Mutterschutzgesetz: Diese Neuerungen gelten ab dem 01.01.2018


20.07.2017

Was lange währt, wird endlich doch Realität. Lange waren die Neuerungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) angekündigt. Das Gesetz sollte eigentlich schon seit einem halben Jahr in Kraft sein. Doch das Gesetzgebungsverfahren hat sich verzögert. Dennoch ist es dem Bundestag gelungen, es noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden. In Kraft treten die Neuregelungen größtenteils allerdings erst zum 01.01.2018. Informieren Sie sich bereits jetzt im Überblick, was da an Neuem als Leitung auf Sie zukommt.

Praxisbeispiel

Laura Jung leitet die Kita „Villa Kunterbunt“. Eine ihrer Mitarbeiterinnen hat ihr gerade mitgeteilt, dass sie schwanger ist. Frau Jung hat in der Zeitung gelesen, dass es Änderungen im Mutterschutzgesetz geben soll. Sie überlegt, ob diese sich konkret und unmittelbar auf den Einsatz der schwangeren Kollegin auswirken.

Rechtlicher Hintergrund

Der Bundestag hat Ende März 2017 eine Reform des MuSchG verabschiedet. Diese tritt überwiegend zum 01.01.2018 in Kraft . Es handelt sich nicht nur um ein paar kleine Änderungen, sondern um eine grundsätzliche Neufassung des gesamten Gesetzes. Dieses hatte eine grundlegende Reform auch bitter nötig, stammt es doch in seinen Grundlagen noch aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Seitdem hat sich in der Arbeitswelt einiges getan und auch die Situation von Schwangeren und stillenden Müttern hat sich grundlegend verändert. Gleichwohl bedürfen sie immer noch des besonderen Schutzes des Gesetzgebers.

Das ist zu tun

Als Leitung sind Sie dafür verantwortlich, dass schwangere Mitarbeiterinnen und deren ungeborene Kinder bei der Arbeit in der Kita optimal geschützt sind. Ihre Aufgabe ist es außerdem, für die richtige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Sie sollten sich daher bereits jetzt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und deren Auswirkungen auf den Alltag schwangerer Erzieherinnen in der Kita verschaffen. Hierbei hilft Ihnen die folgende Übersicht. Wichtig zu wissen ist, dass 2 Neuregelungen ab sofort gelten. Welche das sind, lesen Sie in der unten stehenden Übersicht.

Unsere Empfehlung

Das MuSchG wird durch die Neuregelungen grundlegend reformiert und auf die veränderte Arbeitswelt angepasst. Sie als Leitung sollten sich bereits jetzt mit diesen Änderungen beschäftigen. Insgesamt ist das neue Gesetz besser strukturiert und damit auch für juristische Laien verständlicher. Der Schutz wurde erweitert; jetzt sind auch werdende Mütter geschützt, die bisher nicht unter das MuSchG fielen. Insgesamt meine ich: vielleicht nicht der ganz große Wurf, aber alles in allem ein gelungenes Gesetz, das vieles klärt und Ihnen die Arbeit grundsätzlich erleichtert.

 


Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Heute ist der Tag der Zahnfee

22. August 2017

Am Tag der Zahnfee widmen wir uns dem Thema Zähne und Zahnunfällen – erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen. Zahnverlust durch Unfall – So leisten Sie professionell 1. Hilfe Als KiTa-Leiterin bekommen Sie...

So gehen Sie rechtssicher mit Zahnunfällen in der Kita um

Quereinstieg als Erzieher: Voraussetzungen & Möglichkeiten

10. Oktober 2022

Der Erzieherberuf ist einer der klassischen Berufe, die einen Quereinstieg ermöglichen. Dabei ist ein Quereinstieg jedoch nicht so leicht, wie es klingt. Schließlich ist der Job herausfordernd und auch als Quereinsteiger...

Mehr erfahren

Zeitmanagement neu entdecken: 4 pfiffige Ideen für Ihr Team

15. August 2019

Zeit ist mitunter das knappste Gut in der Kita. Befragt man Erzieher, was sie am meisten in ihrem Beruf vermissen, wird der Faktor „Zeit“ an 1. Stelle genannt. Lesen Sie hier über 4 Ideen des Zeitmanagements, von denen Ihr...

4 Ideen, von denen Ihr ganzes Team profitiert


Nein, Danke

Ihre Rechtsberatung

Wie Sie sich optimal absichern und vor Haftungsansprüchen, Ärger mit Eltern und Vorwürfen schützen!

Jetzt informieren

© 2022 Verlag PRO Kita, Bonn