So transportieren Sie verletzte Kita-Kinder rechtssicher zum Arzt


20.11.2015

Auch wenn Sie noch so gut aufpassen, Sie werden nicht immer verhindern können, dass Kinder sich verletzen und ärztlich behandelt werden müssen. wenn tatsächlich einmal etwas passiert, stellt sich immer eine Vielzahl von fragen, gerade wenn es um den Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Antworten hierauf finden Sie hier.

 

Frage: Wer entscheidet, ob ein Kind, das einen Unfall hatte, zum Arzt muss?

Antwort: Die Entscheidung, ob ein Kind in ärztliche Behandlung gehört oder ob der Unfall nicht so schlimm war, treffen Sie bzw. der Ersthelfer, der dem Kind Erste Hilfe leistet. Der Ersthelfer muss also entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung überhaupt notwendig ist und ob diese sofort erfolgen muss oder ob es ausreicht, die Eltern zu informieren und abzuwarten, dass diese mit dem Kind zum Arzt gehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine sofortige ärztliche Behandlung notwendig ist, müssen Sie außerdem überlegen, wie Sie mit dem Kind zum Arzt kommen.

 

Frage: Wann müssen wir den Krankenwagen rufen?

Antwort: Einen Krankenwagen rufen Sie immer dann, wenn schwere Verletzungen vorliegen, also bei

  • Knochenbrüchen
  • Kopfverletzungen
  • stark blutenden Wunden
  • Bewusstlosigkeit
  • Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen.
Bei leichteren Verletzungen sollten Sie sich selbst auf den Weg zum Arzt oder Krankenhaus machen. Wenn Sie unsicher sind, wie schwer die Verletzung tatsächlich ist, sollten Sie auf Nummer sicher gehen und den Notarzt rufen. Dieser entscheidet dann, wie die weitere Behandlung aussieht.

 

 

Frage: Dürfen wir Kinder auch mit unseren Privat Pkws zum Arzt bringen?

Antwort: Grundsätzlich schon. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie einen passenden Kindersitz und eine 2. erwachsene Person haben, die Sie begleitet und sich um das Kind kümmert. Denn Sie können nicht gleichzeitig Auto fahren und Ihren verletzten Schützling betreuen. Das ist im Kita-Alltag selten zu gewährleisten, daher ist es sinnvoller, ein Taxi zu rufen. Kündigen Sie hierbei an, dass Sie ein Kind im Kita-Alter transportieren müssen. Der Taxifahrer bringt dann einen passenden Kindersitz mit.

 

Frage: Wie sieht es mit dem Ver­sicherungsschutz aus?

Antwort: Sowohl das verletzte Kind als auch Sie als Begleitperson sind, unabhängig von der Frage, welches Transportmittel Sie benutzen, um das Kind zum Arzt zu bringen, über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dies gilt sowohl für den Transport in Pkws oder Taxi als auch im Rettungs- oder Krankenwagen.

 

Frage: Wer trägt die Kosten für den Transport?

Antwort: Die Kosten für den Transport eines verletzten Kindes übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung. Sie zahlt z. B. den Einsatz des Rettungswagens, aber auch Ihre Fahrtkosten, wenn Sie das Kind mit Ihrem Privat-Pkw transportieren.

 

Frage: Muss ich den Einsatz des Rettungswagens bezahlen, wenn sich herausstellt, dass dieser gar nicht notwendig war?

Antwort: Nein. Wenn Sie als Ersthelfer entscheiden, dass es notwendig ist, einen Kranken- oder Rettungswagen zu rufen, müssen Sie die Kosten für diesen Einsatz nicht übernehmen, wenn sich hinterher herausstellt, dass der Unfall doch weniger dramatisch war, als Sie es zunächst angenommen haben. Die Kosten für einen Rettungseinsatz müssen Sie nur dann übernehmen, wenn Sie diesen mutwillig auslösen.

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