Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Kinder mit Lebensmittelallergien betreuen, ist das eine heikle Sache. Schließlich ist es nicht einfach, diese „gefährlichen“ Lebensmittel konsequent zu meiden. Rechtlich umstritten war bisher, ob eine allergische Reaktion, ausgelöst durch ein als allergieauslösend bekanntes Lebensmittel, als Unfall zu bewerten ist und damit der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung gewährleistet ist. Versicherungsschutz besteht auch bei allergischen Reaktionen Das Oberverwaltungsgericht München hat ...
Lesen Sie hier das Urteil der RichterWenn Sie und Ihre Mitarbeiterinnen in der Kita einen Unfall erleiden, sind Sie grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen. Denn nicht alle Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, sind tatsächlich Arbeitsunfälle. Die Abgrenzung, ob ein Unfall während der Arbeitszeit ein Arbeitsunfall ist ...
Mehr erfahrenHerausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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