einem rechtlichen Graubereich, der viele vor schwierige Entscheidungen stellt. Selbst wenn Sie als Kitaleitung Ihrem festangestellten Team kleine Aufmerksamkeiten überreichen möchten, gelten klare Vorgaben.
Damit Sie auf der sicheren Seite bleiben, haben wir von Pro Kita die wichtigsten Regelungen zur Annahme und Vergabe von Geschenken für Sie als Kitaleitung übersichtlich zusammengestellt.
Geschenke annehmen? Was Erzieher im öffentlichen Dienst zum TVöD wissen müssen
Viele Erzieher arbeiten im öffentlichen Dienst: das sollten Eltern wissen, wenn sie Ihnen oder einem Teammitglied ein Geschenk überreichen möchten. Nach § 3 Abs. 2 TVöD dürfen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes keine Geschenke oder Vergünstigungen annehmen:
1 Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2 Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3 Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.
(Quelle: Der-öffentliche-Sektor.de)
Diese Regelungen gelten, um Korruption und Vorteilsnahme zu vermeiden. Allerdings erlaubt der zweite Absatz des Paragrafen Ausnahmen: Geschenke bis zu einem Wert von etwa 25 Euro werden in vielen Fällen toleriert. Geschenke über diesem Wert verursachen schnell Probleme – für das Team wie auch für die Eltern.
So Informieren Sie als Kitaleitung Ihr Team und die Eltern über Geschenkgrenzen
Informieren Sie Ihr Team und die Eltern rechtzeitig über die geltenden Geschenkregeln. Nutzen Sie beispielsweise eine Teamsitzung, um folgende Punkte gemeinsam zu klären:
- Dürfen Geschenke angenommen werden? Klärung, ob Geschenke grundsätzlich erlaubt sind oder nur bis zu einem festgelegten Wert, etwa 25 Euro.
- Was gilt, wenn das Annehmen von Geschenken verboten ist? Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden verbindlich über das Verbot und motivieren Sie sie, sich daranzuhalten. Auch wenn das Ablehnen eines gut gemeinten Geschenks unangenehm wirkt: rechtlich schützt es vor Problemen.
- Wie geht das Team mit Geschenken um, die den erlaubten Wert überschreiten? Besprechen Sie, wie Mitarbeitende höflich, aber rechtssicher auf zu wertvolle Geschenke reagieren können, zum Beispiel durch Rückgabe oder eine freundliche Ablehnung mit Hinweis auf die Richtlinien.
- Wie informieren wir die Eltern? Weisen Sie Ihr Team dazu an, die Eltern frühzeitig und klar über die Geschenkgrenzen zu informieren, zum Beispiel im Rahmen von Elterngesprächen oder durch einen gut sichtbaren Aushang. Das sorgt für Transparenz, beugt Konflikten vor und trägt dazu bei, Missverständnisse sowie unangenehme Situationen im Kita-Alltag zu vermeiden.
Welche Geschenke können Erzieher von Eltern problemlos annehmen?
Sofern Sie als Leitung gemeinsam mit dem Träger keine anderslautenden Vorgaben getroffen haben, dürfen Sie symbolische Geschenke in Ihrer Einrichtung zulassen. Solche Aufmerksamkeiten haben keinen hohen Geldwert und bringen in der Regel keine steuerlichen Risiken mit sich.
Sie erkennen symbolische Geschenke meist daran, dass sie persönlich, selbstgemacht oder bewusst schlicht gehalten sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Handgeschriebene Dankeskarten als Abschiedsgeschenk, wenn ein Kind die Kita verlässt
- Selbstgebackene Plätzchen oder Kuchen
- Ein Gruppenfoto der Kinder mit einer Danksagung
- Selbstgemalte Bilder oder bemalte Steine von den Kindern
- Notizbücher mit Fotos und persönlichen Botschaften
- Packungen Merci-Schokolade oder andere Süßigkeiten
- Teetassen mit ausgewähltem Tee
- Weihnachtsbaumschmuck
- Blumensträuße mit Dankeskarte, zum Beispiel zum Abschied eines Kindes
Erlebnisse aus dem Kita-Alltag: Wie Eltern Anerkennung zeigen
Im Folgenden finden Sie ein Bericht von einer Kindergärtnerin, die sich sehr über eine kleine Aufmerksamkeit, die von Herzen kam, gefreut hat:
Ein Moment, der mir besonders in Erinnerung geblieben ist, war eine Weihnachtszeit vor ein paar Jahren. Am letzten Tag vor den Ferien kamen zwei Kinder ganz aufgeregt mit einer kleinen Holzkiste in die Gruppe. Die Eltern hatten darin für jeden von uns ein kleines Teeglas verpackt, dazu eine Sorte Tee, die zum jeweiligen Geschmack passte. Das Ganze war mit einem handgeschriebenen Etikett versehen: „Danke für Ihre Geduld, Ihr Zuhören und Ihre Energie.“
Wir als Erzieher waren berührt. Nicht wegen des Inhalts an sich, sondern weil wir gespürt haben, wie bewusst das Geschenk ausgewählt wurde. Es war persönlich, durchdacht und zeigte, dass unsere Arbeit wahrgenommen und wertgeschätzt wird.
Solche Aufmerksamkeiten, egal ob groß oder klein, erinnern uns daran, warum wir unseren Beruf mit so viel Engagement ausüben. Sie schaffen eine Verbindung zu den Eltern, die auf gegenseitigem Respekt basiert, und geben uns neue Kraft für den Alltag in der Gruppe.
Wie bleiben Geschenke zu persönlichen Anlässen für Kita-Mitarbeiter steuerfrei?
Sowohl bei Geschenken von Eltern an das Kita-Team als auch bei Aufmerksamkeiten, die Sie selbst Ihrem festangestellten Team überreichen gelten bestimmte Vorgaben, die Sie als Leitung beachten sollten. Halten Sie sich an diese Regeln, bleiben die Geschenke für Ihre Mitarbeitenden lohnsteuer- und sozialabgabenfrei.
Dabei spricht man von sogenannten Aufmerksamkeiten. Diese dürfen Sie bis zu einem Wert von 60 Euro brutto pro Anlass verschenken, zum Beispiel in Form von Blumen, Büchern oder Gutscheinen.
Wichtig ist, dass es sich um ein persönliches Ereignis handelt. Dazu zählen etwa Geburtstage, Hochzeiten oder auch ein Jubiläum. Sie dürfen Ihren Mitarbeitenden mehrfach im Jahr und sogar im selben Monat solche Aufmerksamkeiten machen.
Wie profitieren Mitarbeiter in der Kita von monatlichen Sachbezugswerten?
Als Kitaleitung können Sie Ihren Mitarbeitenden jeden Monat einen Sachbezug im Wert von bis zu 50 Euro brutto steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Das umfasst zum Beispiel Gutscheine, Prepaid-Karten oder kleine Sachgeschenke, die als sogenannte Sachzuwendungen gelten.
Beachten Sie dabei: Der Betrag gilt jeweils für einen Kalendermonat und lässt sich nicht auf Folgemonate übertragen. Zusätzlich zu diesen monatlichen Sachbezügen dürfen Sie auch bereits beschriebenen sogenannte Aufmerksamkeiten überreichen, etwa zu Geburtstagen oder persönlichen Ereignissen. Beide Möglichkeiten schließen sich also nicht aus.
Wie bleiben Teamevents in der Kita steuerfrei?
Damit die Kosten für Teamevents wie Betriebsausflüge steuerfrei bleiben, gibt es klare Vorgaben:
- Pro Teilnehmer dürfen die Gesamtkosten für das Event inklusive aller Geschenke maximal 110 Euro brutto betragen.
- Wird ein Mitarbeiter von einem Familienmitglied begleite, gilt die 110-Euro-Grenze für beide zusammen.
- In die 110 Euro zählen alle Einzelkosten wie Essen, Eintritt, Aktivitäten und auch kleine Geschenke während des Events.
- Maximal zwei Teamevents pro Jahr bleiben so steuerfrei.
- Wird die Grenze nur um wenige Cent überschritten, fallen Steuern und Sozialabgaben an. Eine sorgfältige Planung ist deshalb wichtig.
- Die Ausgaben für Teamevents und Geschenke buchen Sie am besten als freiwillige soziale Leistungen des Kindergartens.
Fazit: Klare Regeln und offene Kommunikation machen Geschenke im Kindergarten unkompliziert
Ein liebevolles Dankeschön gehört in vielen Kindergärten zum Alltag: sei es als Abschiedsgeschenk der Eltern, als nette Geste zu Weihnachten oder als kleine Aufmerksamkeit von der Leitung an das Team. Solche Gesten stärken die emotionale Bindung und zeigen Wertschätzung, die von Herzen kommt. Damit diese schönen Momente jedoch nicht zu steuerlichen Stolpersteinen werden, gilt es, klare Vorgaben zu beachten. Als Kitaleitung schaffen Sie mit einem offenen Dialog mit Ihrem Team und den Eltern die Grundlage für ein wertschätzendes Miteinander in Ihrer Einrichtung. Mit dem richtigen Maß an Organisation entfalten kleine Geschenke so ihre große Wirkung.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Geschenken in der Kita
1. Darf ein Abschiedsgeschenk von Eltern an Erzieher auch größer als 25 Euro sein?
Geschenke über 25 Euro gelten im öffentlichen Dienst meist nicht als zulässig, um Korruption zu vermeiden. Abschiedsgeschenke sollten daher symbolisch und von Herzen kommen, also persönlich und mit geringem Wert. So bleiben sie unproblematisch und drücken dennoch Wertschätzung aus.
2. Wie kann das Team mit Abschiedsgeschenken umgehen, die den erlaubten Wert überschreiten?
Ist ein Geschenk zu teuer, empfiehlt es sich, höflich und freundlich darauf hinzuweisen und es gegebenenfalls zurückzugeben – immer mit dem Hinweis auf die geltenden Regelungen. So schützen Sie Ihr Team vor rechtlichen Problemen und bewahren dennoch die Wertschätzung, die von Herzen kommen soll
3. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Geschenkgrenzen überschritten werden?
Überschreiten Geschenke den erlaubten Wert, können steuerliche Nachzahlungen und arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar den Verdacht auf Korruption erwecken. Deshalb ist es wichtig, klare Regeln einzuhalten.