Rechtlicher Hintergrund
Das ist zu tun
Frage: Wer haftet, wenn im Kita-Alltag die Digitalkamera eines Kindes zu Bruch geht?
Antwort: Da die Kinder den Fotoapparat für die Bewältigung des Kita-Alltags nicht benötigen, haften Sie, Ihr Träger und auch andere Kinder nicht, wenn der Fotoapparat in der Kita beschädigt wird. Der Schaden ist daher von den Eltern zu tragen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Eltern im Vorfeld darauf hinweisen.
Am 24. Oktober ist der Tag der Bibliothek. In Deutschland gibt es rund 11.000 Bibliotheken. Nehmen Sie diesen Tag zum Anlass, um mit den Kindern das Angebot der Bücherei in Ihrer Umgebung zu erkunden. Unternehmen Sie darüber...
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So nutzen Sie die neuen Medien in der KrippeInzwischen haben viele Kita-Kinder eine eigene Digitalkamera oder Foto-Handy, die sie auch mit in die Einrichtung bringen, um dort eifrig Fotos zu machen. In diesem Zusammenhang stellt sich immer eine Vielzahl von Fragen,...
Das können Sie tun