Ein Förderverein in der Kita setzt sich in der Regel aus Eltern, Erziehern und weiteren Spendern zusammen. Er unterstützt die Belange der Einrichtung mit finanziellen Mitteln, um die pädagogische Arbeit zu fördern. Falls noch kein Förderverein für eine Kita besteht, lässt sich dieser auch gründen. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Vielen Kindertagesstätten fehlen die finanziellen Eigenmittel, um größere Investitionen zu tätigen. Der Umbau der Küche, ein Ausbau der Räumlichkeiten oder neue Spielgeräte sind teuer. Auch wird in immer mehr Kindertagesstätten Wert auf eine gute Ernährung der Kinder mit hochwertigen Lebensmitteln gelegt – das hat seinen Preis.
Mit einem Förderverein können Anschaffungen getätigt werden, die ohne ihn nicht möglich sind. Dadurch wird das Betreuungs- und Bildungsangebot für die Kinder verbessert. Auch Kinder aus einkommensschwachen Haushalten können durch Fördervereine unterstützt werden, zum Beispiel durch Zuschüsse zum nächsten Ausflug.
Ein Förderverein übernimmt die Aufgabe, Geld für geplante Investitionen einzutreiben. Das kostet Zeit, die Erziehern oder der Kita-Leitung in der Regel fehlt. Fördervereine
Auch wenn Sachspenden benötigt werden, kann ein Förderverein das Sammeln und Verteilen dieser verwalten.
Ein Förderverein macht es möglich, Projekte umzusetzen, die ohne ihn nicht umsetzbar wären. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Fördervereins gehört die Organisation von Spendenaktionen und wohltätigen Veranstaltungen. Dazu zählen zum Beispiel:
Für die Organisation solcher Veranstaltungen sollten Fördervereine eng mit dem Elternbeirat sowie mit dem Kita-Team zusammenarbeiten. Weitere Aufgaben eines Fördervereins sind:
Auch die Ansprache potenzieller neuer Spender zählt zu den Vereinsaufgaben. Er bringt zahlreiche Akteure rund um die Kita zusammen. Das können neben den Eltern und Erziehern sein:
Die Aufrechterhaltung des Kontakts zu Eltern von bereits aus der Kita ausgeschiedenen Kindern gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Vereinsmitglieder.
Ein Förderverein bietet die Vorteile, dass die darüber generierten finanziellen Mittel der Kita mehr ermöglichen. Größere Investitionen oder die Einführung von Neuerungen werden durch einen Förderverein erst möglich. Er schließt eine finanzielle Lücke.
Wird ein Förderverein als eingetragener Verein gegründet und vom Finanzamt als gemeinnützig bescheinigt, gibt es zudem weitere Vorteile:
Handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, kann dieser auch als solcher eingetragen werden, wodurch die Eintragung als Verein keine Kosten verursacht.
Ein eingetragener Förderverein bringt auch Pflichten mit sich. Dennoch lohnt sich in der Regel die Gründung und Eintragung eines Fördervereins. Nach außen hin ist ein professionelles Auftreten möglich, Spender wissen, dass mit ihren Geldern sorgsam umgegangen wird, und der Verein sowie seine Mitglieder profitieren von zahlreichen Steuervergünstigungen.
Hinsichtlich seiner Rechtlichkeit gibt es keinen Unterschied zwischen einem Förderverein und einem klassischen Verein. Um einen Förderverein rechtsfähig zu machen, sollte er als Verein eingetragen werden. Andernfalls handelt es sich um einen nicht-rechtsfähigen Verein.
Mitglieder eines Fördervereins können sowohl selbst Spender sein als auch ihre Tatkraft einbringen, um Gelder von anderen zu akquirieren. Im Gegensatz zu einem Verein hat ein Förderverein nicht die Freude an der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zum Inhalt. Vielmehr liegt der Fokus darauf, Spender zu finden und Geld einzusammeln. Dahingehend unterscheidet er sich inhaltlich von klassischen Vereinen – rechtlich aber nicht.
Um einen Förderverein zu gründen, müssen mindestens sieben Menschen beteiligt sein. Kommt innerhalb einer Kita, zum Beispiel unter den Eltern und dem Personal die Idee auf, einen Förderverein zu gründen, so sollten die potenziellen Gründungsmitglieder eine Versammlung einberufen. Diese Gründungsversammlung ist der Startschuss in die Vereinsgründung und legt einige wichtige Punkte fest:
Bei der Gründungsversammlung wird nicht nur das Konzept des Vereins ausgearbeitet. Dort findet auch gleichzeitig die Vorstandswahl, Wahl des Versammlungsleiters sowie Wahl des Protokollführers statt. Alle drei gewählten Personen unterschreiben im Anschluss an die Versammlung das Protokoll, das während der Versammlung geführt werden muss. Dieses Protokoll wird anschließend dem Registergericht bei der Eintragung des Vereins vorgelegt. Weitere Positionen in einem Verein sind der Kassenwart, Beisitzer und ein stellvertretender Vorsitzer.
In ein Gründungsprotokoll gehören folgende Angaben:
Die Satzung ist die Verfassung eines Vereins. Sie legt fest, nach welchen Regeln und Bestimmungen ein Verein funktioniert, wer daran beteiligt ist, welchen Zweck ein Verein hat, wer ihn führt und welche Besonderheiten gelten.
In der Fördervereinssatzung müssen verschiedene Beschlüsse festgehalten werden, darunter:
Auch wie oft die Mitglieder des Fördervereins sich jährlich treffen, kann in der Satzung festgelegt werden. Üblich sind zwei Mal im Jahr.
Damit aus der Satzung der gemeinnützige Charakter des Fördervereins herausgelesen werden kann, sollte diese entsprechend formuliert sein. Was bei einer Vereinsauflösung mit dem Restvermögen des Vereins passiert, muss ebenfalls in der Satzung festgehalten sein. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Satzung vor der Eintragung ins Vereinsregister schon Ihrem örtlichen Finanzamt vorlegen und eventuelle Unklarheiten beseitigen.
Die Fördervereinssatzung muss anschließend dem Registergericht vorgelegt werden und von mindestens sieben Personen unterschrieben sein. Formale Vorgaben zur Satzung stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), §56-59.
Alle Unterschriften der Vereinsvorstände unter dem Gründungsprotokoll, der Teilnehmerliste der Versammlung sowie der Satzung müssen von einem Notar beglaubigt werden. Für diesen Termin sollte jedes Vorstandsmitglied seinen Personalausweis vorlegen können.
Mit der Unterschrift des Vorstands unter der Anmeldung zum Vereinsregister kann die Eintragung des Vereins dann vollzogen werden.
Liegen alle nötigen Unterlagen vor und wird die Eintragung ins Vereinsregister bewilligt, erhält der Verein einen Vereinsregisterauszug und den Zusatz „e.V.“, für „eingetragener Verein“.
Werden über die Zeit Änderungen fällig, zum Beispiel wenn der Vorstand wechselt, müssen diese beim Amtsgericht angemeldet werden. Auch Satzungsänderungen müssen gemeldet werden.
Vereine müssen damit rechnen, dass Finanzämter im Schnitt alle drei Jahre überprüfen, ob die Gemeinnützigkeit tatsächlich erfüllt wird und die Voraussetzungen dafür satzungsgemäß gegeben sind. Somit gilt diese Kennzeichnung nur auf Zeit und muss immer wieder nachgewiesen werden.
Nicht in jeder Kita finden sich genügend Menschen, die Interesse daran haben, einen Förderverein zu gründen. Auch kommt es immer wieder zur Auflösung von Fördervereinen, wenn die Kinder der Eltern, die einen Verein gegründet haben, in die Schule eintreten und sich keine Nachfolger finden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Kindergärten anderweitig zu unterstützen. Sachspenden oder das Anbieten ehrenamtlicher Hilfe ist eine Möglichkeit, sich einzubringen, wenn es keinen Förderverein gibt.
Ein Förderverein in der Kita ist sinnvoll, da dadurch größere finanzielle Investitionen ermöglicht werden können. Schließlich sind die Eigenmittel einer Kita oder eines Kindergartens begrenzt und wenn es an Umbauten oder Anschaffungen geht, muss zusätzliches Geld her. Ein Förderverein wird meist von engagierten Eltern und Mitarbeitern gegründet und hat zur Aufgabe, über verschiedene Aktionen, Spendengelder zu sammeln. Das kann das Einrichten eines Mitgliedsbeitrags sein, aber auch die Organisation von Kita-Festen oder Weihnachtsbasaren, um Spenden zu generieren.
Um einen Verein zu gründen, müssen einige rechtliche Vorgaben erfüllt sein – insbesondere, wenn dieser als gemeinnützig anerkannt sein soll. Dies führt zu steuerlichen Vorteilen, sowohl für den Verein als auch für die Spender.
Wer den Aufwand scheut, nicht genügend Mitglieder für eine Neugründung findet oder einen bestehenden Verein nicht weiterführen möchte, hat aber auch darüber hinaus Möglichkeiten, Unterstützung für Kindergärten zu realisieren – durch Sachspenden oder ehrenamtliche Hilfe.
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