Schutzkonzept in der Kita: Praxisleitfaden für Leitung & ErzieherInnen
Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dies ergibt sich aus § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift richtet sich in erster Linie an die Eltern, findet aber auch in Ihrer Kita Anwendung, da Sie und Ihr Team im Kita-Alltag die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Kinder stellvertretend für deren Eltern übernehmen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Team regelmäßig an den Inhalt des Schutzkonzepts erinnern und die MitarbeiterInnen stärken, sich im Sinne der Kinder richtig zu verhalten, wenn sie bemerken, dass KollegInnen Gewalt gegenüber Kindern anwenden oder ihre Machtposition gegenüber Kindern missbrauchen. Machen Sie dem Team deutlich, dass der Schutz der Kinder in Ihrer Kita oberste Priorität hat und vor der Solidarität mit KollegInnen immer Vorrang hat.
Handlungsempfehlungen für Gewaltsituationen im Kita-Alltag
| Hinsehen | Reflektieren Sie nicht nur Ihr eigenes Verhalten gegenüber Kindern, sondern nehmen Sie auch kritisch wahr, wie sich KollegInnen gegenüber den Kindern verhalten. Lassen Sie es auch gedanklich zu, dass KollegInnen sich gewalttätig verhalten können, auch wenn dies eigentlich undenkbar ist. Sehen Sie also genau hin und nehmen Sie Grenzüberschreitungen wahr. |
| Eingreifen | Greifen Sie aktiv ein, wenn Sie sehen, dass eine Situation zwischen Fachkraft und Kind zu eskalieren droht oder bereits eskaliert ist. Machen Sie der Gewalt durch Ihr Eingreifen sofort ein Ende und holen Sie sich notfalls Hilfe. Sie dürfen immer eingreifen – unabhängig von Ihrer Position in der Kita. |
| Ansprechen | Suchen Sie das Gespräch mit der Kollegin / dem Kollegen. Schildern Sie, wie Sie die Situation wahrgenommen haben und warum aus Ihrer Sicht hier Gewalt bzw. Machtmissbrauch vorlag. Geben Sie den KollegInnen Gelegenheit, ihre Sicht der Situation zu schildern, und besprechen Sie, wie es nun weitergeht. |
| Leitung informieren | Informieren Sie die Kita-Leitung umgehend von dem Vorfall, insbesondere, wenn es um körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt geht. Solche Vorfälle dürfen nicht unter „den Teppich gekehrt“ werden, sondern müssen Konsequenzen haben, die aber außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Teams liegen. Machen Sie sich bewusst, dass Ihre Solidarität in erster Linie den Kindern gelten muss, auch wenn es schwerfällt eine Kollegin / einen Kollegen „anzuschwärzen“. |
Besonders gefährdete Kindergruppen ermitteln
Überlegen Sie, welche Kinder besonders gefährdet sind, im Kita-Alltag Opfer von Gewalt durch Fachkräfte und von Machtmissbrauch zu werden. Wichtig ist, dass Sie hierbei von einem weiten Gewaltbegriff ausgehen und sich bewusst machen, dass Gewalt nicht immer in böser Absicht, sondern vielfach unbewusst und als (Über-)Reaktion auf – herausforderndes – kindliches Verhalten erfolgt.
Machen Sie sich im Team bewusst, welche Kinder besonders gefährdet sind. Hierzu gehören:
- Kinder unter 3 Jahren
- Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen
- Kinder mit geringen Deutschkenntnissen
- Kinder mit Störungen im Bereich des Autismus-Spektrums
- Kinder mit geistigen Behinderungen
- Kinder mit Mutismus
- Kinder mit Spastiken, die die Sprache beeinträchtigen
Diese Kinder können sich sprachlich (noch) nicht mitteilen und weder ihre Bedürfnisse klar artikulieren noch verbal um Hilfe bitten, wenn sie Opfer von Gewalt oder Machtmissbrauch werden.
Machen Sie sich im Team bewusst, dass diese Kinder aufgrund ihres Verhaltens Sie als pädagogische Fachkräfte stark fordern und auch zu Reaktionen und Handlungen provozieren können, die mit dem Schutzkonzept der Kita nicht vereinbar sind – und auch nicht mit einer professionellen Haltung zum Kind.
Wenn Sie sich bewusst machen und auch den Gedanken zulassen, dass die Betreuung solcher Kinder herausfordernd ist, ist der 1. Schritt zur gewaltfreien Erziehung und Betreuung dieser Kinder bereits getan. Denn Sie haben die besondere Gefährdung erkannt und können Strategien überlegen, wie Sie damit umgehen.
Aus diesen Bausteinen sollte Ihr Schutzkonzept bestehen
Durch die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts für jede Kita soll das Wohl der Kinder in den Einrichtungen gewährleistet werden. In einem solchen Konzept sollten zum einen Gefahren analysiert werden, zum anderen Präventionsmaßnahmen festgelegt und auch ein auf die Kita passender Handlungs- und Notfallplan entwickelt werden, an dem sich die MitarbeiterInnen orientieren können, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung in der Kita besteht.
Checkliste: Bausteine eines Schutzkonzepts für Kitas
| Baustein | Hierauf kommt es konkret an |
| Rechtsgrundlage | – Hinweis auf § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII – Hinweis auf Verankerung des Schutzkonzepts im Kita-Gesetz Ihres Bundeslandes (soweit vorhanden) |
| Definitionen | Definieren Sie wichtige Begriffe – Gewalt – Sexualisierte Gewalt – Übergriff – Machtmissbrauch – Machtgefälle |
| Risikoanalyse | Analysieren Sie Risiken für Gewalt in Ihrer Kita, insbesondere – in Räumlichkeiten – Gewalt unter Kindern – Gewalt zwischen Eltern und Kindern – Gewalt zwischen PädagogInnen/sonstigen MitarbeiterInnen und Kindern – Gewalt zwischen Erwachsenen |
| Präventionskonzept | Legen Sie Ihr Präventionskonzept dar und erwähnen Sie – Kinderrechte (in der Kita) Partizipation – Sexualpädagogik – Verhaltenskodex für Erwachsene – Beschwerdemanagement – Prävention für Erwachsene, Fortbildungen, Neueinstellungen |
| Interventionskonzept | Beschreiben Sie, wie Sie in der Kita mit – Verdachtsmomenten umgehen. – sich in Risikosituationen verhalten. |
| Kooperationen | Erwähnen Sie Kooperationspartner, z. B. die Kinderschutzfachkraft, Schulen, Jugendämter o. Ä., mit denen Sie im Rahmen des Kindesschutzes kooperieren. |
Entwickeln Sie einen verbindlichen Verhaltenskodex
Ein wichtiger Bestandteil Ihres Schutzkonzepts ist ein Verhaltenskodex, in dem Sie Regeln für den professionellen Umgang mit Nähe, Distanz, Macht und Gewalt sowie den Umgang mit Fehlern und Grenzüberschreitungen im Team festlegen. Diesen sollten Sie von allen MitarbeiterInnen in Ihrer Kita – nicht nur dem pädagogischen Personal – unterschreiben lassen. Wichtig ist, dass Sie auch neuen MitarbeiterInnen und PraktikantInnen das Schutzkonzept Ihrer Einrichtung zu lesen geben und den Verhaltenskodex persönlich besprechen sowie deutlich machen, dass dessen Einhaltung eine der wichtigsten Grundlagen für die pädagogische Arbeit in Ihrer Einrichtung ist. Lassen Sie sich durch die Unterschrift der Fachkräfte bestätigen, dass diese das Schutzkonzept und den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen haben und sich entsprechend verhalten werden.
Fazit
Ein wirksames Schutzkonzept ist kein statisches Dokument, sondern ein gelebter Bestandteil der pädagogischen Praxis. Entscheidend ist, dass alle MitarbeiterInnen ihre Verantwortung für den Kinderschutz kennen, Risiken aktiv reflektieren und im Ernstfall konsequent handeln. Besonders gefährdete Kindergruppen erfordern dabei eine erhöhte Sensibilität sowie klare, verbindliche Handlungsleitlinien. Durch regelmäßige Teamreflexion, einen verbindlichen Verhaltenskodex und klar definierte Interventionswege schaffen Sie eine sichere Umgebung, in der Kinder geschützt aufwachsen können. Letztlich gilt: Der Schutz der Kinder hat stets Vorrang – vor Unsicherheiten, Hierarchien und kollegialer Rücksichtnahme.