Mal schnell eine WhatsApp-Nachricht verschicken, die E-Mail checken oder mal schnell den Liebsten anrufen, das gehört für viele Ihrer Mitarbeiter leider auch während der Arbeitszeit zum Standard. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann – wenn Ihre Mitarbeiter abgelenkt sind – für die Kinder auch zur Gefahr werden. Daher sollten Sie der Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit klar Einhalt gebieten.
Praxisbeispiel: Lena Hausen ist Erzieherin in der Kita „Wolkenschloss“. Eines Morgens steht sie auf dem Außengelände und liest ihre privaten E-Mails. Sie ist so abgelenkt, dass die Kinder, die sie eigentlich beaufsichtigen soll, Steine auf das Gewächshaus des Nachbarn werfen. Dieses geht zu Bruch und der empörte Nachbar fordert vom Träger Ersatz für den entstandenen Schaden.
Grundsätzlich hat Ihr Träger einen Anspruch darauf, dass Ihre Mitarbeiterinnen während der Arbeitszeit keinen privaten Tätigkeiten nachgehen. Denn schließlich bezahlt er sie dafür, dass sie für die Arbeit am Kind und nicht für private Telefonate u. Ä.
Als Kita-Leitung empfehle ich Ihnen, mit einer klaren Dienstanweisung zu regeln, dass die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit in Ihrer Kita verboten ist. Diese sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Träger verfassen und unterschreiben, damit den Mitarbeiterinnen klar ist, dass Sie an einem Strang ziehen und das Handy-Verbot von „ganz oben“ kommt. Ein Muster finden Sie hier.
Das Mitbringen privater Mobiltelefone in die Kita ist erlaubt. Der Arbeitgeber haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eines mitgebrachten privaten Mobiltelefons.
Während der Arbeitszeit ist es nicht erlaubt, sich mit dem privaten Mobiltelefon in das Funknetz einzuwählen, das Gerät also empfangsbereit zu schalten. Es ist weiter nicht gestattet, während der Arbeitszeit mit dem privaten Mobiltelefon zu telefonieren, SMS oder WhatsApp-Nachrichten (oder Nachrichten vergleichbarer Anbieter) abzurufen oder zu verschicken, E-Mails abzurufen oder zu verschicken, im Internet zu surfen und über soziale Netzwerke zu kommunizieren. Ausgenommen hiervon sind die Pausenzeiten.
Ein Verstoß gegen diese dienstliche Anweisung wird von unserer Kita als eine Verletzung der von Ihnen geschuldeten Treuepflicht angesehen und kann arbeitsrechtliche Sanktionen, wie z. B. eine Abmahnung, im Wiederholungsfall auch eine verhaltensbedingte Kündigung, nach sich ziehen.
In Ausnahmefällen, z. B. bei der Erkrankung eines Kindes ist die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterin über den Festnetzanschluss der Kita gesichert.
Ort, Datum, Unterschrift Leitung, Unterschrift Träger, Unterschrift Mitarbeiterin
Stellen Sie klar, dass privates Telefonieren nur in der Pause erlaubt ist. Diese klare Regelung hat den Vorteil, dass die Mitarbeiter dann genau wissen, was von ihnen in Sachen „Handy-Nutzung“ erwartet wird und es keine Missverständnisse gibt.
Wenn Sie feststellen, dass sich einzelne Mitarbeiter nicht an das Handy-Verbot halten, sollten Sie zunächst noch einmal das Gespräch suchen und auf Ihr Verbot hinweisen und dieses mit der Sicherheit der Kinder begründen. Führt dies nicht zu einer Verhaltensänderung bei der Fachkraft, sollten Sie Ihren Träger informieren und diesen bitten, eine Abmahnung auszusprechen. Damit dokumentieren Sie auch für alle anderen Mitarbeiterinnen, dass Sie es mit dem Handy-Verbot ernst meinen und dieses auch durchsetzen.
Mitarbeiter, die während der Arbeit mit ihrem Smartphone spielen, sind für die Kinder ein echtes Sicherheitsrisiko. Denn wer im Internet surft oder telefoniert, ist so abgelenkt, dass an eine Beaufsichtigung der Kleinen nicht zu denken ist. Daher müssen Sie als Leitung ein solches Verhalten unterbinden.
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