Sobald sich in einer Kita zusammengenommen mehr als 20 Kinder und Mitarbeiter befinden, braucht diese Sicherheitsbeauftragte – so ist es in § 22 SGB VII des Sozialgesetzbuches vorgesehen. Die Aufgaben, die Sicherheitsbeauftragte in der Kita haben, sind vielfältig und verantwortungsvoll.
Sicherheitsbeauftragte in der Kita sind dazu da, Gesundheits- sowie Unfallrisiken in einer Kita frühzeitig zu erkennen und an den Träger zu melden. Das betrifft sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter als auch die Gesundheit der Kinder. Die Sicherheitsbeauftragten befinden sich häufig näher am Kita-Alltag als die Träger und haben mehr Blick für Details und welche Probleme oder Gefahren sich in der täglichen Arbeit ergeben können.
Um als Sicherheitsbeauftragter einer Kindertagesstätte zu fungieren, ist keine spezielle Ausbildung nötig. Es gibt keine Vorschrift, die regelmäßige Fortbildungen vorsieht. Dennoch sollten Kita-Leitungen und Träger dafür sorgen, dass Sicherheitsbeauftragte regelmäßig an Fortbildungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsgefahren in der Kita teilnehmen, um im Alltag besser darauf achten zu können.
Träger können Sicherheitsbeauftragte in der Kita bestellen. Diese können die Aufgabe entweder annehmen oder sich ihr verweigern. Eine Verweigerung geschieht häufig aus dem Grund, dass die Mitarbeiter Sorge davor haben, dass sie als Sicherheitsbeauftragte in der Kindertageseinrichtung auch die Haftung tragen. Das ist jedoch unbegründet, denn die rechtliche Verantwortung liegt beim Träger. Dieser ist dafür zuständig, Mängel und Gefahren zu beseitigen – der Sicherheitsbeauftragte dient lediglich als Berater, der näher am Alltagsgeschehen ist und den Träger über Mängel informiert.
Wer Interesse an einer Position als Sicherheitsbeauftragter hat, kann sich auch initiativ dafür melden. Eine Affinität zu den Themen Gesundheit und Sicherheit sollte gegeben sein. Auch sollten Sicherheitsbeauftragte gut kommunizieren können, schließlich müssen sie regelmäßig mit Kitaleitung, Träger und den Kollegen sprechen und ihre Erkenntnisse mitteilen oder über Gefahren und Verbesserungen aufklären.
Es handelt sich um eine spannende Aufgabe, die eine interessante Erweiterung der pädagogischen Tätigkeit sein kann.
Wer kein Interesse für die Themen Sicherheit und Gesundheit mitbringt, der ist mit einer Position als Sicherheitsbeauftragter nicht gut beraten. Auch die Kitaleitung sollte diese Aufgaben nicht übernehmen, da sie häufig nicht nah genug am Alltagsgeschehen in der Kita ist und ihr die Einblicke in die detaillierten Abläufe fehlen.
Ein Erzieher, der die beratende Funktion übernimmt und als Sparringspartner mit der Kitaleitung für die Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenarbeitet, ist besser geeignet.
Sicherheitsbeauftragte in einer Kindertageseinrichtung sollten in einem ersten Schritt prüfen, ob alle arbeitsrechtlichen Vorgaben umgesetzt sind und die Arbeitssicherheit gegeben ist:
Doch auch darüber hinaus liegen Aufgaben vor, die Sicherheitsbeauftragte im Blick haben sollten.
Zu den regelmäßigen Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gehören noch weitere:
Eine enge Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und den Fachkräften für Arbeitssicherheit in der Kita ist bei der Arbeit als Sicherheitsbeauftragter relevant.
Bei all diesen Aufgaben geht es nicht darum, die Mitarbeiter zu kontrollieren. Vielmehr sollte das Ziel sein, im Team Lösungen zu erarbeiten, wie die Kita für Erzieher und Kinder sicherer werden kann.
Einige Aufgaben gehören nicht zum Anforderungsprofil an Sicherheitsbeauftragte:
Sicherheitsbeauftragte sind keine Arbeitsschutzexperten und daher nicht dafür verantwortlich, dass die Regelungen zum Arbeitsschutz in der Kita eingehalten werden.
Sicherheitsbeauftragte sollten regelmäßig mit den Erziehern sprechen und ihr Wissen zum Beispiel zu ergonomischem Arbeiten sowie der Reduktion von Unfall- und Gesundheitsgefahren weitergeben. Es geht bei der Arbeit der Sicherheitsbeauftragten nicht um die Kontrolle oder Bewertung von Erziehern, sondern um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle. Eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehern sollte daher angestrebt werden.
In Teamsitzungen können Erzieher regelmäßig zu Neuigkeiten aus dem Bereich Gesundheitsschutz informiert werden – mit Infomaterial der Unfallkasse, das ausgelegt wird, können die Erzieher sich darüber hinaus selbst informieren. Auf der Website der Unfallkasse (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung = DGUV) gibt es weiterführende Informationen zu Schulungen und Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte.
Die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter erfolgt ehrenamtlich und geht nicht mit einer zusätzlichen Vergütung oder mehr Personalverantwortung einher.
Sicherheitsbeauftragte sollten von der Kitaleitung ausreichend Zeit eingeräumt bekommen, um ihrer Aufgabe verantwortungsvoll nachzugehen. Eine halbe Stunde bis eine Stunde pro Woche sollte für die Überprüfung von Geräten und Räumlichkeiten mindestens zur Verfügung stehen.
Außerdem sollte ihnen Zeit eingeräumt werden, damit sie regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger teilnehmen können.
Eine Meldung von Mängeln kann zunächst mit der Kitaleitung besprochen werden, sollte aber auch schriftlich an den Träger gemeldet werden. Auch dafür wird Zeit benötigt, die bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Als Sicherheitsbeauftragter in der Kita stehen regelmäßige Überprüfungen der Räumlichkeiten und Geräte an. Eventuelle Risiken, Gefahren oder Mängel müssen an Kitaleitung und Träger kommuniziert werden und auch die Erzieher sollten aufgeklärt werden. Sicherheitsbeauftragte tragen dabei jedoch keine Haftung, denn die obliegt dem Träger. Sie haben eine beratende Funktion und fungieren als Insider, die die täglichen Abläufe in der Kita gut kennen und Risiken im Alltag schnell identifizieren können. Dabei sind sowohl Gesundheits- und Unfallrisiken für die Mitarbeiter relevant als auch für die Kinder.
Wer sich für die Themen Gesundheit und Sicherheit interessiert, kann sich initiativ für die Position bewerben, andernfalls wird jemand von der Kitaleitung bestellt. Regelmäßige Zeitfenster in der Woche sowie die regelmäßige Teilnahme an Schulungen müssen ermöglicht werden, damit der Sicherheitsbeauftragte seine Tätigkeit ordnungsgemäß durchführen kann.
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