Schon wieder zu spät! So gehen Sie mit Eltern um, die die Abholzeit nicht einhalten
3 min | Zuletzt aktualisiert am 23.08.2024
Inhaltsverzeichnis
Besonders für Kleinstkinder ist Pünktlichkeit der Eltern ein elementares Bedürfnis. Denn sie müssen erst nach und nach ein Gefühl dafür bekommen: „Meine Mama und mein Papa holen mich wirklich wieder ab, wenn die Zeit in der Krippe um ist – so wie sie es versprochen haben.“
Rechtliche Hintergründe bei „Dauer-Verspätern“
Grundsätzlich haben Sie für jedes Kind, das bei Ihnen angemeldet ist und Ihre Einrichtung besucht, die Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer seines Aufenthalts. Das bedeutet, dass Sie, auch wenn die Betreuungszeit eigentlich schon beendet ist, aber das Kind noch nicht abgeholt wurde, die Verantwortung für das Kind tragen.
So gehen Sie mit diesem Elternkonflikt um
Natürlich kann immer einmal etwas dazwischenkommen. Sicherlich sind Sie im Notfall, z. B. wenn Eltern unvorhergesehen im Stau stehen, auch ausnahmsweise bereit, ein Auge zuzudrücken. Doch wenn ein Kind immer zu spät abgeholt wird, sollten Sie handeln – denn das Recht ist hier auf Ihrer Seite. Wichtig ist, dass Sie Schritt für Schritt vorgehen und wenn nötig auch wirklich klare Konsequenzen eintreten lassen.
1. Machen Sie sich Notizen
Mit der Dokumentation von ständigen Verspätungszeiten der Eltern können Sie Ihren Arbeitsmehraufwand und den Verstoß der Eltern gegen den Betreuungsvertrag belegen.
2. Führen Sie ein Elterngespräch
Bevor Sie auf andere Konsequenzen zurückgreifen, sollten Sie die Eltern zu einem Gespräch bitten. Stellen Sie sachlich und unmissverständlich klar, was die Verspätungen für das Kind und für Sie bedeuten. Weisen Sie die Eltern darauf hin, dass sie sich an die Öffnungszeiten der Kita oder Krippe halten müssen.
3. Sprechen Sie mit der Einrichtungsleitung
Kommen Verspätungen der Eltern gehäuft vor, ist es wichtig, dass Sie mit der Leitung Ihrer Kita oder Krippe darüber sprechen. Stimmen Sie sich ab, wer weitere Gespräche mit den Eltern führt, den Träger informiert und wer in Abstimmung mit dem Träger weitere schriftliche Schritte übernimmt.
4. Besprechen Sie mit dem Träger eine schriftliche Abmahnung
Eltern, die durch ihr ständiges Zuspätkommen Vertragsbruch begehen, können schriftlich abgemahnt werden. Eine solche Abmahnung sollte am besten über den Träger verschickt werden. Darum ist es wichtig, dass Sie sich mit dem Träger hierzu abstimmen.
5. Sprechen Sie in Absprache mit dem Träger die Kündigung aus
Ist der Träger informiert und einverstanden, können Sie, wenn sich das Zuspätkommen nach der Abmahnung
wiederholt, den Betreuungsvertrag mit den Eltern kündigen. Das Schreiben sollte die Einrichtungsleitung gemeinsam mit dem Träger verfassen. Darin kann das Zuspätkommen mit Ihrer Zeitdokumentation belegt werden. Scheuen Sie sich nicht, klare Worte zu finden. Denn ständige Verspätungen der Eltern nicht zu dulden ist auf keinen Fall kleinlich, sondern Ihr gutes Recht!