Oma & Opa im Kita-Alltag: Das müssen Sie beachten

Großeltern, auf die man im Notfall zurückgreifen kann, sind gerade für berufstätige Eltern von Kleinkindern eine echte Stütze. Im Krippen-Alltag sind sie häufig fester Bestandteil als Abholer, Kuchenlieferanten, Vorlese-Oma und auch als Hilfskraft bei Ausflügen. Im diesem Zusammenhang stellen sich Ihnen häufig rechtliche Fragen, die ich Ihnen hier gerne beantworten möchte. Dann können Sie alle Situationen mit Großeltern rechtlich einwandfrei meistern.

 

Wenn Oma und Opa die Kinder aus der Kita abholen wollen

Frage: Dürfen Großeltern ihr Enkelkind aus der Krippe abholen?

Antwort: Abholberechtigt sind zunächst einmal die Eltern. Diese dürfen ihr Kind aus Krippe oder Kita abholen, ohne dass es hierzu einer besonderen Vereinbarungbedarf. Wollen Oma oder Opa das Kind aus der Kita abholen, geht das nur, wenn die Eltern hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung geben. Das heißt: Oma oder Opa dürfen nur abholen, wenn die Eltern sie in die Liste der abholberechtigten Personen aufgenommen haben. Dann dürfen Sie das Kind aber auch an die Großeltern herausgeben, ohne dass die Eltern Ihnen das z. B. beim Bringen ausdrücklich ankündigen müssen. Hier gilt der Grundsatz: Wer auf der Liste der Abholberechtigten steht, darf ohne Wenn und Aber abholen.

Tipp für Ihre Praxis: Ihre U3-Kinder können Oma und Opa häufig noch nicht zuverlässig identifizieren. Kennen Sie die Abholer nicht, sollten Sie sich daher sicherheitshalber den Personalausweis zeigen lassen, um sicherzugehen, dass es sich auch tatsächlich um Oma oder Opa handelt.

 

Frage: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich der Ansicht bin, dass die Großeltern mit dem Abholen überfordert sind?

Antwort: Grundsätzlich tragen die Eltern auf dem Heimweg von der Kita die Verantwortung für ihre Kinder. Beauftragen sie aber die Großeltern damit, ihr Kind abzuholen, haben Sie hiergegen zunächst einmal keine Handhabe. Haben Sie aber den Eindruck, dass die Großeltern, z. B. wegen einer Gehbehinderungen mit einem lebhaften und fixen 2 ½-jährigen überfordert sind, müssen Sie das Kind zunächst einmal herausgeben. Gleichzeitig sollten Sie aber das Gespräch mit den Eltern suchen und Ihre Eindrücke von der Abholsituation schildern. Diese müssen dann entscheiden, ob sie die Verantwortung tatsächlich weiter auf ihre Eltern übertragen oder besser davon Abstand nehmen.

 

Frage:

Was mache ich, wenn ein Kind sich weigert, mit Oma oder Opa nach Hause zu gehen?

Antwort: U3-Kinder weigern sich manchmal, mit den Großeltern nach Hause zu gehen. In einer solchen Situation sollten Sie zunächst einmal versuchen, das Kind zu überreden, sich doch mit Oma und Opa auf den Heimweg zu machen. Gelingt das nicht, müssen Sie letztlich die Eltern informieren und mit diesen abstimmen, wie weiter vorzugehen ist. Das Großeltern U3-Kinder gegen ihren massiven Widerstand mitnehmen, sollten Sie im Interesse des Kindes nicht zulassen.

 

Schweigepflicht gegenüber Großeltern in der Kita?

Frage: Darf ich an die Großeltern Informationen über das Kind aus dem Kita-Alltag weitergeben?

Antwort: Sie unterliegen auch gegenüber den Großeltern dem Datenschutz. Das heißt: Sie führen Gespräche, die das Kind betreffen, ausschließlich mit den Eltern. Seien Sie hier sensibel, und geben Sie nicht versehentlich Informationen preis, die die Großeltern eigentlich nichts angehen. Allgemeine Informationen, wie z. B. Kita-Termine, dürfen Sie aber an Oma und Opa weitergeben.

 

Frage: Wie verhalte ich mich, wenn die Eltern mir mitteilen, dass die Großeltern keinen Kontakt zu ihrem Enkelkind haben dürfen?

Antwort: Großeltern haben nach § 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Recht darauf, ihre Enkelkinder zu sehen. Voraussetzung für die Geltendmachung dieses Anspruchs ist allerdings, dass dieser Umgang dem Wohl und der Entwicklung des Kindes dient. Ob dies tatsächlich der Fall ist, muss letztlich das Familiengericht entscheiden, wenn Eltern und Großeltern sich nicht einigen können. Sie als Kita müssen sich – bis eine gerichtliche Klärung erzielt ist – allerdings an die Vorgaben der Eltern halten. Bitten Sie die Großeltern daher, das Kita-Gelände bzw. das Umfeld zu verlassen und während des Kita-Besuchs keinen Kontakt zu ihrem Enkelkind aufnehmen. Auch wenn Ihnen das häufig schwerfällt.