Seit es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz gibt, ist der Ansturm auf die Betreuungseinrichtungen groß. Dabei sind solche Plätze zum Teil alles andere als günstig.
Wie hoch der Kindergartenbeitrag ausfällt, ist von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt verschieden. Die Kommunen sind für die örtlichen Kita-Preise verantwortlich. Während in einigen Städten wie Düsseldorf oder Berlin die Unterbringung für Kinder ab drei Jahren kostenlos ist, werden in anderen Städten – zum Teil nur wenige Kilometer weiter – mehrere Hundert Euro pro Monat fällig.
Nicht nur der Wohnort spielt eine Rolle bei der Höhe des Kindergartenbeitrags. Weitere Faktoren sind:
Grundsätzlich sind private Kindergärten teurer als kommunale Kindergärten. Diese werden ausschließlich aus öffentlichen Geldern finanziert – wie hoch diese Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln von Bund und Kommunen jedoch ausfallen, hängt vom Ort ab.
Eine Halbtagsbetreuung die öffentlich bezuschusst wird, kann bei niedrigem Einkommen der Eltern bei etwa 50 Euro pro Monat starten (ohne Verpflegung). In manchen Städten oder Bundesländern ist sie sogar umsonst. Leben gutverdienende Eltern in einem Ort, der keine beitragsfreie Betreuung anbietet und nehmen eine ganztägige Betreuung mit Verpflegung in Anspruch, dann werden bis zu 900 Euro pro Monat fällig.
Der Kindergartenbeitrag setzt sich in der Regel aus drei verschiedenen Kostenarten zusammen:
Darüber hinaus können Kitas Zusatzkosten erheben, zum Beispiel für Bio-Essen, für Musikunterricht, für Schwimmkurse, für Bastelmaterialien und vieles mehr. Auch wenn Windeln und Pflegeartikel benötigt werden und diese von der Kita zur Verfügung gestellt werden, müssen Eltern dafür aufkommen. Die Zusatzkosten legt die Einrichtung selbst fest – sie schwanken meist zwischen 20 und 100 Euro.
Wie viel ein Kita-Platz in einem Bundesland kostet, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt stark vom Wohnort sowie den eigenen Einkommens- und Familienverhältnissen ab. Es gibt aber Bundesländer, in denen die Betreuung gänzlich oder anteilig beitragsfrei ist.
Aber: Nur weil die Betreuung beitragsfrei ist, heißt es nicht, dass keine Kosten anfallen. Verpflegungskosten und auch Zusatzkosten werden dennoch fällig und müssen von den Eltern getragen werden.
Bundesland | Kindergartenbeitrag | Durchschnittlicher Anteil des Haushalts-nettoeinkommens |
Baden-Württemberg | Der Beitrag hängt stark vom Wohnort ab. Ab 3 Jahren ist die Betreuung in Heilbronn beispielsweise kostenfrei, in Stuttgart werden weiterhin Gebühren fällig. Familien mit einem Jahreseinkommen unter 70.000 Euro zahlen reduzierte Gebühren. | 6,7 % |
Bayern | Kindergärten sind gebührenfrei, Kinderkrippen nicht. Die Gebühren hängen vom Einkommen ab – bei weniger als 80.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen kann Ermäßigung beantragt werden. | 6,1 % |
Berlin | Beitragsfrei ab Geburt bis Schuleintritt. Die Extrakosten für Verpflegung betragen 23 Euro pro Monat. Zusatzkosten werden individuell festgelegt. | 1,8 % |
Brandenburg | Beitragsfreie Betreuung im letzten Jahr vor der Einschulung, ab 2023 auch im vorletzten Jahr. Ab 2024 komplett beitragsfrei für alle Kinder ab 3 Jahren. Beitragsfrei außerdem für Kinder von Sozialleistungsempfängern. | 7 % |
Bremen | Beitragsfrei nach Vollendung des dritten Lebensjahrs bis zum Schuleintritt. Für jüngere Kinder werden Gebühren nach den üblichen Kriterien fällig. | 5,9 % |
Hamburg | Bis zu 5 Stunden täglich sind ab Geburt bis Einschulung beitragsfrei. Betreuungskosten darüber hinaus bemessen sich an Einkommenshöhe, Familiengröße, Betreuungsumfang und Altersgruppe des betreuten Kindes. | 4,4 % |
Hessen | Beitragsfrei ab vollendetem drittem Lebensjahr bis Schuleintritt für 6 Stunden pro Tag. Betreuungskosten darüber hinaus werden anhand von Einkommen, Betreuungszeit, Geschwisterkindern etc. bemessen. | 6,9 % |
Mecklenburg-Vorpommern | Seit 1.1.2020 werden keine Beiträge mehr fällig, die Kosten für eine Betreuung von bis zu 10 Stunden am Tag werden übernommen. | Vor 2020 8,2 %, seitdem nur noch Verpflegungs- und Zusatzkosten |
Niedersachsen | Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter werden kostenlos betreut, wenn sie eine Einrichtung besuchen, für die das Land die entsprechende Finanzhilfe leistet. | 6,6 % |
Nordrhein-Westfalen | Die letzten beiden Betreuungsjahre vor Schuleintritt sind beitragsfrei. In manchen Städten wie z.B. Düsseldorf ist die Betreuung beitragsfrei, in Bonn werden je nach Einkommen bis zu 610 Euro fällig. | 6,4 % |
Rheinland-Pfalz | Beitragsfrei für Kinder ab 2 Jahren. | 2,4 % |
Saarland | Kostenfreie Betreuung gibt es nicht, die Einrichtungen legen die Beträge fest. Ein Ganztags-Platz in Saarbrücken kostet im Schnitt 368 Euro plus Verpflegungskosten. | 7,5 % |
Sachsen | Das letzte Jahr vor Schuleintritt ist beitragsfrei. In der Zeit davor hängt der Betrag von Geschwisterkindern und Betreuungszeit ab und beträgt z.B. in Leipzig für das erste Kind bei Vollzeitbetreuung rund 311 Euro. | 6,3 % |
Sachsen-Anhalt | In Sachsen-Anhalt sind Geschwisterkinder kostenlos in der Kita, nur für das älteste Kind werden Beiträge fällig. | 6,9 % |
Schleswig-Holstein | Um Familien zu entlasten, hat Schleswig-Holstein die Beiträge gedeckelt. Die achtstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren soll höchstens 288,40 Euro kosten, für Kinder über 3 höchstens 226,40 Euro. Das zweite Kind kostet die Hälfte, das dritte Kind wird kostenlos betreut. | 9 % |
Thüringen | In den letzten beiden Jahren vor dem Schuleintritt werden in Thüringen keine Kindergartenbeiträge mehr fällig. | 7,2 % |
Nur, weil es in einem Bundesland entsprechende Regelungen gibt, heißt das nicht, dass die flächendeckende Betreuung kostenlos ist. In privaten Betreuungseinrichtungen können nach wie vor Kosten fällig werden, die Eltern monatlich zu tragen haben.
Da die Kindergartenbeiträge so unterschiedlich sind, kann es sich lohnen, das Kind im Nachbarort in der Kita anzumelden. So kosten zwei Kinder in der Kita in Neu-Wulmstorf bei Hamburg rund 620 Euro, während es in Hamburg selbst nur rund 250 Euro sind.
Die günstigste Betreuungsoption sind öffentliche Kitas bzw. Kindergärten. Sie kosten weniger als die private Kinderbetreuung. Dennoch sind die Unterschiede zu einer Betreuung bei einer Tagesmutter zum Teil gering, weshalb hier genau abgewogen werden sollte. Schließlich bieten Tagesmütter meist etwas flexiblere Optionen, wenn es um die Abstimmung mit privaten Belangen geht.
Eltern mit niedrigen Einkommen oder Sozialleistungsempfänger in den meisten Bundesländern Zuschüsse beantragen, sodass die Belastung geringer ausfällt. Auch ist es möglich, auf die von der Kita angebotenen Mahlzeiten zu verzichten und dem Kind Essen mitzugeben. Das spart die Verpflegungskosten und senkt somit ebenfalls die monatliche finanzielle Belastung.
Die Dauer der Betreuung sorgt ebenfalls für große Unterschiede bei den Kosten. So kann es sich teilweise lohnen, pro Tag weniger Stunden zu arbeiten, statt das Kind in dieser Zeit in die Kita zu geben. Hier lohnt sich eine genaue Berechnung.
Außerdem lassen sich Kita-Gebühren von der Steuer absetzen. Maximal 4.000 Euro im Jahr dürfen abgesetzt werden, mehr als zwei Drittel der Gebühr dürfen dabei aber nicht angesetzt werden.
Wie hoch der Kindergartenbeitrag genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie Bundesland, Wohnort, Einrichtung, Haushaltseinkommen, Betreuungszeit und dem Vorhandensein von Geschwisterkindern ab. In vielen Bundesländern ist Kinderbetreuung kostenlos, zumindest ab einem gewissen Alter, es gibt aber auch zahlreiche Bundesländer, in denen Eltern mit mehreren hundert Euro pro Monat zur Kasse gebeten werden.
Eltern können die monatliche Belastung durch Zuschüsse, Wohnortwechsel, weniger Betreuungszeit oder das Absetzen der Beiträge in der Steuererklärung reduzieren.
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