Heute ist der Tag der Zahnfee


22.08.2017

Am Tag der Zahnfee widmen wir uns dem Thema Zähne und Zahnunfällen – erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen.

Zahnverlust durch Unfall – So leisten Sie professionell 1. Hilfe

Als KiTa-Leiterin bekommen Sie wahrscheinlich regelmäßig von Ihren Vorschulkindern einen ausgefallenen „Wackelzahn“ zur Aufbewahrung in die Hand gedrückt. Diese Zähne dürfen Sie natürlich auf keinen Fall verlieren, weil es sonst Schwierigkeiten mit der Zahnfee gibt. Solche Zahnverluste sind normal und führen Ihnen vor Augen, dass Ihre „Kleinen“ langsam aber sicher groß werden.

Schwierig wird es allerdings, wenn ein Zahn durch einen Unfall ausgeschlagen wird oder abbricht. Informieren Sie sich hier, wie Sie mit einer solchen Situation rechtssicher umgehen.

Praxisbeispiel

Max, 4 Jahre alt, tobt mit seinen Freunden auf dem Klettergerüst der KiTa „Wilde Kerle“. Er rutscht unglücklich aus und schlägt mit dem Oberkiefer auf eine Leitersprosse. Er blutet aus dem Mund. Bei näherer Untersuchung stellt die Erzieherin fest, dass Max sich einen Zahn ausgeschlagen hat.

Rechtlicher Hintergrund

Verletzt sich ein Kind in Ihrer Einrichtung, sind Sie und Ihre Mitarbeiterinnen verpflichtet, umgehend 1. Hilfe zu leisten. Als Leiterin müssen Sie sicherstellen, dass es in Ihrem Team genügend
geschulte Ersthelferinnen gibt, die wissen, wie in Notfällen zu handeln ist. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass immer genügend Verbands- und 1.-Hilfe-Material zur Verfügung steht.

Was bedeutet das für Sie?

Als Vorgesetzte liegt es in Ihrer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass in Unglücksfällen dem Kind professionell geholfen wird. Zeigen sich hier in einer Notsituation Defizite, müssen Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber verantworten. Ein abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn ist ein Notfall, der sofortige 1. Hilfe erfordert. Als Vorgesetzte müssen Sie also darauf achten, dass Ihre Mitarbeiterinnen auch im Falle eines Zahnverlustes schnell und richtig reagieren.

Das ist zu tun

Orientieren Sie sich bei einem Zahnunfall an den folgenden Empfehlungen. Dann können Sie den ausgeschlagenen Zahn vielleicht retten und sind außerdem rechtlich auf der sicheren Seite. Zur Information Ihrer Mitarbeiterinnen über die bei einem Zahnunfall notwendigen Handlungsschritte können Sie auch den unten stehenden Rettungsplan bei Zahnunfällen verwenden. Vielleicht besprechen Sie ihn im Team und hängen ihn in Ihren Personalraum oder neben den 1.-Hilfe-Kasten.

1. Untersuchen Sie das verletzte Kind

Hat sich ein Kind im Mundraum wehgetan, sollten Sie den kleinen Unglücksraben zunächst einmal vorsichtig untersuchen und 1. Hilfe leisten. Stellen Sie erst einmal fest, was überhaupt passiert ist und prüfen Sie, ob Zähne in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wackeln Sie aber nicht an den Zähnen, um zu prüfen, ob sie noch festsitzen. Damit können Sie großen Schaden anrichten.

Achtung: Bei aller Aufregung und Geschrei – Wunden im Mundraum bluten oft sehr stark und bei einer Untersuchung der Mundhöhle kommen Sie zwangsläufig mit Speichel in Berührung. Tragen Sie daher bei der Untersuchung entsprechende Einmal-Handschuhe. So schützen Sie sich vor möglichen Infektionen.

2. Finden Sie den Zahn

Hat das Kind tatsächlich einen Zahn verloren oder ist ein Zahn abgebrochen, müssen Sie die Unfallstelle sofort nach ihm absuchen. Haben Sie den Zahn oder das Bruchstück gefunden, ist es
wichtig, dass Sie auf keinen Fall die Wurzel oder die Bruchstelle berühren. Außerdem dürfen Sie den Zahn, egal wie schmutzig er ist, nicht sauber machen. Geht ein Zahn verloren, ist es besonders
wichtig, dass Sie diesen wiederfinden.

In den meisten Fällen können ausgeschlagene Zähne wieder in den Kiefer eingesetzt werden. Entscheidend für die Chance, einen Zahn wieder erfolgreich zu implantieren, sind die richtige Aufbewahrung nach dem Unfall und eine schnellstmögliche Behandlung. Je schneller das Kind zahnärztlich behandelt wird, desto besser.

Das ist auch bei Milchzähnen wichtig. Diese werden zwar durch die bleibenden Zähne ersetzt. Allerdings geht zwischen Zahnverlust und Nachwachsen der bleibenden Zähne meist einige Zeit ins Land. Die Platzhalterfunktion des fehlenden Milchzahns geht verloren. Es kann zu erheblichen Verschiebungen im Kiefer kommen. Daher ist es meist sinnvoll, auch einen ausgeschlagenen Milchzahn wieder einzusetzen.

3. Lagern Sie den ausgeschlagenen Zahn richtig

Um die Chancen einer Implantation zu erhöhen, ist es wichtig, den ausgeschlagenen Zahn richtig zu lagern. Entscheidend ist, dass der Zahn bzw. die Wurzeloberfläche feucht bleibt und am besten in einem Nährmedium aufbewahrt wird. Hierzu verwenden Sie am besten eine so genannte „Zahnrettungsbox“, die Sie in der Apotheke bekommen können. Diese enthält eine Nährflüssigkeit, die den Zahn über einen längeren Zeitraum „am Leben hält“.

Bitte beachten Sie: Auch Zahnrettungsboxen haben ein Verfallsdatum. Daher sollten Sie beim regelmäßigen Checkup Ihres Verbandskastens immer auch überprüfen, ob Ihre Zahnrettungsboxen
noch verwendbar sind. Haben Sie keine solche Box zur Hand, können Sie den Zahn auch in kalter H-Milch oder in steriler Kochsalzlösung lagern. Die Kochsalzlösung dürfen Sie aber nicht
selbst anrühren. Verwenden Sie eine Lösung aus der Apotheke.

Wenn Sie keines dieser Mittel zur Hand haben, packen Sie den Zahn in einen sauberen Frischhaltebeutel, um die Feuchtigkeit zu erhalten. Vollkommen ungeeignet zur Zahnrettung sind Leitungswasser und Speichel.

4. Informieren Sie die Eltern

Hat ein Kind sich einen Zahn ausgeschlagen, ist Eile geboten. Kontaktieren Sie daher schnellstmöglich die Eltern. Fragen Sie nach dem behandelnden Zahnarzt und bitten Sie die Eltern, das Kind entweder abzuholen oder sich sofort mit Ihnen in der Zahnarztpraxis zu treffen. Bitten Sie die Eltern außerdem, am besten den Impfpass ihres Kindes mitzubringen. So kann vor Ort geprüft werden, ob eine Auffrischung der Tetanusimpfung notwendig ist.

5. Gehen Sie sofort zum Zahnarzt

Nehmen Sie Kontakt zu dem von den Eltern benannten Zahnarzt
auf, schildern Sie den Unfall und kündigen Sie Ihren sofortigen Besuch an. Können Sie den Zahnarzt des Kindes nicht erreichen, sollten Sie den nächstgelegenen Zahnarzt aufsuchen. Wie der Teufel es will, passieren solche Unfälle meist Mittwochnachmittag, wenn Sie keinen Zahnarzt ans Telefon bekommen.

Scheuen Sie sich daher nicht, sich an den zahnärztlichen Notdienst oder an die nächste Zahnklinik zu wenden. Sie und Ihr Schützling haben keine Zeit zu verlieren. Übrigens: Sie dürfen zum Transport des verletzten Kindes Ihren Privat-Pkw benutzen. Für solche Transporte sollten Sie immer einen Kindersitz in der KiTa haben.

Außerdem ist es sinnvoll, noch eine weitere Person mitzunehmen, die das Kind während der Fahrt betreut. Sie müssen bedenken, dass Ihr kleiner Unglücksrabe sich bei einem Zahnunfall richtig
wehgetan hat und vielleicht unter Schock steht. Daher sollten Sie ihn beim Transport mit einer weiteren Person sichern. Können Sie, z. B. in einer 1-gruppigen Einrichtung, dann die Betreuung der übrigen Kinder nicht mehr sicherstellen, sollten Sie sich ein Taxi rufen und sich mit dem Kind zum Zahnarzt bringen lassen. Die Taxikosten erstattet die gesetzliche Unfallversicherung.

Grundsätzlich ist die zahnärztliche Behandlung der Kinder Elternsache. Diese müssen zustimmen, bevor Sie ein Kind untersuchen oder behandeln lassen dürfen. Bei einem Zahnunfall gilt aber Folgendes: Können Sie die Eltern nicht erreichen, können und müssen Sie auch ohne diese mit dem betroffenen Kind zum Zahnarzt gehen und es untersuchen lassen. Ist der Arzt der Auffassung, dass die Behandlung nicht warten kann, bis die Eltern gefunden wurden, dürfen Sie – wenn Sie der Ansicht sind, dass die vorgeschlagene Therapie dem mutmaßlichen Willen der Eltern entspricht – der Behandlung zustimmen. Hierbei können Sie sich auf den Rat des Arztes verlassen und sollten seinen Empfehlungen folgen. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

6. Informieren Sie die Versicherung

Alle Unfälle in der KiTa sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt auch für Zahnunfälle. Dokumentieren Sie daher den entstandenen Schaden und den Unfallhergang.


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